Ein Bezirksgericht in Ohio hat Nilpferden einer bestimmten Gruppe den Status als Rechtssubjekte zugesprochen. Eine aufsehenerregende Entscheidung, denn damit wird den betroffenen Nilpferden eine eigene Rechtspersönlichkeiten zuerkannt. Dadurch können sie Rechte im eigenen Namen ausüben. Im konkreten Fall wird den Tieren nun ermöglicht, selbst oder mithilfe eines gesetzlichen Vertreters die Unterstützung von Experten vor einem US-Gericht zu beantragen. Einzelheiten finden sich in folgender Pressemeldung von n-tv: Entscheidung von US-Gericht: Escobars Nilpferde sind juristische Personen – n-tv.de
Rechtlich werden Tiere bisher als Rechtsobjekte eingestuft, d.h. sie können gerade nicht selbst Träger von Rechten (und Pflichten) sein. Im deutschen Recht werden Tiere zwar nicht mehr als Sachen eingestuft, die für Sachen geltenden Vorschriften werden aber entsprechend auf sie angewendet (soweit nichts anderes geregelt ist).
Schon lange wird im Bereich des Tierrechts diskutiert, ob Tiere nicht als Rechtssubjekte eingestuft werden sollten, um ihnen einen effektiveren Schutz zukommen lassen zu können. Angesichts der bestehenden Vollzugsdefizite im deutschen Tierschutzrecht einerseits, und einem gesteigerten Bewusstsein für die Mitgeschöpflichkeit von Tieren andererseits, wird dieser Diskussion künftig eine immer stärkere Bedeutung zukommen. Das US-Gericht hat einen ersten Schritt getan.