Berlin / Stuttgart, 6. März 2026 – Durch eine Änderung der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten hat die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im August 2025 die Jagdzeiten auf Waschbären und Nutrias verlängert. Die Tiere dürfen nun ganzjährig gejagt werden. Auch für Rehe wurde die Schonzeit teilweise verkürzt. Die in Berlin verbandsklageberechtigten Organisationen hat die zuständige Senatsverwaltung dazu nicht angehört, obwohl dies vorgeschrieben ist. PETA hat deshalb gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) vergangenen Freitag einen Antrag auf Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt. Die Organisationen fordern, die Jagdzeitenverordnung in den Punkten der Jagdzeitenverlängerung für Rehe sowie Waschbären und Nutrias für unwirksam zu erklären. Um dem Gebot des Elterntierschutzes gerecht zu werden und zahlreiche Wildtiere vor ihrem rechtswidrigen Tod zu bewahren, haben sie gleichzeitig einen Eilantrag gestellt. Damit soll die Verordnung bis zur Entscheidung über den eigentlichen Antrag außer Vollzug gesetzt werden.

„Die ganzjährige Bejagung bringt auch Tierkinder in akute Gefahr. Jäger können den Waschbären und Nutrias vor dem Abschuss unmöglich ansehen, ob es sich um Elterntiere handelt. Töten sie eines, droht dem Nachwuchs klägliches Verhungern. Das verstößt gegen den Grundsatz der Waidgerechtigkeit der Jagd und ist damit tierschutzwidrig“, so Dr. Vera Christopeit, Justiziarin bei PETA.

„Es ist unvertretbar, dass seitens der Verwaltung versucht wird, die Beteiligungsrechte von Organisationen zu umgehen. Davon profitiert die Tiernutzungslobby und das Staatsziel Tierschutz rückt in weite Ferne. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung von berechtigten Gremien als unbedingt erforderlich angesehen, um wirksame Verordnungen zu erlassen“, sagt Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

Formfehler im Ablauf und unzureichende Begründung für ganzjähriges Töten

Die antragstellenden Organisationen begründen den Antrag zum einen damit, dass sie nicht angehört wurden. Dazu ist die Senatsverwaltung aber laut Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 1 a des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes verpflichtet. Nachfragen und Einwände wies sie mit der Begründung ab, dass die Anhörung „nicht erforderlich“ gewesen sei. Allein dieser Formfehler verstößt gegen Artikel 20a des Grundgesetzes und Artikel 31 Abs. 2 der Berliner Verfassung. Darüber hinaus ist die Verordnung jagd- und tierschutzwidrig. Die ganzjährige Bejagungsmöglichkeit hebelt vor allem den „Elterntierschutz“ von Nutrias und Waschbären aus dem Jagdrecht aus. Dieser legt unumstößlich fest, dass Elterntiere nicht gejagt werden dürfen, solange sie „Jungtiere führen“, die zum Überleben noch auf sie angewiesen sind.
Zudem konnte die Senatsverwaltung die neue Bestimmung nicht damit begründen, dass eine Populationsregulierung aller Tierarten, auch von Rehen, zur Gefahrenabwehr erforderlich sei. Aktuelle Zahlen und Statistiken hatte sie nicht vorgelegt. Vielmehr wurden allgemeine Gründe für den ganzjährigen Abschuss angeführt. Erhöhter „Verbiss“, „Konflikte“ mit Wildtieren und ihr Nachkommen an „sensible Infrastruktur“ sind jedoch keine ausreichend gewichtigen Gründe, um die ganzjährige Tötung zu erlauben. Tierschutzorganisationen weisen außerdem darauf hin, dass die Jagd von sogenannten invasiven Arten anerkanntermaßen ungeeignet ist, um Populationen zu regeln. PETA und die DJGT raten zu milderen Mitteln, wie beispielsweise Aufnahme in Auffangstationen, Kastration oder die Akzeptanz der Erweiterung des Artenspektrums – zumal Menschen für die Ansiedlung dieser Tiere verantwortlich sind.

Berliner Landesfischereiordnung ebenfalls geändert

Auch bei einer Anpassung der Landesfischereiordnung (LFiSchO) im Oktober 2025 hat der Berliner Senat die verbandsklageberechtigten Gruppen nicht einbezogen. Obwohl dies rechtswidrig ist, griffen die Organisationen nicht ein, da sich für die Fische ausschließlich vorteilhafte Änderungen ergaben.

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