PRESSEMITTEILUNGEN
Morgige Plenumssitzung des Bundesrates – Tierqual in Tierschutz-Hochrisikostaaten
Auf Antrag des Landes Hessen wird morgen im Bundesrat darüber abgestimmt, ob es in Zukunft verboten sein soll, lebende Rinder, Schafe und Ziegen in Tierschutz-Hochrisikostaaten zu transportieren, wo ihnen mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer tierschutzwidrigen Behandlung und insbesondere eine ohne Betäubung durchgeführte und mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbundene Schlachtung/Schächtung droht.
Das Tierschutzproblem: Aus zahlreichen Berichten von Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen geht hervor, dass es insbesondere im Nahen Osten, in Nordafrika und in Teilen von Asien Staaten gibt, in denen Tiere, wenn sie aus Deutschland zehntausendfach pro Jahr dorthin transportiert und verkauft werden, unter tierquälerischen Begleitumständen gehalten und schon kurze Zeit nach ihrer Ankunft betäubungslos geschlachtet/geschächtet werden. U. a. zählen dazu die Türkei, Marokko, Usbekistan und der Libanon. Quellen hierzu haben wir und viele andere Tierschutz-Organisationen gesammelt und in unseren Stellungnahmen zu dem Thema veröffentlicht.
Die Behandlung der Tiere in den Tierschutz-Hochrisikostaaten verstößt gegen geltendes Recht und gegen gemeinsame Standards, die sich die Mitglieder der OIE gesetzt haben, in der auch viele der Tierschutz-Hochrisikostaaten Mitglied sind. Die Berichte von NGOs und Journalisten über extrem tierschutzwidrige Behandlungen ud Schlachtungen der Tiere haben das Europäische Parlament schon am 14. Februar 2019 zu der Erkenntnis gelangen lassen, dass Schlachtungen in diesen Ländern „mit extremem und langdauerndem Leiden und regelmäßigen Verstößen gegen internationale Normen für den Tierschutz bei Schlachtungen einhergehen“ und solche Transporte deswegen verboten werden sollten.
Ein nationales Verbot ist möglich. Der Bundesrat hat die Bundesregierung am 12. Februar 2021 auf ihre Möglichkeit hingewiesen, mit Hilfe einer auf § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes gestützten Rechtsverordnung solche Tiertransporte künftig zu verbieten. Mit dem Recht der Europäischen Union wäre ein solches Tiertransportverbot – wie aus Art. 13 AEUV, insbesondere aber auch aus Artikel 12 der EU-Tierschlachtverordnung hervorgeht – ohne weiteres vereinbar. Mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen diese Einschätzung. Deren Ergebnisse werden aber insbesondere vom BMEL geleugnet und ein Verbot als europarechtswidrig angesehen – eine juristische Begründung bleibt das BMEL aber schuldig.
Das BMEL sperrt sich. Das BMEL hat bis heute nicht die Absicht, den Transport lebender Rinder und Schafe in diese Länder zu unterbinden oder auch nur einzuschränken. Deshalb hat der zuständige Ausschuss des Bundesrats am 11. Juni 2021 empfohlen, einem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Rechts der Tiertransporte nur zuzustimmen, wenn darin auch der Transport lebender Tiere in die genannten Staaten verboten wird. Morgen wird der Bundesrat über ein solches Verbot abstimmen.
Unsere Forderung: Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert die Bundesländer dringend auf, dem geplanten Transportverbot von lebenden Tieren zuzustimmen und so zu verhindern, dass weiterhin große Zahlen – zehntausende jedes Jahr – von in Deutschland geborenen und aufgezogenen Rindern und Schafen in diesen Ländern unter kaum vorstellbaren Schmerzen auf tierquälerische Weise geschlachtet werden. Die Behauptung der Transportunternehmer, mit den Transporten solle eine einheimische Milchviehpopulation aufgebaut werden, ist nicht belegbar. In den relevanten Ländern gibt es keine Populationen von Tieren, die auch nur annähernd den Zahlen der dorthin exportierten Tiere entspricht.
Die aktuelle Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier: 21_06_24_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR_2
Gemeinsame Pressemitteilung der DJGT mit Ärzte gegen Tierversuche, TASSO und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere
Bundesregierung muss handeln
Ausschuss empfiehlt deutliche Verbesserungen im Tierversuchsrecht
Seit 2013, spätestens jedoch seit Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2018, ist die Bundesregierung gefordert, im Tierversuchsrecht Übereinstimmung mit dem EU-Recht zu schaffen. Sämtliche Entwürfe sind jedoch nach wie vor ungenügend, wie die Tierschutzverbände in zahlreichen Stellungnahmen kritisieren. Nun hat der Ausschuss des Bundesrates klare Empfehlungen abgegeben, wie man das deutsche Recht verbessern muss.
