Verwaltungsgericht Tallinn setzt die geplante Bejagung von 90 Braunbären aus – in Umweltangelegenheiten sollte zunächst immer das Vorsichtsprinzip angewendet werden
Das Verwaltungsgericht Tallinn hat dem Antrag der Nichtregierungsorganisation ("NGO") Eesti Suurkiskjad, die sich für den Schutz von Großraubtieren einsetzt, auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben und setzte die Anordnung der zuständigen Umweltbehörde vom 29. Juli bezüglich der Bejagung von 90 Braunbären bis zum Inkrafttreten der endgültigen Entscheidung in dem parallel anhängenden Gerichtsverfahren aus. Der Braunbär unterliegt dem [...]