Die Zahl der auf der Straße lebenden Katzen steigt in Duisburg zunehmend an. Mittlerweile hat dies sich zu einer gravierenden Problematik entwickelt: Den Tieren geht es schlecht, die Anwohner sind genervt und die Tierschutzvereine und ehrenamtlichen Tierschützer können die Last nicht mehr allein tragen. Zwar hat die Stadt eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, diese wird jedoch von vielen Haltern nicht umgesetzt und offenbar von den Behörden nicht nachhaltig genug kontrolliert. Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ist im Jahr 2019 auf ordnungsrechtlicher Basis geschaffen worden. Eine Verordnung auf Grundlage von § 13b des Tierschutzgesetzes, wie sie die Stadt Köln vorbildlich umgesetzt hat, die tatsächlich auf den Schutz der Tiere (gleich ob freilebend oder Hauskatze) ausgerichtet ist, wäre wesentlich effektiver und wird der Stadt Duisburg von der DJGT ausdrücklich empfohlen. Zusätzlich hört man beunruhigende Nachrichten, dass Kinder die Tiere in ihrer Freizeit quälen und misshandeln. Auch wenn Kinder bis zu einem bestimmten Alter noch nicht strafmündig sind, kann es kein Zustand sein, dass die Tiere von ihnen regelmäßig schwer misshandelt werden. Hier müssen die Eltern von der Stadt in die Verantwortung genommen und die Kinder aufgeklärt werden. Nicht nur zum Schutz der Tiere, denn das Quälen von Tieren führt psychologischen Studien zufolge zu einer verstärkten Gefühllosigkeit auch anderen Menschen gegenüber.
Die DJGT hat sich mit entsprechenden Forderungen in Briefen an die Stadt Duisburg, den Oberbürgermeister und das Veterinäramt gewendet. Das Veterinäramt hat in einer ausführlichen Antwort versichert, dass der Stadt die genannten Probleme bewusst seien und Maßnahmen diskutiert würden. Es solle im Stadtrat über einen Antrag der Partei die Grünen zu Fördermitteln für Kastrationen entschieden werden. Eine Strafverfolgung der Tierquälereien gestalte sich schwierig, da selten Fälle und Täter bekannt würden. Es wäre sehr wichtig, dass Anwohner der Polizei oder dem Veterinäramt beobachtete Fälle von Misshandlungen melden, damit die Verantwortlichen oder bei Kindern zusätzlich deren Eltern in die Verantwortung genommen werden können.