Betreute Taubenschläge stellen eine tierschutzgerechte Methode dar, um Probleme der wachsenden Stadttaubenpopulationen zu bewältigen und das Wohl der Tiere zu verbessern. Die Anzahl der Tiere wird langfristig reguliert und der Taubenkot in den Taubenschlägen konzentriert. Dadurch werden Verschmutzungen, Stress und Tierleid reduziert und ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Taube in der Stadt ermöglicht.
Aufgrund angeblich infektiöser oder ätzender Eigenschaften wird anfallender Taubenkot behördlich teilweise als gefährlicher Abfall („Sondermüll“) klassifiziert, womit strengere Entsorgungsvorschriften einhergehen, als würde dieser als „normaler“ Restmüll entsorgt.
Mit der Frage, ob Taubenkot „Sondermüll“ (gefährlicher Abfall) ist, haben sich zwei Mitglieder der DJGT befasst und eine Stellungnahme dazu verfasst.
Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden.