Schon im Februar 2021 hatten sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Kulturpolitik mit Empfehlungen zum Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geäußert. Auch diese Empfehlungen waren sehr deutlich und dringend umzusetzen, sie sind von der Bundesregierung jedoch sämtlich abgelehnt worden.
Die Ausschüsse stellen auch in ihren jüngsten Empfehlungen fest, was Tierschützer schon lange wissen. „Es ist offenkundig, dass man vehement vermeiden möchte, insbesondere für den Prozess der Tierversuchsgenehmigung höhere Hürden aufzubauen und lieber an bestehenden, nicht rechtmäßigen Vorschriften festhält“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. Gerade die Anforderungen an die Genehmigung sind nach der EU-Richtlinie 2010/63/EU hoch. Entgegen deutschen Rechts muss die gesamte Prüfungskompetenz bei der Projektbeurteilung der Behörde obliegen, es darf nicht sein, dass die Behörde an die Aussagen der antragstellenden Wissenschaftler gebunden ist. Mit der aktuell in den Entwürfen zum Tierschutzgesetz und zur Tierschutzversuchstierverordnung gewählten Formulierung dürfte jedoch genau das beibehalten werden, was EU-Kommission, Tierschutzverbände und nun sogar ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland stark bemängeln.
Zu diesem eklatanten Fehler gesellen sich zahlreiche weitere, von denen die Bundesregierung nur wenige zu ändern gedenkt. „Die EU gibt ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, schwerst-belastende Tierversuche gänzlich zu verbieten“, so Dr. iur. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). „Anstatt davon aber Gebrauch zu machen, wird versucht, an derartige besonders schlimme Tierversuche nahezu dieselben Anforderungen zu stellen, wie an sämtliche andere.“ Diesbezüglich empfiehlt der Ausschuss Formulierungen, die zumindest die Möglichkeit, derartige Tierversuche durchzuführen, sehr viel schwieriger gestalten.
Auch wenn die Bundesregierung Tierschutzverbänden kein Gehör schenkt, so sollte es ein signifikantes Signal sein, dass zusätzlich zur EU-Kommission nun auch zwei Ausschüsse des Bundesrates die Entwürfe offen kritisieren. Es sollten endlich die Änderungen an den Gesetzen vorgenommen werden, die die EU fordert, bevor sie den nächsten, logischen Schritt geht und den Europäischen Gerichtshof anruft, der daraufhin Sanktionen gegen Deutschland verhängen könnte.
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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-9040990, Fax 02203-9040991,
info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de
Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, Tel. 0221-9647696-0, mail@bmt-tierschutz.de, www.bmt-tierschutz.de
Der bmt gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Ihm gehören über 15.000 Mitglieder an. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt. Der bmt unterhält zehn Geschäftsstellen, neun Tierheime und ein Tierschutzzentrum. Neben der Tierschutzarbeit in Deutschland koordiniert der Verein mehrere Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien.
TASSO e.V., Otto-Volger-Str.15, 65843 Sulzbach, Tel. 06190 – 937300, Fax 06190 – 937400, info@tasso.net, www.tasso.net
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreibt Europas größtes kostenloses Haustierregister. Rund 7 Millionen Menschen vertrauen dem Verein. Derzeit sind etwa 10 Millionen Tiere bei TASSO registriert und somit im Vermisstenfall vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Neben der Rückvermittlung von Haustieren ist TASSO im Tierschutz aktiv und setzt einen Schwerpunkt in der Aufklärung und der politischen Arbeit innerhalb des Tierschutzes. TASSO arbeitet mit den meisten Tierschutzvereinen sowie mit nahezu allen deutschen Tierärzten zusammen und unterstützt regelmäßig Tierheime.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF-Dokument:
21_06_22_DJGT_u_a_PM_Ausschuss_empfiehlt_Verbesserungen_im_Tierversuchsrecht
Lebendtierexportverbot nun auch vom AV-Ausschuss des Bundesrates gefordert
Nachdem zuletzt mehrere Bundesländer ihre Stimme gegen Lebendtierexporte in sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten wie Marokko, Usbekistan, Syrien oder den Libanon erhoben haben, schlägt nun auch der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz im Bundesrat dem Plenum ein Exportverbot von lebenden Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in 17 Nicht-EU-Staaten zur Abstimmung vor. „Mehreren juristischen Gutachten zufolge, deren Begründung auch wir folgen, ist ein deutsches Exportverbot durch Rechtsverordnung zulässig und sogar geboten; dieses Verbot ist mit Europarecht und auch dem internationalen Wirtschaftsrecht vereinbar“, so auch Dr. Christoph Maisack, der Erste Vorsitzende der DJGT.
