Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 5. Juni 2020 zur Rechtswidrigkeit von Lebendtiertransporten nach Usbekistan
Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier