Berlin, 8. August 2025 – Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V. bedauert das anstehende Ende der Amtszeit der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari zum 31. August 2025.

Die Entscheidung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, ihren Vertrag nicht weiter zu verlängern, hält die DJGT aus verschiedenen Gründen für nicht nachvollziehbar.

„Ariane Kari hat das Amt der ersten Bundestierschutzbeauftragten in hervorragender Weise ausgeführt, nicht nur aufgrund ihrer fachlich hervorragenden Expertise, sondern auch aufgrund ihrer bedeutsamen Fähigkeit, das oft emotionale Thema Tierschutz sachlich und konstruktiv in Richtung aller relevanten Akteure zu vermitteln“, sagt Dr. Christoph Maisack, Erster Vorsitzender der DJGT. „Ihr auf drei Säulen fußendes Programm hatte sich bereits etabliert und war äußerst geeignet, wesentliche Fortschritte für den Tierschutz in Deutschland zu erreichen“, so Maisack weiter.

Die DJGT fordert, dass die Bundesregierung und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Empfehlungen von Ariane Kari sowohl im Hinblick auf das Amt einer oder eines zukünftigen Bundestierschutzbeauftragten als auch im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten und weiteren tierschutzrelevanten Themen berücksichtigt. Zudem weist die DJGT auf das Staatsziel Tierschutz gemäß Art. 20a GG hin, das die öffentliche Hand zur Weiterentwicklung des Tierschutzes verpflichtet.

„Wir sprechen Ariane Kari unseren tiefsten Dank für ihre professionelle und kompetente Arbeit der vergangenen zwei Jahre aus und hoffen sehr, dass sie den Tierschutz auch in einer anderen Position auf solch hervorragende Art und Weise voranbringen kann“, schließt Maisack.

Die Pressemitteilung ist als PDF hier abrufbar.