An der bulgarisch-türkischen Grenze sind diese Woche 69 trächtige Rinder gestorben, nachdem sie dort wochenlang auf dem Transporter festgehalten wurden.

Die Rinder waren im Landkreis Elbe-Elster auf einen sogenannten Langstreckentransport (über acht Stunden) in die Türkei, einen Tierschutz-Hochrisikostaat, abgefertigt worden. Da in Brandenburg die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist, ließen türkische Behörden die beiden LKW nicht ins Land. Auch zurück nach Deutschland durften die LKW nicht mehr fahren.

In Presseberichten zeigt sich Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir erschüttert und betont, sein Ministerium habe alles darangesetzt, nach Bekanntwerden des Falles eine möglichst tierschutzgerechte und schnelle Lösung für die Tiere zu finden.

Für die einzig tierschutzgerechte Lösung, ein Verbot des Transports lebender sogenannter Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, verweigert sich der Bundesminister aber konsequent. Das aktuelle Drama an der bulgarisch-türkischen Grenze ist nicht das erste dieser Art. In den letzten Jahren kreuzten vermehrt Schiffe bis zu drei Monate lang auf See, mit Tieren an Bord, die qualvoll verendeten. Anfang 2024 ist ein Transport mit Rindern in Marokko festgehalten worden – nach Wochen sind auch diese Tiere, eingepfercht auf dem LKW, in ihren Exkrementen erstickt, verhungert, verdurstet oder an Erschöpfung gestorben.

Doch auch allen in den Tierschutz-Hochrisikostaaten ankommenden Tieren droht Ähnliches: Die extrem tierquälerische Schlachtung ohne Betäubung nach einer kurzen Dauer des Aufenthalts in Ländern, in denen keine Tierschutzvorgaben gelten oder diese schlicht nicht eingehalten werden. Um ein großes Tier wie ein Rind gefahrlos ohne Betäubung schlachten zu können, macht man es dort bewegungsunfähig, indem man ihm die Beinsehnen durchtrennt, die Augen aussticht oder es durch einen wegkippenden Boden von den Beinen reißt, um es an Ketten kopfüber aufhängen zu können.

Noch können deutsche Bundestagsabgeordnete ein Transportverbot in Tierschutz-Hochrisikostaaten in das aktuell in Änderung befindliche Tierschutzgesetz einfügen. Der Bundesrat hatte dies bereits zweimal empfohlen. Aber auch der Bundeslandwirtschaftsminister kann ein Verbot durch Rechtsverordnung erlassen. Dann muss er sich auch nicht mehr künstlich über diese und andere schlimme Katastrophen für die Tiere echauffieren.

Ein nationales Verbot des Transports sogenannter Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten ist – auch im Verhältnis zum Unions- und internationalen Recht – zulässig. Auch die abfertigende Behörde im brandenburgischen Landkreis Elbe-Elster hat den Vorfall nun zum Anlass genommen, ein nationales Verbot der Transporte zu fordern. Nur so, so das Veterinäramt Elbe-Elster richtigerweise, könne das Tierleid durch den überlangen Transport, die nicht tierschutzgerechten Haltungsbedingungen und Schlachtpraktiken verhindert werden.

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