Gute Chancen für den Tierschutz in Limburg
Mit einer auf der Website des Landkreises Limburg-Weilburg veröffentlichten Notiz wurde am gestrigen 30. Juni 2025 veröffentlicht, dass die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg keine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Bundesartenschutzverordnung zum Fang von Tauben in Fallen erteilen wird. Die Stadt Limburg an der Lahn plant noch immer, Stadttauben mittels Fallen fangen und anschließend töten zu [...]









