Nachdem die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) am Montag eine gerichtliche Anordnung eines Verbots weiterer Aufführungen der Oper „Das Rheingold“ und „Die Walküre“ mit lebenden Kaninchen vor dem Berliner Verwaltungsgericht beantragt hatte und dieser Antrag mit Beschluss vom heutigen Donnerstag abgelehnt worden ist, hat die DJGT nun, vertreten durch eine renommierte Berliner Anwaltskanzlei, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben.

In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde ein von der DJGT eingeholtes Gutachten der Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik, langjähriger Amtstierärztin im Bezirk Spandau und ehemaliger Landestierschutzbeauftragten des Landes Berlin Diana Plange als grundsätzlich zutreffend qualifiziert. Das Gericht erkannte an, dass „der Einsatz lebendiger Kaninchen auf einer vermutlich gleißend hell ausgeleuchteten, durch das Spiel der Darsteller belebten und durch Musik und Gesang beschallten Opernbühne im Sinne eines effektiven Tierschutzes zumindest als zweifelhaft erscheint“. Insgesamt hatte die DJGT zwei Gutachten von zwei Tierärztinnen bei dem Verwaltungsgericht eingereicht. Die Gutachterin des zweiten von der DJGT eingeholten Gutachtens ist langjährige Heimtier-Praktikerin, die tagtäglich mit Kaninchen zu tun hat und eine große Fachexpertise aufweist. Auch in diesem Gutachten wird deutlich zum Ausdruck gebracht, welch große Belastung die Situation für Kaninchen, die sich bedrohlichen Reizen ausgesetzt fühlen, aber nirgendwohin fliehen können, darstellt.

Dennoch wurde den Ausführungen der Amtstierärztin, die Situation der Tiere auf der Bühne sei „akzeptabel“, mehr Gewicht zugemessen.

„Unseres Erachtens enthält der Beschluss einige Fehler, die wir nicht hinnehmen können. Der Einsatz der Kaninchen auf der Bühne ist nicht zuletzt wegen der fehlenden Erlaubnis der Staatsoper für diese Zurschaustellung illegal“, so der Erste Vorsitzende der DJGT, Dr. Christoph Maisack. „Die offensichtliche Unvollständigkeit der amtstierärztlichen Stellungnahme die fehlenden Rückzugsmöglichkeiten für Kaninchen betreffend ist ein zweiter Punkt, den man nicht wegreden kann – Kaninchen leiden erheblich, wenn sie von allen Seiten beschallt werden, fremden Lichteindrücken und optischen, sensorischen sowie thermischen Reizen ausgesetzt sind und keine Möglichkeit haben, sich in Sicherheit zu bringen. Daher kämpfen wir weiter vor Gericht darum, dass die Belange der Tiere, die rechtlich genau so viel Gewicht haben wie die Rechte der Künstler, ernsthaft berücksichtigt werden“, so Maisack weiter. „In Zusammenarbeit mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – Geschäftsstelle Berlin – werden wir auch nach dem gerichtlichen Verfahren weiter daran arbeiten, dass die Rechte von Tieren gestärkt und Missbrauch von Tieren beendet wird“.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird noch vor der nächsten Aufführung, die an diesem Samstag stattfinden soll, erwartet.

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