Mit der in der Praxis häufig empfohlenen „Methode“, Hunden an Silvester oder anderen Anlässen Alkohol „zur Beruhigung“ zu geben, hat sich unser Mitglied, Rechtsanwältin Jennifer Simon, befasst. Herausgekommen ist eine Stellungnahme, die zu dem eindeutigen Ergebnis kommt: Die Alkoholgabe an Hunde ist tierschutzrechtlich und tierarzneimittelrechtlich ein NO GO. Es stehen sogar Bußgelder und Strafen im Raum, im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe.