Nachdem die CDU-Fraktion der Stadt Mettmann beantragt hatte, die Verwaltung damit zu beauftragen, das „Taubenproblem“ im Stadtgebiet Mettmann durch den dauerhaften Wegfang der Tauben und deren anschließende Tötung zu „bewältigen“, ist dieser Antrag von dem Ausschuss für Feuerwehr, Ordnungsangelegenheiten und wirtschaftliche Betriebe der Stadt Mettmann abgelehnt worden.
Zuvor hatte der Tierschutzverein Menschen für Tierrechte e. V. die Bürgermeisterin von Mettmann in einem Brief darauf hingewiesen, dass die Tötung von Stadttauben gegen das in Artikel 20a GG verankerte Staatsziel Tierschutz verstößt wie auch gegen Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Denn es gibt keinen vernünftigen Grund für die Tötung der Tauben, um das „Taubenproblem“ zu lösen. Die Tötung von Tauben ist weder geeignet noch erforderlich, da es mildere, tierschutzgerechte Mittel gibt, die Populationen, die sich nie aus den Städten vergrämen lassen, auf Dauer klein und gesund zu halten.
Das beweisen mittlerweile viele deutsche Städte, allen voran die Stadt Augsburg, nach der das Erfolgsmodell des betreuten Taubenschlags für Stadttauben benannt worden ist: Das Augsburger Modell.
Auch die DJGT weist an dieser Stelle darauf hin, dass dieser und ähnliche Vorstöße, die Stadttaubenpopulationen durch das massenhafte Töten der Tiere dezimieren zu wollen, zuletzt in Limburg, gegen geltendes Recht verstößt. Gerade als Gemeinde und damit als Teil des Staates ist zudem auch eine Bindung an das Grundgesetz und das Staatsziel Tierschutz gegeben, den der Staat zu befördern und zu verwirklichen hat und keine tierschutzwidrigen Vergrämungsmethoden beauftragen darf.