Nachdem der Hessische Landtag am 07. Juli 2021 ein Gesetz zum Verbot von sogenannten Totschlagfallen verabschiedet hat, hat die DJGT dies zum Anlass genommen und sich gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, dem Deutschen Tierschutzbund und Wildtierschutz Deutschland in einem Schreiben an die Ministerien der Bundesländer gewendet, in denen der Einsatz von Totschlagfallen nach wie vor erlaubt ist, und diese aufgefordert, nun ebenfalls für ihr Bundesland die Verwendung von Totschlagfallen zu untersagen. Zusätzlich sollte die Verwendung von Lebendfallen jagdrechtlich untersagt werden, denn auch beim Gebrauch von Lebendfallen bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Probleme.

Die Fallenjagd ist insgesamt eine der besonders grausamen Jagdmethoden, da die zum Einsatz kommenden Fallen weder ein „unversehrtes Fangen“ noch eine „sofortige Tötung“ der Tiere, wie es das BJagdG verlangt, mit der erforderlichen Sicherheit garantieren können. Zudem kann auch ein selektives Fangen nicht gewährleistet werden, so dass es immer wieder zu „Fehlfängen“ kommt, d.h. es werden auch Tiere gefangen, die ggf. gar nicht bejagt werden dürfen.