Die EU-Kommission hat heute den lang erwarteten überarbeiteten Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG veröffentlicht.

Die Umsetzung von Artikel 12 der FFH-Richtlinie, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ein strenges Schutzsystem für die in Anhang IV Buchstabe a) genannten Tierarten in deren natürlichen Verbreitungsgebieten einzuführen, wird am Beispiel des Wolfes in Anhang III erläutert.

Die Kommission stellt hier u.a. fest, dass es anscheinend keine stichhaltigen Beweise für die Wirksamkeit des Einsatzes tödlicher Bekämpfungsmaßnahmen zur Verringerung von Nutztierrissen gibt. Einigen Studien zufolge könnten Tötungen gar weniger wirksam sein als Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren und könnten sogar zu einer Zunahme von Nutztierrissen und Konflikten führen. Dies wird auf die durch die Abschüsse verursachten Störung der Wolfsrudelstrukturen zurückgeführt. Vor diesem Hintergrund wird ein umfassender Ansatz empfohlen, um das richtige Maß für eine Koexistenz zu finden.

Bisher existiert nur eine englische Version. Diese kann unter folgendem Link abgerufen werden: ENV-2006-00946-00-00-EN-REV (europa.eu)