Im Zuge der aktuellen Überarbeitung der nationalen Tierschutz-Transportverordnung will das BMEL Kleinst-Änderungen vornehmen. Ein Exportverbot lebender Tiere in Staaten, in denen diese unter ganz besonders grausamen Bedingungen behandelt und geschächtet werden, ist nicht dabei. Und das, obwohl mehrere Länder bereits im Februar 2021 einen Bundesratsbeschluss herbeigeführt haben, nach dem das BMEL aufgefordert wird, ein solches Verbot zu prüfen. Das BMEL hat diesen Beschluss (BR-Drucksache 755/20 (Beschluss) vom 12. Februar 2021) ignoriert und hat lediglich marginale Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung vorbereitet. Diese Änderungen wurden in den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz überwiesen.
Für die kommende Plenumssitzung am 25. Juni 2021 empfiehlt der Ausschuss in seinen Empfehlungen (BR-Drucksache 394/1/21 vom 11. Juni 2021, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/394-1-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1) nun die Aufnahme eines solchen Lebendtier-Exportverbots, bzw., der Verordnung, die vom BMEL vorgelegt wurde, nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass dieses Verbot – und weitere Punkte – aufgenommen werden.
Der Druck auf das BMEL und die Bundesministerin Klöckner wird größer – Klöckner kann die seit Jahren bestehenden Forderungen nun nicht mehr ignorieren, wenn sie es mit ihren Bemühungen um mehr Tierschutz tatsächlich ernst meint.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert von der Bundesministerin ausdrücklich, ihre Verantwortung als Landwirtschaftsministerin ordnungsgemäß wahrzunehmen und das von Tierschützern, Bundesländern und eines großen Teils der deutschen Gesellschaft geforderte Verbot von Lebendtierexporten in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten endlich zu verordnen. Im Untersuchungsausschuss zur Prüfung von mutmaßlichen Verstößen bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport und damit verbundenen Vorgängen innerhalb und außerhalb der EU (ANIT-Ausschuss) hat Frau Klöckner bereits vorgetragen, dass der Export lebender Tiere durch Export von Fleisch und Sperma abgelöst werden kann. Um ihr Gesicht zu wahren, sollten diesen Worten nun auch Taten folgen.
Anbei finden Sie unsere Pressemitteilung zu dem Thema: 21_06_13_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR
Strafanzeigen wegen der Tötung von 151.632 Tieren in hessischen Versuchseinrichtungen
Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
01. Juni 2021
Über 150.000 Tiere als „Überschuss“ illegal getötet
Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierlabore
Zu alt, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene – solche Tiere werden in Tierversuchslaboren regelmäßig als „Überschuss“ getötet. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) stellten heute Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen* wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Dort sind nach ihren Informationen im Jahr 2017 insgesamt 151.632 Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen und damit gesetzeswidrig getötet worden.
Zusätzlich zu den rund 300.000 in Tierversuchen verwendeten Tieren wurden allein 2017 in den 14 hessischen Tierversuchseinrichtungen 151.632 sogenannte Überschusstiere getötet, weil es für sie keine Verwendung gab. Dies geht aus der Antwort des Hessischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der hessischen Linken hervor, die vom Ärzteverein angeregt worden war.
In einem Versuchsprojekt sollen Tiere üblicherweise das gleiche Alter und Geschlecht haben. Meist werden männliche Tiere verwendet, da sie weniger hormonellen Schwankungen unterliegen als weibliche. Zu alte und weibliche Tiere werden getötet. Es wird vermieden, Tiere aus einem Wurf zu verwenden. Überzählige Geschwistertiere werden getötet. Bei der Züchtung genmanipulierter Tiere entstehen grundsätzlich drei Arten von Nachkommen: Solche, die die genetische Veränderung zum Teil oder gar nicht tragen, sind für den Versuch uninteressant und werden getötet. Hier fällt der meiste „Überschuss“ an.
Informationen der Vereine zufolge erfolgt das Töten überzähliger Tiere nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die Labore müssten die Tiere vermitteln oder in einem „Altersheim“ bis an ihr Lebensende pflegen, was aus Kostengründen regelmäßig unterbleibt. Dass dies kein vernünftiger Grund für die Tötung von Tieren ist, hat zuletzt das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der überzähligen männlichen Eintagsküken bestätigt und das weitere Töten nur deswegen als vernünftigen Grund bezeichnet, da bald die Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sei. „Diese Option besteht im Fall der „Überschusstiere“ nicht, weshalb der vernünftige Grund fehlt und die Tiertötungen illegal sind,“ so Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der DJGT.
