Am 3. Juni 2021 feiert Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper in Nagold seinen 80. Geburtstag.
Dies ist für uns nicht nur ein Anlass, ihm unsere herzlichsten Glück- und Segenswünsche zu übermitteln, sondern auch ein Grund zur Rückschau auf das bewegte Leben eines Mannes, der wie kein anderer sein Leben in den Dienst der Tiere und des Tierschutzes gestellt hat und der auf diesem Gebiet trotz der immensen Widerstände, gegen die er ständig anzukämpfen hatte, sehr viel erreicht hat und weiterhin bewegt.
Einige Stationen seines jahrzehntelang währenden Engagements möchten wir hier etwas näher beleuchten:
I. Sog. „Legehennenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts
Da ist zunächst sein erfolgreicher Kampf gegen die Haltung von Legehennen in Batteriekäfigen. Noch bis zur Jahrtausendwende sind in Deutschland mehr als 80 Prozent aller Legehennen in Batteriekäfigen gehalten worden – so eng, dass die Hühner nicht einmal in der Lage waren, gleichzeitig nebeneinander zu ruhen und gleichzeitig ihr Futter aufzunehmen, und so ohne jegliche Umweltreize, dass nahezu alle wesentlichen Verhaltensbedürfnisse dieser Tiere lebenslang unterdrückt waren. Eisenhart von Loeper hat gegen diesen millionenfachen Verstoß gegen das schon seit 1972 geltende deutsche Tierschutzgesetz schon in den 1970er und 1980er Jahren in zahlreichen Aufsätzen, u. a. in juristischen Fachzeitschriften, angeschrieben – zunächst allerdings ohne Erfolg. Als dann aber im Jahr 1986 die Kohl-Regierung die tierquälerische Käfighaltung durch eine neue Rechtsverordnung – die sog- Hennenhaltungsverordnung (HHVO) – formal zu legalisieren versuchte, hat er ein umfangreiches Rechtsgutachten eines Bonner Professors initiiert und mit Hilfe dieses Gutachtens und seiner im Lauf der Jahre entstandenen umfassenden politischen Kontakte die damalige Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bewegen können, gegen diese Hennenhaltungsverordnung eine sog. Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht zu erheben. In diesem Verfahren konnte dann – unter Mitwirkung anderer Juristen, Ethologen und Veterinärmediziner – im Juli 1999 das sog. Legehennenurteil erreicht werden, mit dem diese Hühnerkäfige für verfassungswidrig erklärt worden sind. Dass es dann trotzdem noch Jahrzehnte gedauert hat, bis die Käfighaltung von Hühnern – wenigstens zu 94% – abgeschafft war, ändert nichts daran, dass es ohne das Wirken von Eisenhart von Loeper überhaupt nicht zu diesem gerichtlichen Verfahren und damit auch nicht zu einem Ende dieser tierquälerischen Haltungsform in Deutschland gekommen wäre.
II. Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz
Einen weiteren Meilenstein in seinem unermüdlichen Kampf für den Tierschutz stellt die 2002 zustande gekommene Aufnahme des Tierschutzes in die Staatszielbestimmung des Art. 20a im Grundgesetz war. Auch hierfür hat Eisenhart von Loeper den Kampf schon in den 1970er-Jahren aufgenommen – mit unzähligen Aufsätzen, mit Gesprächen mit (zumeist) unwilligen Politikern, mit Arbeitskreisen und mit gemeinsamen Veröffentlichungen im Zusammenwirken mit anderen Fachwissenschaftlern. Auch hier gab es zunächst Niederlagen und Enttäuschungen am laufenden Band zu verkraften. Noch 1998 und 2000 – nachdem es im Bund erstmals eine rot-grüne Regierungsmehrheit gegeben hatte – ist ein von dieser Mehrheit eingebrachter Gesetzesantrag am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Erst das im Januar 2002 ergangene sog. Schächt-Urteil des Bundesverfassungsgerichts brachte die Wende: Dank der jahrzehntelangen Vorarbeiten von Eisenhart von Loeper musste jedem Politiker klar sein, dass das mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit begründete betäubungslose Schlachten von Rindern und Schafen so lange nicht verboten werden konnte, wie der Tierschutz keinen Verfassungsrang besaß und folglich nicht als gegenüber den Grundrechten gleichrangig angesehen werden konnte. Dies hat dann im Sommer 2002 zu einer Ergänzung der damaligen Staatszielbestimmung zum Umweltschutz in Art. 20a GG um die drei Worte „und die Tiere“ geführt. Seit dieser Zeit findet sich in fast jedem Gerichtsurteil, das zugunsten des Tierschutzes ausgegangen ist, der Hinweis, dass die Entscheidung auch darauf zurückzuführen sei, dass der Tierschutz durch Art. 20a des Grundgesetzes Verfassungsrang erlangt habe. Denn das Staatsziel Tierschutz begründet für die Gerichte seit seinem Inkrafttreten zumindest die Verpflichtung, den Tierschutz als Abwägungsfaktor bei allen ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und bei den erforderlichen Abwägungen auch davon auszugehen, dass dieser Abwägungsfaktor durch seine Aufnahme ins Grundgesetz an Gewicht gewonnen hat und sich so erst gegenüber gegenläufigen Interessen behaupten kann.
