In den letzten Wochen ist die Diskussion um den Betrieb von tierschutzwidrigen Schliefenanlagen zur Ausbildung von Jagdhunden für die ebenfalls tierschutzwidrige Baujagd u.a. anlässlich einer Protestaktion zahlreicher Tierschützer im Saarland wieder voll entfacht. Bereits im letzten Jahr hatte die Tierschutzorganisation PETA deutschlandweit Strafanzeige gegen die Betreiber dieser Anlagen gestellt. Die Forderungen in der laufenden Diskussion reichen bis hin zu einem vollständigen Verbot der Fuchsjagd.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einer aktuellen Pressemitteilung noch einmal klar positioniert.
Die DJGT hatte sich Ende 2019 zur Tierschutzwidrigkeit von Schliefenanlagen in einer ausführlichen Stellungnahme geäußert. Danach verstößt der Betrieb von Schliefenanlagen insbesondere gegen § 1 Satz 2 TierSchG, gegen § 3 Nr. 7 und 8 TierSchG und gegen § 17 Nr. 2 b) TierSchG. Unabhängig davon fehlt es angesichts der Grausamkeit und Tierschutzwidrigkeit der Baujagd bereits an einem legitimen Zweck für die hierzu vorgesehene Ausbildung in einer Schliefenanlage.
Im Januar 2021 haben wir uns sodann in einer umfassenden Stellungnahme zur Fuchsjagd geäußert und dabei festgestellt hat, dass die Fuchsjagd in aller Regel tierschutzwidrig ist.