Rechtsanwältin Anja Popp von der Anwaltskanzlei Günther und Partner in Hamburg hat im Rahmen der der 32. Mahnwache des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln am 6. November 2024 repräsentativ für Dr. Christoph Maisack (Erster Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht – DJGT – e.V.), Dr. Barbara Felde (Stellvertretende Vorsitzende der DJGT), Dr. Ulrich Wollenteit (Anwaltskanzlei Günther) sowie über 150 weitere unterstützende Juristinnen und Juristen einen an Bundesminister Cem Özdemir gerichteten Offenen Brief an die Staatssekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, überreicht.
In dem von 150 Juristinnen und Juristen mitgezeichneten Brief werden die rechtlichen Argumente darlegt, warum ein nationales Verbot des Exports sogenannter Nutztiere in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten nicht nur rechtlich möglich, sondern unbedingt geboten ist.
In der Anlage zu dem Brief werden insbesondere die durch das BMEL immer wieder vorgebrachten Argumente, warum ein nationales Exportverbot nicht zulässig sei, entkräftet.
Die Verantwortung zum Handeln kann auch nicht allein auf die EU abgewälzt werden, was seitens des BMEL regelmäßig versucht wird. Damit im Rahmen der Revision der EU-Tierschutzgesetzgebung ein Verbot von Drittlandexporten lebender Tiere umgesetzt werden kann, braucht es starke und eindeutige Signale in Richtung Brüssel sowie Vorreiterländer, die zeigen, dass ein Drittlandexportverbot gewollt und möglich ist.
Der Offene Brief mit der Anlage ist hier abrufbar.