Pressemitteilungen2021-02-08T15:50:57+01:00

PRESSE­­MITTEILUNGEN

Strafanzeigen wegen der Tötung von 151.632 Tieren in hessischen Versuchseinrichtungen

Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
01. Juni 2021

Über 150.000 Tiere als „Überschuss“ illegal getötet

Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierlabore

Zu alt, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene – solche Tiere werden in Tierversuchslaboren regelmäßig als „Überschuss“ getötet. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) stellten heute Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen* wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Dort sind nach ihren Informationen im Jahr 2017 insgesamt 151.632 Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen und damit gesetzeswidrig getötet worden.

Zusätzlich zu den rund 300.000 in Tierversuchen verwendeten Tieren wurden allein 2017 in den 14 hessischen Tierversuchseinrichtungen 151.632 sogenannte Überschusstiere getötet, weil es für sie keine Verwendung gab. Dies geht aus der Antwort des Hessischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der hessischen Linken hervor, die vom Ärzteverein angeregt worden war.

In einem Versuchsprojekt sollen Tiere üblicherweise das gleiche Alter und Geschlecht haben. Meist werden männliche Tiere verwendet, da sie weniger hormonellen Schwankungen unterliegen als weibliche. Zu alte und weibliche Tiere werden getötet. Es wird vermieden, Tiere aus einem Wurf zu verwenden. Überzählige Geschwistertiere werden getötet. Bei der Züchtung genmanipulierter Tiere entstehen grundsätzlich drei Arten von Nachkommen: Solche, die die genetische Veränderung zum Teil oder gar nicht tragen, sind für den Versuch uninteressant und werden getötet. Hier fällt der meiste „Überschuss“ an.

Informationen der Vereine zufolge erfolgt das Töten überzähliger Tiere nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die Labore müssten die Tiere vermitteln oder in einem „Altersheim“ bis an ihr Lebensende pflegen, was aus Kostengründen regelmäßig unterbleibt. Dass dies kein vernünftiger Grund für die Tötung von Tieren ist, hat zuletzt das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der überzähligen männlichen Eintagsküken bestätigt und das weitere Töten nur deswegen als vernünftigen Grund bezeichnet, da bald die Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sei. „Diese Option besteht im Fall der „Überschusstiere“ nicht, weshalb der vernünftige Grund fehlt und die Tiertötungen illegal sind,“ so Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der DJGT.

Der Vorwurf der gesetzeswidrigen Tiertötung in Tierversuchslaboren gilt keinesfalls nur hessischen Laboren, betonen die Vereine. Üblicherweise werden die Zahlen der in den einzelnen Laboren getöteten „Überschusstiere“ unter Verschluss gehalten. „Die Strafanzeigen gegen die Leiter und Mitarbeiter der hessischen Labore zeigen lediglich exemplarisch, welch verborgenes Tierleid nicht nur Tierversuche selbst darstellen, sondern auch die damit verbundene lebensverachtende Maschinerie“, kommentiert Dipl.- Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche.

Offiziellen Angaben zufolge wurden in Deutschland 2017, dem Jahr, ab dem aufgrund einer EU-Vorgabe erstmals „Überschusstiere“ gezählt werden mussten, rund 3,9 Millionen Tiere im Labor nicht im Versuch eingesetzt und mangels Verwendungszwecks getötet – zusätzlich zu den rund 2,9 Millionen in Tierversuchen verwendeten Tieren. In einer Rechtsstudie hatten Ärzte gegen Tierversuche und die DJGT klar belegt, dass die Tötung dieser „Überschusstiere“ rechtswidrig ist.

Neben der in allen Tierversuchslaboren gängigen Praxis der Tiertötung von „Überschusstieren“ prangern die Vereine an, dass diese enormen Tierzahlen weitgehend unbekannt bleiben. Ihrer Ansicht nach handelt es sich entweder um Tierversuche im Sinne des Gesetzes, deren Anzahl zwingend öffentlich gemacht werden muss, oder aber um eine illegale Tötung ohne vernünftigen Grund, die vorsätzlich erfolgt und einen Straftatbestand darstellt.

