Bundesrat lehnt Verbot von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten ab

Letzten Freitag lehnte der Bundesrat den Antrag des Landes Hessen und die Empfehlung des Agrarausschusses ab, zukünftig Transporte von lebenden Rindern, Schafen, Schweine und Ziegen in 17 Tierschutz-Hochrisikostaaten zu verbieten.

Beeinflussung der Bundesländer durch das BMEL

Mit einem Brief ihrer Staatssekretärin, der an alle Bundesländer ging und auch der DJGT vorliegt, hatte Ministerin Klöckner die Bundesländer kurz vor der Bundesratssitzung dazu auffordern lassen, gegen das Exportverbot zu stimmen. Begründet wurde dies mit einer angeblichen „fehlenden Rechtfertigung für ein solches (…) Verbot nach EU- und WTO-Recht (…).“ Würden die Länder für das Verbot stimmen, würden „tierschutzrechtlich sinnvolle und zielführende weitere Regelungen der Tierschutz-Transportverordnung und der Tierschutz-Hundeverordnung nicht in Kraft gesetzt werden können“.

Hierdurch hat Ministerin Klöckner klar zu verstehen gegeben, dass das BMEL bei Zustimmung zu dem Exportverbot die geplanten Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung und der Tierschutz-Hundeverordnung schlicht unterlassen und ganz untätig bleiben werde.

Das BMEL ignoriert bewusst die Rechtslage

Das BMEL verkennt, dass ein nationales Verbot des Exports lebender Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten rechtlich möglich und geboten ist.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung am 12. Februar 2021 auf ihre Möglichkeit hingewiesen, solche Tiertransporte künftig durch Rechtsverordnung zu verbieten. Darauf wird auch von einigen Gerichten hingewiesen.

„Mit dem Recht der Europäischen Union wäre ein solches Exportverbot – wie aus Art. 13 AEUV,  insbesondere aber auch aus Art. 12 der EU-Tierschlachtverordnung hervorgeht – ohne weiteres vereinbar; auch mögliche Eingriffe in die Warenverkehrsfreiheit und in Gewährleistungen des internationalen Wirtschaftsrechts lassen sich durch den Tierschutz rechtfertigen“, so der Erste Vorsitzende der DJGT, Dr. Christoph Maisack.

Mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen diese Einschätzung; u. a. ein Rechtsgutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags Nordrhein-Westfalen. Sämtliche Gutachten werden vom BMEL schlicht ignoriert.

Fazit

Das BMEL hat bis heute nicht die Absicht, den Transport lebender Rinder u. a. Tiere in Hochrisikostaaten zu unterbinden oder auch nur einzuschränken. Das BMEL hat es mit dem Brief vielmehr geschafft, die Mehrheit der Länder von einer Zustimmung zu dem Lebendtierexportverbot abzuhalten.

Nach außen hin fordert Ministerin Klöckner nun in einer Pressemitteilung vom Montag ein EU-weites Exportverbot lebender Nutztiere in Drittstaaten, obwohl offensichtlich sein dürfte, dass die EU ein solches Verbot nicht regeln wird. Ein solches Vorgehen ist unglaubwürdig.

Anstatt die Verantwortlichkeiten nun auf die europäische Ebene zu verlagern, wäre ein nationales Verbot einfach und schnell umsetzbar.

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Hintergrund

Den Tieren droht mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit eine tierquälerische Behandlung und insbesondere eine ohne Betäubung durchgeführte und mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbundene Schächtung an den Zielorten der Transporte. Gezüchtet wird dort nicht nachhaltig mit den Tieren, was aber immer wieder behauptet wird.

Für ein Exportverbot lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten hatten sich viele der Landes-Agrarministerinnen und -minister ausgesprochen, zuletzt Ministerin Otte-Kinast in Niedersachsen; aktiv beantragt hatte es zuletzt nur das Land Hessen, der Agrarausschuss des Bundesrates empfahl es ebenso. Hessen hat auch im Bundesratsplenum für das Verbot gestimmt.

 

Hier können Sie unsere aktuelle Pressemitteilung als PDF herunterladen: 21_06_30_DJGT_PM_Bundesrat_EU