Wieder einmal hat die Politik das Thema Wildtiere und insbesondere auch den Handel und die Haltung in Privathand ins Visier genommen. Auf Antrag des Bundeslandes Schleswig-Holstein traf der Bundesrat am 5. November 2021 einen Beschluss zur Regulierung von Wildtierimporten. Mit der Entschließung fordert der Bundesrat in Ziffer 4 und 5 die Bundesregierung auf, die Durchführung von Tierbörsen sowie den Online-Handel mit Wildtieren durch geeignete Rechtsvorschriften, insbesondere für private Anbieter, verbindlich zu regeln und das anonymisierte Anbieten von Wildtieren im Online-Handel zu verbieten. Darüber hinaus fordert der Bundesrat Sachkundenachweise wie in § 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchG auch für die private Haltung und Zucht exotischer Wildtiere. In einer Kurz-Stellungnahme beleuchtet unser Vorstands-Mitglied Ellen Apitz die Forderungen und Argumente der Befürworter und Kontrahenten.

Die Kurz-Stellungnahme finden Sie hier: 21_11_20_DJGT_Apitz_StN_Wildtierhandel