Weitere Information
3,9 Millionen verschwiegene Tieropfer. Pressemitteilung vom 29.04.2020 >>

Kleine Anfrage (DIE LINKE, Drs. 20/5197), 25.3.2021 >>

*Tierversuchseinrichtungen und Zahl der „Überschusstiere“:
Justus-Liebig-Universität Gießen: 12.950
Philipps-Universität Marburg: 16.850
Goethe Universität Frankfurt – verschiedene Standorte: 32.748
Technische Universität Darmstadt: 872
Max-Planck-Forschungsstelle für Neurogenetik: 13.848
Max-Planck-Institut für Herz-und Lungenforschung: 23.224
Max-Planck-Institut für Hirnforschung: 33.158
Georg-Speyer-Haus, Frankfurt Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie: 9.645
Ernst Strüngmann Institut GmbH: 116
Paul-Ehrlich Institut: 6.782
Merck Healthcare KGaA: 53
ECT Oekotoxikologie GmbH: 222
Ibacon GmbH: 889
Envigo CRS GmbH R: 275

=====================================
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-9040990, Fax 02203-9040991, info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.


Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

1. Juni 2021|

Umgehung des bayerischen Transportverbots nach Marokko durch Rinderzüchter – Forderungen an Niedersachsen

Nachdem ein von Bayern nach Aurich vorgenommener Transport von über 30 trächtigen Rindern, die mit weiteren – ca. 250 – Tieren von dort aus nach Marokko weiter transportiert werden sollen, für Aufruhr gesorgt hat, fordern auch wir von der niedersächsischen Landesregierung, nun endlich tätig zu werden und diesen und weitere Transporte wirksam zu unterbinden.

Hintergrund des Transports einiger Rinder zunächst von Bayreuth nach Aurich ist die Tatsache, dass nach der aktuellen Erlasslage in Bayern Rindertransporte nicht nach Marokko abgefertigt werden dürfen. Um die Rinder aber doch nach Marokko transportieren zu können, wurden sie vor einigen Tagen einfach nach Aurich in Niedersachsen transportiert, wo Rinder immer noch nach Marokko abgefertigt werden, obwohl seit langem klar und seit vielen Jahren ausreichend belegt ist, was mit den angeblichen Zuchttieren in Marokko geschieht: Sie werden unter grausamen Bedingungen geschächtet, und dies nicht nach einem langjährigen Einsatz als Zuchttier, sondern relativ zeitnah nach der Ankunft in Marokko oder der ersten Abkalbung.

Nicht nur die Behandlung der Tiere im Bestimmungsland stellt eine eklatante Verletzung von deutschem und europäischem Tierschutzrecht und auch der Tierschutz-Vorgaben der OIE, der Weltorganisation für Tiergesundheit, dar, in der auch Marokko Mitglied ist, sondern auch der Transport von 30 Tieren dieser „Sendung“ von Süd- nach Norddeutschland, der den Tieren unnötiges Leid zufügt und ausschließlich der Umgehung des bayerischen Erlasses dient.

Wir fordern von der niedersächsischen Landesregierung, diesen und weitere Transporte lebender Tiere nach Marokko – auch in Form von Umgehungstransporten beispielsweise nach Ungarn mit sodann folgendem Weitertransport nach Marokko – nunmehr endlich zu unterbinden. Rechtlich ist das möglich und geboten.

5. Mai 2021|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum Entwurf einer Zirkusverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

19. Januar 2021|

Pressemitteilung von PETA Deutschland und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. zur unzureichenden Berücksichtigung von Tierschutzvertretern bei der Besetzung der Tierversuchskommission beim Regierungspräsidium Tübingen

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

27. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zu weiteren Strafanzeigen gegen amtliche Tierärzte, die tierquälerische Tiertransporte genehmigen

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

14. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zur 992. Plenarsitzung des Bundesrates zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO)

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

3. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum weiteren Plenarantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) vom 01.07.2020 (BR-Drs. 302/2/20)

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

2. Juli 2020|

Pressemitteilung von PETA Deutschland und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zur Forderung an das RP Tübingen zur paritätischen Besetzung einer zu Neuberufung anstehenden Tübinger Tierversuchskommission

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

23. Juni 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zu Forderungen an die Exekutivorgane der Länder zum künftigen Umgang mit dem Kastenstand

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

16. Juni 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zum Absetzen des TOP 44 – Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) von der Tagesordnung der 990. Plenarsitzung des Bundesrates

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5. Juni 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 19. Mai 2020

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1. Juni 2020|

Erneuter Appell an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Mitglieder des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zur Beendigung tierschutzrechts- und verfassungswidriger Kastenstandhaltung von Sauen

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6. Mai 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. zu den Schlussanträgen der Generalanwältin Juliane Kokott zum Vorabentscheidungsersuchen eines rumänischen Amtsgerichts das strenge Schutzsystem für den Wolf betreffend (C-88/19)

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28. Februar 2020|

Appell an die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundesrates sich gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des BNatSchG betreffend den Wolf auszusprechen

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29. Januar 2020|

PRESSE­­MITTEILUNGEN

Strafanzeigen wegen der Tötung von 151.632 Tieren in hessischen Versuchseinrichtungen

Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
01. Juni 2021

Über 150.000 Tiere als „Überschuss“ illegal getötet

Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierlabore

Zu alt, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene – solche Tiere werden in Tierversuchslaboren regelmäßig als „Überschuss“ getötet. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) stellten heute Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen* wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Dort sind nach ihren Informationen im Jahr 2017 insgesamt 151.632 Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen und damit gesetzeswidrig getötet worden.

