Der französische Staatsrat hat heute die sog. Leimrutenjagd verboten und die französische Verordnung, die die Jagd auf Drosseln und Amseln mit Leim erlaubt, für nichtig erklärt, da sie gegen europäisches Recht verstößt. Bei dieser traditionellen Jagdmethode werden Äste mit einer Klebemasse eingerieben, die Vögel anlockt und ihr Gefieder verklebt, so dass sie nicht wieder wegfliegen können. Dadurch können die Vögel gefangen werden, ohne ihren Körper ansonsten zu verletzen.

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. März 2021, in der der EuGH festgestellt hatte, dass ein Mitgliedstaat eine Methode für den Fang von Vögeln, die zu Beifang führt, nicht erlauben darf, wenn der Beifang geeignet ist, den betreffenden Arten andere als unbedeutende Schäden zuzufügen. Der traditionelle Charakter einer Methode für den Vogelfang wie die Jagd mit Leimruten reiche für sich genommen nicht aus, um nachzuweisen, dass diese Methode nicht durch eine andere zufriedenstellende Lösung ersetzt werden kann.

Darüber hinaus hatte der EuGH festgestellt, dass Mitgliedstaaten spezielle Jagdmethoden zwar erlauben dürfen, aber nur dann, wenn mit diesen selektiv nur bestimmte Arten gefangen würden. Die Anforderung an eine Selektivität sei dahin zu verstehen, „dass sie im Fall einer nicht tödlichen Methode, die zu Beifängen führt, nur dann erfüllt sein kann, wenn die Beifänge begrenzten Umfang haben, d. h., wenn nur eine sehr geringe Zahl von Exemplaren während eines begrenzten Zeitraums versehentlich gefangen wird und wenn diese freigelassen werden können, ohne andere als unbedeutende Schäden zu erleiden.

Der Staatsrat stellte in seiner heutigen Entscheidung fest, dass weder die Regierung noch der Jägerverband ausreichende Beweise dafür vorgelegt hätten, dass die Jagd mit Leim zum Fang von Vögeln anderer als der gesuchten Arten in nur geringer Zahl führt. Es könne auch nicht behauptet werden, dass versehentlich gefangene Vögel nur geringfügige Schäden erleiden, wenn sie freigelassen und gereinigt werden. Dies gelte insbesondere für ihr Gefieder.