Noch immer werden Schweine in Schlachthöfen mit der sogenannten CO2-Betäubung betäubt, bevor sie dem Schlachtprozess zugeführt werden. Ein schwerer Nachteil des CO2-Verfahrens besteht darin, dass CO2 die Schleimhäute reizt und zu Atemlosigkeit und Erstickungsgefühl und somit zu erheblichen Schmerzen und Leiden bei den Schweinen führen kann. Die CO2-Betäubung verstößt gegen deutsches Tierschutzrecht, aber auch gegen die in der VO (EG) Nr. 1099/2009 enthaltenen Vorgaben zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, mithin auch gegen das vorrangig anwendbare EU-Recht. Das hat zuletzt auch Edgar Verheyen in einem Beitrag im Magazin plusminus in der ARD aufgegriffen. Die stellvertretende Vorsitzende der DJGT, Dr. Barbara Felde, nimmt in diesem Beitrag zur Rechtslage Stellung. Der Beitrag kann über die Mediathek der ARD unter Plusminus: CO2-Betäubung: Gnadenakt oder Tierquälerei? – hier anschauen (ardmediathek.de) eingesehen werden.
In einer aktuellen Stellungnahme zeigen wir Handlungsoptionen für die Bundesrepublik Deutschland und die EU auf, diese millionenfach täglich stattfindende Tierquälerei zu beenden.
Die aktuelle Stellungnahme der DJGT zu diesem Thema kann hier abgerufen werden.