Zusätzlich zu den rund 300.000 in Tierversuchen verwendeten Tieren wurden allein 2017 in den 14 hessischen Tierversuchseinrichtungen 151.632 sogenannte Überschusstiere getötet, weil es für sie keine Verwendung gab. Dies geht aus der Antwort des Hessischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der hessischen Linken hervor, die vom Ärzteverein angeregt worden war.

In einem Versuchsprojekt sollen Tiere üblicherweise das gleiche Alter und Geschlecht haben. Meist werden männliche Tiere verwendet, da sie weniger hormonellen Schwankungen unterliegen als weibliche. Zu alte und weibliche Tiere werden getötet. Es wird vermieden, Tiere aus einem Wurf zu verwenden. Überzählige Geschwistertiere werden getötet. Bei der Züchtung genmanipulierter Tiere entstehen grundsätzlich drei Arten von Nachkommen: Solche, die die genetische Veränderung zum Teil oder gar nicht tragen, sind für den Versuch uninteressant und werden getötet. Hier fällt der meiste „Überschuss“ an.

Informationen der Vereine zufolge erfolgt das Töten überzähliger Tiere nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die Labore müssten die Tiere vermitteln oder in einem „Altersheim“ bis an ihr Lebensende pflegen, was aus Kostengründen regelmäßig unterbleibt. Dass dies kein vernünftiger Grund für die Tötung von Tieren ist, hat zuletzt das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der überzähligen männlichen Eintagsküken bestätigt und das weitere Töten nur deswegen als vernünftigen Grund bezeichnet, da bald die Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sei. „Diese Option besteht im Fall der „Überschusstiere“ nicht, weshalb der vernünftige Grund fehlt und die Tiertötungen illegal sind,“ so Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der DJGT.

Der Vorwurf der gesetzeswidrigen Tiertötung in Tierversuchslaboren gilt keinesfalls nur hessischen Laboren, betonen die Vereine. Üblicherweise werden die Zahlen der in den einzelnen Laboren getöteten „Überschusstiere“ unter Verschluss gehalten. „Die Strafanzeigen gegen die Leiter und Mitarbeiter der hessischen Labore zeigen lediglich exemplarisch, welch verborgenes Tierleid nicht nur Tierversuche selbst darstellen, sondern auch die damit verbundene lebensverachtende Maschinerie“, kommentiert Dipl.- Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche.

Offiziellen Angaben zufolge wurden in Deutschland 2017, dem Jahr, ab dem aufgrund einer EU-Vorgabe erstmals „Überschusstiere“ gezählt werden mussten, rund 3,9 Millionen Tiere im Labor nicht im Versuch eingesetzt und mangels Verwendungszwecks getötet – zusätzlich zu den rund 2,9 Millionen in Tierversuchen verwendeten Tieren. In einer Rechtsstudie hatten Ärzte gegen Tierversuche und die DJGT klar belegt, dass die Tötung dieser „Überschusstiere“ rechtswidrig ist.

Neben der in allen Tierversuchslaboren gängigen Praxis der Tiertötung von „Überschusstieren“ prangern die Vereine an, dass diese enormen Tierzahlen weitgehend unbekannt bleiben. Ihrer Ansicht nach handelt es sich entweder um Tierversuche im Sinne des Gesetzes, deren Anzahl zwingend öffentlich gemacht werden muss, oder aber um eine illegale Tötung ohne vernünftigen Grund, die vorsätzlich erfolgt und einen Straftatbestand darstellt.

