Gemeinsam mit zahlreichen europäischen Umwelt- und Tierschutzorganisationen hat die DJGT unter Federführung der Eurogroup for Animals die Europäische Kommission in einem Schreiben aufgefordert, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden bezüglich des Umgangs mit dem Wolf (Canis lupus) wieder aufzunehmen und den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu bringen, um die Rechtmäßigkeit des Wolfsmanagements sowie die Rechtmäßigkeit des schwedischen Luchsmanagements (Lynx lynx) zu überprüfen.

Zu Beginn des Jahres hatten die schwedischen Behörden erneut Lizenzen für die Wolfsjagd gemäß Artikel 16 der Habitat-Richtlinie als mögliches Instrument eines Populationsmanagements vergeben. Schweden führt seit vielen Jahren ein sog. aktives Wolfsmanagement durch. Die schwedische Wolfspopulation hat den günstigen Erhaltungszustand bisher jedoch nicht erreicht, der ein Populationsmanagement rechtfertigen würde, wie es in den Leitlinien der Europäischen Kommission für Populationsmanagementpläne für große Beutegreifer vorgesehen ist.

Zudem wurde in einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Ausschusses der Berner Konvention festgestellt, dass die schwedische Population wegen eines gravierenden Mangels an genetischer Vielfalt als gefährdet eingestuft wird. Damit sich die genetische Situation verbessert, muss sich die Population vergrößern können. Der genetische Austausch zwischen der schwedischen und der finnischen Population muss darüber hinaus deutlich erhöht werden. Dies wird von Forschern seit langem vorgeschlagen, aber bisher wurde dieses Ziel nicht erreicht.

Um den Druck auf die Luchspopulation zu erhöhen, wurden im März darüber hinaus Genehmigungen zum Abschuss von 200 Tieren erteilt, mehr als doppelt so viele wie in den letzten Jahren obwohl auch diese Art durch die Habitatrichtlinie und die Berner Konvention geschützt ist. Der schwedische Jägerverband Svenska Jägareförbundet räumte ein, dass diese Jagd nicht gerechtfertigt sei, um potenzielle Risiken für die öffentliche Sicherheit oder den Viehbestand zu verhindern. Stattdessen wird die Jagd wegen des „Nervenkitzels und der Felle“ ausgeübt . Eine solche Jagd ist nicht mit den EU-Rechtsvorschriften vereinbar und muss umgehend eingestellt werden.

Die DJGT und weitere Organisationen fordern Kommissar Sinkevičius daher auf, unverzüglich tätig zu werden, um weitere Rechtsverstöße zu verhindern.