Aus diesem Grund hat die DJGT zusammen mit zahlreichen Wissenschaftlern und Tierschutzorganisationen einen Offenen Brief des Netzwerks Fuchs an die Landesregierung in NRW mitgezeichnet, in dem wir die Landesregierung bitten, die Baujagd ohne Ausnahme zu verbieten sowie die hierfür erforderliche Hundeausbildung in Schliefenanlagen.

Eine tierschutzgerechte Fuchsjagd wird nach geltendem Recht – wenn überhaupt – dann nur in äußerst begrenzten Einzelfällen möglich sein. Zu den zahlreichen tierschutzrechtlichen Problemen haben wir uns bereits umfassend in einem Positionspapier geäußert.

Jagdmethoden wie die Baujagd, mit der dazugehörigen Ausbildung von Jagdhunden in Schliefenanlagen, sind grausam und mit geltendem Recht nicht mehr vereinbar. Das Tierschutzgesetz verbietet es nicht nur in § 3 Nr. 7 und 8 ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen bzw. ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen. Beides verursacht zudem erhebliche und sich wiederholende und länger anhaltende Leiden und verstößt damit gegen § 1 Satz 2 TierSchG.

Vor dem Hintergrund, dass mithilfe der Baujagd ohnehin nur ein unbedeutender Teil der Strecke gemacht wird, ist ein Festhalten daran absolut nicht nachvollziehbar. Zu den rechtlichen Problemen im Einzelnen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schliefenanlagen verweisen wir auf unsere Stellungnahme .