Weitere Information
3,9 Millionen verschwiegene Tieropfer. Pressemitteilung vom 29.04.2020 >>

Kleine Anfrage (DIE LINKE, Drs. 20/5197), 25.3.2021 >>

*Tierversuchseinrichtungen und Zahl der „Überschusstiere“:
Justus-Liebig-Universität Gießen: 12.950
Philipps-Universität Marburg: 16.850
Goethe Universität Frankfurt – verschiedene Standorte: 32.748
Technische Universität Darmstadt: 872
Max-Planck-Forschungsstelle für Neurogenetik: 13.848
Max-Planck-Institut für Herz-und Lungenforschung: 23.224
Max-Planck-Institut für Hirnforschung: 33.158
Georg-Speyer-Haus, Frankfurt Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie: 9.645
Ernst Strüngmann Institut GmbH: 116
Paul-Ehrlich Institut: 6.782
Merck Healthcare KGaA: 53
ECT Oekotoxikologie GmbH: 222
Ibacon GmbH: 889
Envigo CRS GmbH R: 275

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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-9040990, Fax 02203-9040991, info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.


Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

1. Juni 2021|

Umgehung des bayerischen Transportverbots nach Marokko durch Rinderzüchter – Forderungen an Niedersachsen

Nachdem ein von Bayern nach Aurich vorgenommener Transport von über 30 trächtigen Rindern, die mit weiteren – ca. 250 – Tieren von dort aus nach Marokko weiter transportiert werden sollen, für Aufruhr gesorgt hat, fordern auch wir von der niedersächsischen Landesregierung, nun endlich tätig zu werden und diesen und weitere Transporte wirksam zu unterbinden.

Hintergrund des Transports einiger Rinder zunächst von Bayreuth nach Aurich ist die Tatsache, dass nach der aktuellen Erlasslage in Bayern Rindertransporte nicht nach Marokko abgefertigt werden dürfen. Um die Rinder aber doch nach Marokko transportieren zu können, wurden sie vor einigen Tagen einfach nach Aurich in Niedersachsen transportiert, wo Rinder immer noch nach Marokko abgefertigt werden, obwohl seit langem klar und seit vielen Jahren ausreichend belegt ist, was mit den angeblichen Zuchttieren in Marokko geschieht: Sie werden unter grausamen Bedingungen geschächtet, und dies nicht nach einem langjährigen Einsatz als Zuchttier, sondern relativ zeitnah nach der Ankunft in Marokko oder der ersten Abkalbung.

Nicht nur die Behandlung der Tiere im Bestimmungsland stellt eine eklatante Verletzung von deutschem und europäischem Tierschutzrecht und auch der Tierschutz-Vorgaben der OIE, der Weltorganisation für Tiergesundheit, dar, in der auch Marokko Mitglied ist, sondern auch der Transport von 30 Tieren dieser „Sendung“ von Süd- nach Norddeutschland, der den Tieren unnötiges Leid zufügt und ausschließlich der Umgehung des bayerischen Erlasses dient.

Wir fordern von der niedersächsischen Landesregierung, diesen und weitere Transporte lebender Tiere nach Marokko – auch in Form von Umgehungstransporten beispielsweise nach Ungarn mit sodann folgendem Weitertransport nach Marokko – nunmehr endlich zu unterbinden. Rechtlich ist das möglich und geboten.

5. Mai 2021|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum Entwurf einer Zirkusverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

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19. Januar 2021|

Pressemitteilung von PETA Deutschland und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. zur unzureichenden Berücksichtigung von Tierschutzvertretern bei der Besetzung der Tierversuchskommission beim Regierungspräsidium Tübingen

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27. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zu weiteren Strafanzeigen gegen amtliche Tierärzte, die tierquälerische Tiertransporte genehmigen

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

14. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zur 992. Plenarsitzung des Bundesrates zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO)

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3. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum weiteren Plenarantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) vom 01.07.2020 (BR-Drs. 302/2/20)

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2. Juli 2020|

Pressemitteilung von PETA Deutschland und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zur Forderung an das RP Tübingen zur paritätischen Besetzung einer zu Neuberufung anstehenden Tübinger Tierversuchskommission

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23. Juni 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zu Forderungen an die Exekutivorgane der Länder zum künftigen Umgang mit dem Kastenstand

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16. Juni 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zum Absetzen des TOP 44 – Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) von der Tagesordnung der 990. Plenarsitzung des Bundesrates

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5. Juni 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 19. Mai 2020

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1. Juni 2020|

Erneuter Appell an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die Mitglieder des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zur Beendigung tierschutzrechts- und verfassungswidriger Kastenstandhaltung von Sauen

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6. Mai 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. zu den Schlussanträgen der Generalanwältin Juliane Kokott zum Vorabentscheidungsersuchen eines rumänischen Amtsgerichts das strenge Schutzsystem für den Wolf betreffend (C-88/19)

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28. Februar 2020|

Appell an die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundesrates sich gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des BNatSchG betreffend den Wolf auszusprechen

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29. Januar 2020|
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