Der Tiergarten der Stadt Nürnberg hat am 29. Juli 2025, auf seiner Website mitgeteilt, die Gruppe seiner Guinea-Paviane um zwölf Tiere verkleinert zu haben – durch die Tötung der Tiere. Diesem „letzten verbleibenden Schritt der Tötung“ seien viele Jahre intensiven Abwägens und der Suche nach Alternativen vorausgegangen. Die Tötung sei in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Veterinär- und dem Umweltamt erfolgt, so der Tiergarten auf seiner Website.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e. V. hat in Zusammenarbeit mit Pro Wildlife e. V. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg Strafanzeige erstattet und eine Stellungnahme zu diesem Fall erstellt.
Die Tötung der Tiere verwirklicht den Straftatbestand des § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz, ist das Ergebnis der Stellungnahme, die hier abrufbar ist.










