Nach jahrelanger Arbeit einer Sachverständigengruppe für ein überarbeitetes Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln (Accipitriformes, Falconiformes) und Eulen (Strigiformes), welches zuletzt 1995 durch das BMEL veröffentlicht worden war, ist nunmehr das überarbeitete Gutachten auf der Website des BMEL (BMEL – Tierschutz – Haltung von Greifvögeln und Eulen) veröffentlicht worden. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht war Mitglied in dem Sachverständigengremium, das seine Arbeit im Sommer 2019 aufgenommen hatte.

Das überarbeitete Gutachten trägt jedoch nicht dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand über das Verhalten der Tiere Rechnung. Zentrale Vorgaben gewährleisten keine Haltung, die den Maßgaben der §§ 1 und 2 TierSchG, dem §42 BNatSchG und dem Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) entsprechen. Dies betrifft insbesondere die falknerische Haltung von Greifvögeln und Eulen. Die entscheidenden
Merkmale dieser Haltung, nämlich die Gewöhnung bzw. Prägung auf den Menschen, die Nahrungsreduktion und die Anbindehaltung schränken die Vögel in ihrem natürlichen Verhalten erheblich ein und stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, ebenso wie die damit einhergehende Beizjagd an sich. Von den in dem Sachverständigengremium beteiligten Tierschutzverbänden wird dies entsprechend abgelehnt. Die Punkte, in denen das Gutachten nicht den Tierschutzvorgaben Rechnung trägt und auch nicht mit dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zu dem Verhalten der jeweiligen Tiere übereinstimmt, haben die beteiligten Tierschutzverbände in einem Differenzprotokoll niedergelegt. Dieses ist unter 7.4 auf Seite 48 des Gutachtens zu finden.