Die erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative End the Cage Age erfüllt seit 2021 alle rechtlichen Voraussetzungen einer anerkannten Europäischen Bürgerinitiative. Mehr als 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union haben damit ein förmliches Beteiligungsinstrument nach dem EU-Recht genutzt, um die Abschaffung der Käfighaltung landwirtschaftlich genutzter Tiere zu fordern. Die Europäische Kommission verpflichtete sich in ihrer offiziellen Antwort, einen Gesetzgebungsvorschlag zur schrittweisen Beendigung der Käfighaltung vorzulegen und kündigte dessen Vorlage für Ende 2023 an.
Bis heute liegt ein solcher Legislativvorschlag jedoch nicht vor. Die Kommission ist untätig geblieben, ohne den angekündigten Zeitplan formell zu korrigieren oder ihr Unterlassen substantiiert zu begründen. Aus Sicht der beteiligten Organisationen stellt dies keine bloße politische Verzögerung, sondern eine rechtlich relevante Untätigkeit dar.
Diese Bewertung wird dadurch verstärkt, dass im Dezember 2025 zusätzlich eine EU-weite Befragung aller Bürger*innen zum Thema Tierwohl seitens der EU durchgeführt und ausgewertet wurde. Die Befragung bestätigt den anhaltenden gesellschaftlichen Rückhalt für Verbesserungen im Tierschutz. Rechtlich kann sie die Verpflichtungen der Kommission aus der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative jedoch nicht ersetzen oder suspendieren.
Inzwischen ist die Untätigkeit der Europäischen Kommission Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Trägerorganisationen der Bürgerinitiative haben Klage erhoben, weil die Kommission trotz erfolgreicher Initiative und eigener Zusagen keinen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt hat.
Wie unter anderem die Albert Schweitzer Stiftung berichtet, wird damit erstmals gerichtlich überprüft, ob sich die Kommission ihrer Verantwortung aus einer Europäischen Bürgerinitiative durch bloßes Nichtstun entziehen kann.
„Scheitert End the Cage Age, scheitert das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative. Denn Europäische Bürgerinitiativen sind kein unverbindliches Meinungsbild, sondern ein rechtlich verankertes Instrument demokratischer Teilhabe. Wird eine erfolgreiche Initiative trotz klarer Zusagen folgenlos gestellt, steht nicht nur der Tierschutz, sondern die Glaubwürdigkeit europäischer Beteiligungsrechte insgesamt auf dem Spiel“ erklärt Christoph Maisack, Erster Vorsitzender der DJGT. „Wenn die Europäische Kommission angekündigte gesetzgeberische Schritte ohne nachvollziehbare Begründung unterlässt, liegt ein institutionelles Versagen vor, das die Verbindlichkeit europäischer Bürgerbeteiligung fundamental in Frage stellt“, so Maisack weiter.
Die Europäische Kommission ist nun dringend aufgefordert, ihrer rechtlichen Verantwortung nachzukommen und den angekündigten Gesetzgebungsvorschlag unverzüglich vorzulegen. Zugleich sollten das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten die fortgesetzte Untätigkeit der Kommission nicht hinnehmen und die Durchsetzung demokratischer Beteiligungsrechte auf EU-Ebene aktiv einfordern.
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