Nachdem die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) am Montag eine gerichtliche Anordnung eines Verbots weiterer Aufführungen der Oper „Das Rheingold“ und „Die Walküre“ mit lebenden Kaninchen vor dem Berliner Verwaltungsgericht beantragt hatte und dieser Antrag mit Beschluss vom gestrigen Donnerstag abgelehnt worden ist, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht auf die Beschwerde der DJGT dem Tierschutz am heutigen Freitag eine Absage erteilt.

In dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Beschwerde der DJGT wurde so gut es geht gegen den Tierschutz und ergebnisorientiert zu Gunsten der Staatsoper Berlin argumentiert. Das Oberverwaltungsgericht gibt – wie auch schon das Verwaltungsgericht und selbst die Amtstierärztin – zu, dass „die Bedingungen für Kaninchen auf einer Opernbühne keine idealen Haltungsbedingungen darstellen“. Mangels besserer Argumente berief sich aber auch das Oberverwaltungsgericht auf das Urteil der Amtstierärztin, die die Zustände als „akzeptabel“ bezeichnet hatte. Auf den Vortrag der DJGT, dass ein geeigneter Rückzugsort für Fluchttiere wie Kaninchen überlebenswichtig ist, geht das Oberverwaltungsgericht – wie auch schon das Verwaltungsgericht – mit keinem Wort ein.

„Dass der Tierschutz seit nunmehr zwanzig Jahren ein Rechtsgut von Verfassungsrang ist, ist immer noch nicht in der deutschen Justiz angekommen; dem Staatsziel Tierschutz wird nicht die Bedeutung zugemessen, die notwendig ist“, so der Erste Vorsitzende der DJGT, Dr. Christoph Maisack. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Staatsoper so kurz vor den morgen und übermorgen anstehenden Aufführungen noch einmal ordentlich reflektieren wird, ob es tatsächlich nötig ist, Tieren im Namen der Kunst Leid anzutun; die Tiere werden die anstehenden Aufführungen daher wohl erdulden müssen“.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. wird auch weiterhin von ihren Rechten als nach dem Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz anerkannte Tierschutzorganisation Gebrauch machen und alle juristischen Schritte gehen, die zur Verfügung stehen, um Leid von Tieren abzuwenden.

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