Hessische Verordnung zur Dokumentation von tierfreien Methoden ist ein zahnloser Tiger
In Hessen ist am 25. März 2022 die „Verordnung über den Umfang der Dokumentations- und Berichtspflichten zu alternativen Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuch-Alternativen-Dokumentationsverordnung – TierVersAltDokV)“ in Kraft getreten (GVBl. S. 150). Sie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028. Die TierVersAltDokV enthält Versäumnisse, die dazu führen, dass sie das Ziel, Tierversuche an Hochschulen zu ersetzen, nicht [...]