Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. unterstützt die Forderung der Berliner Tierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann in ihrer Pressemitteilung vom 01.03.22, geflüchteten Ukrainern die Haltung ihrer Heimtiere in Berliner Flüchtlingsunterkünften zu erlauben.
Deutschland ist der Aufforderung der EU-Kommission, geflüchteten Ukrainern die Einreise mit ihren Heimtieren unter erleichterten Bedingungen zu ermöglichen, nachgekommen, vgl. BMEL vom 28.02.22.
Viele Ukrainer mögen Verwandte in Deutschland haben, aber die meisten werden zumindest zunächst auf eine Unterbringung angewiesen sein. Die gute Entscheidung der EU-Kommission würde konterkariert, wenn geflüchtete Ukrainer wegen ihrer Heimtiere auf der Straße ständen. Leider besteht noch immer in vielen Unterkünfte für wohnungslose Personen ein Tierhaltungsverbot, aber auch das hat sich in den letzten Jahren schrittweise geändert.
Das Verbot von Heimtieren in Sammelunterkünften beruht auf der Hausordnung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF), die zuletzt 2020 überarbeitet wurde. Dies basiert wohl auf gesundheitlichen und hygienischen Bedenken.
Das BMEL bat die Einreisenden, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis). Das wäre ein guter Kompromiss.