III. Arbeitskreis Juristen für Tierrechte
Eines seiner ganz großen Anliegen ist immer gewesen, diejenigen Juristen – Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Professoren, andere Wissenschaftler – denen der Tierschutz etwas bedeutet und nicht gleichgültig ist, untereinander zu vernetzen und für einen ständigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu sorgen.
Dazu hat er 1987 einen Arbeitskreis mit dem Titel „Juristen für Tierrechte“ gegründet, der sich dann mindestens einmal jährlich an einem zentralen Ort in Deutschland getroffen hat.
Aus diesem Arbeitskreis ist dann im Jahr 2010 die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hervorgegangen.
IV. Mitwirkung in Tierschutzorganisationen
Eisenhart von Loeper hat darüber hinaus in mehreren große Tierschutzverbänden seine Spuren hinterlassen.
Seine Tätigkeit im Bund gegen den Missbrauch der Tiere, ohne den es nicht zu dem bundesverfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gegen die Käfighaltung von Legehennen gekommen wäre, wurde bereits erwähnt.
Von 1987 bis 2006 war er dann 19 Jahre lang Erster Vorsitzender der Organisation „Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner“, der nach dem Deutschen Tierschutzbund zweitgrößten Tierschutzorganisation in Deutschland.
Eines seiner Hauptanliegen war dabei immer das Zustandebringen möglichst großer Bündnisse. Tierschutzziele sollten möglichst nicht nur von Tierschützern und Tierschutzvereinen allein angegangen werden, sondern im Zusammenwirken mit Naturschützern und ihren Vereinen, mit Veterinärmedizinern, Verhaltenswissenschaftlern, Juristen und Philosophen gemeinsam.
Das hat sich schon im Jahr 1986 niedergeschlagen, als er beim Zustandekommen des damaligen Tierschutzgesetzes an dem sog. Bonner Arbeitskreis – einem die gesetzgebenden Körperschaften beratenden Gremium aus zahlreichen Fachwissenschaftlern verschiedenster Disziplinen – mitgewirkt hat.
Mit den in der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung – IGN – vertretenen Verhaltensforschern und Tiermedizinern hat er Anliegen des Tierschutzes – u. a. auch in gemeinsam herausgegebenen wissenschaftlichen Werken – vertreten.
Nur diese Strategie – ein möglichst breit angelegtes Zusammenwirken von Tierschützern und Anderen – hat schließlich zu seinem größten Erfolg – der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz – führen können.
V. Verleihung Bundesverdienstkreuz
So konnte es nicht ausbleiben, dass ihm im Jahr 2005 – wohl auch wegen seiner Verdienste um die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz – das Bundesverdienstkreuz verliehen worden ist.
Wir hoffen, mit diesem kurzen und notwendigerweise unvollständigen Überblick über das jahrzehntelange Wirken von Eisenhart von Loeper aufgezeigt zu haben, was die Tiere, der Tierschutz und auch jeder Einzelne von uns Tierschützern ihm zu verdanken haben.
Wir wünschen ihm und seiner Familie für die kommenden Jahre alles erdenklich Gute, insbesondere Gesundheit, privates Glück und eine Fortsetzung seines großartigen Engagements für unsere Mitgeschöpfe.