Brauchtumsveranstaltungen, insbesondere Karnevalsumzüge wie der große Kölner Rosenmontagszug, bedeuten für Pferde erheblichen Stress, Schmerzen und Leiden.

Um dem Tierschutz dabei dennoch „gerecht“ zu werden, hat das MULNV NRW unter Leitung von Ministerin Heinen-Esser im Jahr 2019 „Leitlinien zum Umgang mit Pferden beim Einsatz in Brauchtumsveranstaltungen“ herausgegeben und 2022 nun evaluiert.

Die DJGT und das Netzwerk für Tiere Köln bewerten die neuen Leitlinien in einer aktuellen Stellungnahme jedoch als praxisfern und nicht geeignet, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im Rahmen von Karnevalsumzügen zu verhüten. Die empfohlenen Maßnahmen sind nicht umsetzbar, frühere ausdrückliche Verbote wurden zu bloßen „Soll“-Vorschriften aufgeweicht.

Nach dem Beispiel der Stadt Bonn ist die einzig geeignete Maßnahme, das Mitführen von Pferden in Karnevalsumzügen gänzlich zu verbieten. Nicht ohne Belang ist dabei auch das immense Sicherheitsrisiko, welches das Mitführen von Pferden in derart stressigen Situationen mit sich bringt, für Beteiligte wie Zuschauer. Die nur unerheblichen Einbußen für das Brauchtum wiegen in diesem Fall geringer und sind daher hinzunehmen.

So lange die genannte Maßnahme – das Verbot des Mitführens von Pferden auf dem Kölner Karnevalsumzug – nicht umgesetzt wird, werden auch bei den folgenden Rosenmontagszügen wieder sämtliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentiert und zur Anzeige gebracht.