Kälbertransporte: Ab 1. Januar 2023 leichte Annäherung an rechtmäßige Durchführung
Nicht abgesetzte Kälber sind nicht transportfähig und dürfen daher - wenn man das Tierschutzrecht der EU ernst nimmt - nicht transportiert werden. Bislang wurde die Vorgabe in der EU-Tiertransportverordnung, dass nicht transportfähige Tiere nicht transportiert werden dürfen, in Bezug auf Kälber schlicht ignoriert und noch von Muttermilch abghängige Kälber im Alter von 10 bis 14 [...]