Nachdem zuletzt mehrere Bundesländer ihre Stimme gegen Lebendtierexporte in sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten wie Marokko, Usbekistan, Syrien oder den Libanon erhoben haben, schlägt nun auch der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz im Bundesrat dem Plenum ein Exportverbot von lebenden Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in 17 Nicht-EU-Staaten zur Abstimmung vor. „Mehreren juristischen Gutachten zufolge, deren Begründung auch wir folgen, ist ein deutsches Exportverbot durch Rechtsverordnung zulässig und sogar geboten; dieses Verbot ist mit Europarecht und auch dem internationalen Wirtschaftsrecht vereinbar“, so auch Dr. Christoph Maisack, der Erste Vorsitzende der DJGT.
Im Zuge der aktuellen Überarbeitung der nationalen Tierschutz-Transportverordnung will das BMEL Kleinst-Änderungen vornehmen. Ein Exportverbot lebender Tiere in Staaten, in denen diese unter ganz besonders grausamen Bedingungen behandelt und geschächtet werden, ist nicht dabei. Und das, obwohl mehrere Länder bereits im Februar 2021 einen Bundesratsbeschluss herbeigeführt haben, nach dem das BMEL aufgefordert wird, ein solches Verbot zu prüfen. Das BMEL hat diesen Beschluss (BR-Drucksache 755/20 (Beschluss) vom 12. Februar 2021) ignoriert und hat lediglich marginale Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung vorbereitet. Diese Änderungen wurden in den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz überwiesen.
Für die kommende Plenumssitzung am 25. Juni 2021 empfiehlt der Ausschuss in seinen Empfehlungen (BR-Drucksache 394/1/21 vom 11. Juni 2021, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/394-1-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1) nun die Aufnahme eines solchen Lebendtier-Exportverbots, bzw., der Verordnung, die vom BMEL vorgelegt wurde, nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass dieses Verbot – und weitere Punkte – aufgenommen werden.
Der Druck auf das BMEL und die Bundesministerin Klöckner wird größer – Klöckner kann die seit Jahren bestehenden Forderungen nun nicht mehr ignorieren, wenn sie es mit ihren Bemühungen um mehr Tierschutz tatsächlich ernst meint.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert von der Bundesministerin ausdrücklich, ihre Verantwortung als Landwirtschaftsministerin ordnungsgemäß wahrzunehmen und das von Tierschützern, Bundesländern und eines großen Teils der deutschen Gesellschaft geforderte Verbot von Lebendtierexporten in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten endlich zu verordnen. Im Untersuchungsausschuss zur Prüfung von mutmaßlichen Verstößen bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport und damit verbundenen Vorgängen innerhalb und außerhalb der EU (ANIT-Ausschuss) hat Frau Klöckner bereits vorgetragen, dass der Export lebender Tiere durch Export von Fleisch und Sperma abgelöst werden kann. Um ihr Gesicht zu wahren, sollten diesen Worten nun auch Taten folgen.
Anbei finden Sie unsere Pressemitteilung zu dem Thema: 21_06_13_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR