Nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz reformieren zu wollen, „um es praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten”, liegt nun ein Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vor.
Die DJGT hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zu den wesentlichen im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen eingereicht. In der Verbändeanhörung bekommen Interessengruppen und Verbände die Gelegenheit, Stellungnahmen zu einem
geplanten Gesetzesvorhaben beim federführenden Bundesministerium einzureichen.
Der Referentenentwurf sieht umfassende Änderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vor. Zwar sind die geplante Ausweitung der
Kennzeichnungspflicht auf ausländische Lebensmittel sowie die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung und bestimmter verarbeiteter Lebensmittel grundsätzlich zu begrüßen. Aus Sicht der DJGT bleiben die vorgesehenen Änderungen jedoch in wesentlichen Punkten hinter dem Anspruch einer transparenten, verbraucherorientierten und am Tierwohl ausgerichteten Kennzeichnung zurück.
Kritisch bewertet werden unter anderem die geplante Standardkennzeichnung „mindestens Stall“, die Verbraucher:innen über tatsächliche Haltungsbedingungen irreführen kann, zu unbestimmte Ausnahmeregelungen für verarbeitete Lebensmittel sowie fehlende Mindestanforderungen bei Produkten aus dem Ausland für eine Kennzeichnung mit der Haltungsform „mindestens Stall”. Zudem besteht durch die geplanten Gesetzesänderungen die Gefahr, dass die Informationsfunktion der staatlichen Kennzeichnung geschwächt wird –
etwa durch den Wegfall des QR-Codes auf dem Label – und die angestrebte Lenkungswirkung hin zu höheren Tierwohlstandards verloren geht. Die Stellungnahme ordnet die geplanten Änderungen rechtlich ein und formuliert konkrete Nachbesserungsbedarfe.
Die Stellungnahme der DJGT kann hier abgerufen werden.











