Gemeinsam mit den Verbänden Ärzte gegen Tierversuche e. V., Bundesverband Tierschutz e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. sowie TASSO e. V. hat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. eine Stellungnahme zu geplanten Änderungen im Tierversuchsrecht bei dem Vorsitzenden des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag eingereicht.
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den diese auf Druck der EU im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland erstellen musste. Deutschland ist wegen eklatanten Umsetzungsmängeln europäischer Tierschutz-Vorgaben im Tierversuchsbereich gezwungen, sein Tierschutzrecht zu Gunsten der Tiere anzupassen.
Dass dies mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf immer noch nicht der Fall ist, stellen die Verbände in der Stellungnahme dar. Nach Ansicht der Verbände soll weiterhin versucht werden, das deutsche Recht so auszugestalten, dass den Interessen der Tiere weiterhin nicht (genug) Rechnung getragen wird. Und das trotz sehr deutlicher Worte der EU-Kommission, die diese im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens an die Bundesregierung gerichtet hatte.
Lesen Sie in der Stellungnahme, warum der Gesetzentwurf immer noch nicht den Vorgaben der EU zum Schutz der Tiere in Tierversuchen entspricht.