Einmal mehr hat ein deutsches Gericht eine Eilentscheidung zu Gunsten eines Tiertransporteurs getroffen, nach der dieser seinen geplanten Tiertransport von Aurich nach Marokko durchführen durfte (VG Oldenburg, Beschluss vom 10. Mai 2021  – 7 B 2035/21 -.

Auch dieser Beschluss berücksichtigt nicht, dass es eine konkrete Gefahr für Rinder in Marokko gibt, unter grausamen und tierquälerischen Bedingungen behandelt und geschächtet zu werden. Weiter werden wichtige Grundsätze des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens ad absurdum geführt.

In einer Stellungnahme (21_05_18_DJGT_Stellungnahme_zu_VG_Oldenburg_u_FeststellungsVerbandsklage) zeigen wir auf, was durch das VG Oldenburg nicht beachtet wurde und belegen die konkrete Gefahr für sämtliche Rinder, die nach Marokko verbracht werden, mit konkreten Quellen.