Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich Presseangaben zufolge für einen gezielten Abschuss einzelner Wölfe ausgesprochen. Danach sei die 2019 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht ausreichend gewesen. Die CDU wolle sich daher nun für ein „regionales Bestandsmanagement“ einsetzen. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen sei ein „guter Erhaltungszustand beim Wolf erreicht“. Auf Basis dieser Regelung wurden in den letzten Monaten in Niedersachsen vier junge Wolfsfähen getötet, obwohl sich die zugrunde liegenden Ausnahmegenehmigungen jeweils gegen Alttiere des Rudels richtete.

Die „Blockadehaltung“ von Bundesumweltministerin Svenja Schulze von der SPD hält Klöckner danach für „weltfremd“.

Die Ministerin verkennt an dieser Stelle jedoch die große Bedeutung einer konsequenten Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen, die in Deutschland immer noch nur schleppend voranschreitet. Anfang Mai hatte das VG Düsseldorf die Klage eines Schäfers abgewiesen, der den Abschuss der als „Gloria“ bekannten Wölfin gefordert hatte. In dem Fall hatte sich die Bedeutung eines angemessenen Herdenschutzes sehr deutlich gezeigt. In einer von der Dokumentationsstelle des Bundes angeforderten gutachterlichen Stellungnahme konnte ein klarer Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein eines angemessenen Herdenschutzes und der Anzahl an Übergriffen nachgewiesen werden. Nach einer entsprechenden Aufstallung blieb der Kläger weitgehend von Übergriffen verschont, so dass das Gericht eine künftige Gefährdung durch die Wölfin ausschließen konnte und sich konsequenterweise gegen eine Tötung der Wölfin aussprach.

Derzeit ist zudem immer noch das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland anhängig, in dem die neue Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Umgang mit dem Wolf auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Artenschutzrecht überprüft wird.

Die aktuelle Forderung der Bundeslandwirtschaftsministerin unterstreicht einmal mehr den dringend erforderlichen gesamtgesellschaftlichen konstruktiven Dialog, in dem den immer wichtiger werdenden grundsätzlichen artenschutzrechtlichen Belangen hinreichend Rechnung getragen wird.