Der vernünftige Grund des Tierschutzgesetzes und die Tötung von Tieren in Zoos – Aufsatz in der Natur und Recht
"Zoos verstehen sich nicht nur als Stätten der Arterhaltung. Sie sind nach den zwingenden Genehmigungsvoraussetzungen des 42 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter anderem auch verpflichtet, den biologischen Bedürfnissen bei der Haltung der Tiere (Nr. 1), der Pflege der gefangenen Individuen nach dem guten Stand veterinärmedizinischer Praxis (Nr. 2) sowie der Einhaltung der Vorschriften des Tierschutz- [...]