Der Wolf gehört zu den streng geschützten Tierarten des internationalen Artenschutzregimes. Mit seiner zunehmenden Verbreitung in Deutschland wird dieses Schutzsystem hierzulande jedoch immer mehr in Frage gestellt.
Beim 7. Berliner Tierschutzforum am 2. August 2021 hat unser Vorstandsmitglied Christina Patt in einem Kurzvortrag die mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Frühjahr 2020 begonnenen Aufweichungen der europäischen Vorgaben und die damit verbundenen heftigen Diskussionen, die auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen haben, aufgezeigt. Deutschland steht einmal mehr unter Beobachtung hinsichtlich der Umsetzung internationaler Verpflichtungen.
Dennoch werden Rufe nach weiteren Erleichterungen bei der Entnahme von Wölfen immer lauter. Auf der anderen Seite hat die Praxis gezeigt: Tiere von Tierhaltern, die sich erkennbar um einen angemessenen Herdenschutz bemühen, werden nur selten Opfer von Wolfsübergriffen.
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit ein effektiver Tier- und Artenschutz kann nur gelingen, wenn international anerkannte Vorgaben und Standards respektiert und eingehalten werden. Im Europarecht angelegte Spielräume dürfen nicht nur dann genutzt werden, wenn dies vorteilhaft erscheint. Um den europäischen Vorgaben gerecht zu werden bedarf es auch konsequenter Maßnahmen, die einen wirksamen und dauerhaften Schutz einer Art sicherstellen.