VGH München stellt klar: für die letale Entnahme von streng geschützten Tieren muss die Geeignetheit zur Schadensminderung nach besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten belegt werden
Nach dem VG Regensburg hat Ende Mai diesen Jahres nun auch der VGH München die Entnahme von Fischottern an Fischteichen in der Oberpfalz als rechtswidrig eingestuft. Damit ist das Pilotprojekt an drei Oberpfälzer Fischteichen unzulässig. Als Begründung für die Eignung einer Tötung, um Schäden in der Teichwirtschaft zu verhindern, war lediglich angeführt worden, der Fraßdruck [...]







