Nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Beschluss vom 1. Oktober 2021 (Aktenzeichen: 6 B 78/21) bestätigt hat, dass ein Rindertransport nach Marokko mit nur einem Fahrer nicht genehmigungsfähig ist, ist der geplante Transport nun doch in der Sammelstelle in Messingen im Landkreis Emsland/Niedersachsen abgefertigt worden. Nach uns vorliegenden Informationen hat der Organisator des Transports einen zweiten Fahrer in die Transportplanung eingetragen, die sodann genehmigt wurde, woraufhin der Transport starten durfte.
Mit einem Schreiben an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium haben wir nun eine retrospektive Kontrolle dieses Transports durch das Ministerium angeregt. Aus den Navigationsdaten, die automatisch auf jeder Fahrt einer langen Tierbeförderung aufgezeichnet werden und die der Organisator des Transports auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen muss, geht hervor, wie lange das Transportfahrzeug fährt, wann es sich wo wie lange aufhält und in welchem Zustand es sich befindet (fahrend, pausierend); auch wird aufgezeichnet, wann und für wie lange sich die Ladebordwand öffnet, woraus abgelesen werden kann, ob und wann die Tiere möglicherweise vom Transportfahrzeug abgeladen wurden. In Zusammenschau mit den Temperaturdaten, die im Laderaum aufgezeichnet werden, kann bewertet werden, ob die Tiere wirklich abgeladen wurden oder ob nur die Ladebordwand geöffnet und wieder geschlossen wurde. Aus der Zusammenschau mit den Ortungsdaten des Navigationssystems kann geschlossen werden, an welchem Ort die Tiere abgeladen werden und dies mit existenten Ruheorten abgeglichen werden, an denen die Tiere abzuladen sind und an denen ihnen eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden zu gewähren ist.
Anhand einer Retrospektivkontrolle des Rindertransports nach Marokko könnte das Ministerium – welches in den letzten Monaten immer wieder eine strengere Überprüfung der Rindertransporte angekündigt und dazu Erlasse an die Veterinärämter gerichtet hatte – nachvollziehen, ob der Transport der 448 Rinder wirklich mit zwei Fahrern (je LKW) durchgeführt worden ist.
Unsere Pressemitteilung ist hier abrufbar: 21_10_18_DJGT_Marokkotransport_mit_zwei_Fahrern