Tierversuche als Voraussetzung für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Verbrauchsgütern in der Europäischen Union stellen eine ethische und moralische Herausforderung dar, die dringend ganz erheblich weiter eingeschränkt werden muss, um Tierleid zu vermeiden und Tierschutz zu stärken. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Tierversuchen stößt immer stärker auf Ablehnung, da die öffentliche Meinung sie mehrheitlich ablehnt. Außerdem hat die Europäische Union sich mit dem „3R-Prinzip“ („Replace, Reduce and Refine“) dazu verpflichtet, Tierversuche durch Alternativmethoden zu ersetzen, die Anzahl der Versuchstiere zu reduzieren und die Versuchsmethoden zu verbessern.

Während die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) im Bereich der Chemikalienregistrierung bereits Regelungen zur Vermeidung und Reduzierung von Tierversuchen sowie zur gemeinsamen Nutzung von Tierversuchsdaten vorsieht, fehlt eine vergleichbare gesetzliche Grundlage im Lebens- und Futtermittelrecht. Wir fordern eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens, um eine verpflichtende gemeinsame Nutzung von Tierversuchsdaten auch im Bereich der Lebens- und Futtermittel einzuführen.

In einem Positionspapier sind die zu ändernden Rechtsvorschriften im Einzelnen aufgeführt und wird unsere Forderung begründet.

Das deutschsprachige Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.

Das englischsprachige Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.