Der Vorwurf der gesetzeswidrigen Tiertötung in Tierversuchslaboren gilt keinesfalls nur hessischen Laboren, betonen die Vereine. Üblicherweise werden die Zahlen der in den einzelnen Laboren getöteten „Überschusstiere“ unter Verschluss gehalten. „Die Strafanzeigen gegen die Leiter und Mitarbeiter der hessischen Labore zeigen lediglich exemplarisch, welch verborgenes Tierleid nicht nur Tierversuche selbst darstellen, sondern auch die damit verbundene lebensverachtende Maschinerie“, kommentiert Dipl.- Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche.
Offiziellen Angaben zufolge wurden in Deutschland 2017, dem Jahr, ab dem aufgrund einer EU-Vorgabe erstmals „Überschusstiere“ gezählt werden mussten, rund 3,9 Millionen Tiere im Labor nicht im Versuch eingesetzt und mangels Verwendungszwecks getötet – zusätzlich zu den rund 2,9 Millionen in Tierversuchen verwendeten Tieren. In einer Rechtsstudie hatten Ärzte gegen Tierversuche und die DJGT klar belegt, dass die Tötung dieser „Überschusstiere“ rechtswidrig ist.
Neben der in allen Tierversuchslaboren gängigen Praxis der Tiertötung von „Überschusstieren“ prangern die Vereine an, dass diese enormen Tierzahlen weitgehend unbekannt bleiben. Ihrer Ansicht nach handelt es sich entweder um Tierversuche im Sinne des Gesetzes, deren Anzahl zwingend öffentlich gemacht werden muss, oder aber um eine illegale Tötung ohne vernünftigen Grund, die vorsätzlich erfolgt und einen Straftatbestand darstellt.
Weitere Information
3,9 Millionen verschwiegene Tieropfer. Pressemitteilung vom 29.04.2020 >>
Kleine Anfrage (DIE LINKE, Drs. 20/5197), 25.3.2021 >>
*Tierversuchseinrichtungen und Zahl der „Überschusstiere“:
Justus-Liebig-Universität Gießen: 12.950
Philipps-Universität Marburg: 16.850
Goethe Universität Frankfurt – verschiedene Standorte: 32.748
Technische Universität Darmstadt: 872
Max-Planck-Forschungsstelle für Neurogenetik: 13.848
Max-Planck-Institut für Herz-und Lungenforschung: 23.224
Max-Planck-Institut für Hirnforschung: 33.158
Georg-Speyer-Haus, Frankfurt Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie: 9.645
Ernst Strüngmann Institut GmbH: 116
Paul-Ehrlich Institut: 6.782
Merck Healthcare KGaA: 53
ECT Oekotoxikologie GmbH: 222
Ibacon GmbH: 889
Envigo CRS GmbH R: 275
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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-9040990, Fax 02203-9040991, info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de
Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.
Umgehung des bayerischen Transportverbots nach Marokko durch Rinderzüchter – Forderungen an Niedersachsen
Nachdem ein von Bayern nach Aurich vorgenommener Transport von über 30 trächtigen Rindern, die mit weiteren – ca. 250 – Tieren von dort aus nach Marokko weiter transportiert werden sollen, für Aufruhr gesorgt hat, fordern auch wir von der niedersächsischen Landesregierung, nun endlich tätig zu werden und diesen und weitere Transporte wirksam zu unterbinden.
Hintergrund des Transports einiger Rinder zunächst von Bayreuth nach Aurich ist die Tatsache, dass nach der aktuellen Erlasslage in Bayern Rindertransporte nicht nach Marokko abgefertigt werden dürfen. Um die Rinder aber doch nach Marokko transportieren zu können, wurden sie vor einigen Tagen einfach nach Aurich in Niedersachsen transportiert, wo Rinder immer noch nach Marokko abgefertigt werden, obwohl seit langem klar und seit vielen Jahren ausreichend belegt ist, was mit den angeblichen Zuchttieren in Marokko geschieht: Sie werden unter grausamen Bedingungen geschächtet, und dies nicht nach einem langjährigen Einsatz als Zuchttier, sondern relativ zeitnah nach der Ankunft in Marokko oder der ersten Abkalbung.
Nicht nur die Behandlung der Tiere im Bestimmungsland stellt eine eklatante Verletzung von deutschem und europäischem Tierschutzrecht und auch der Tierschutz-Vorgaben der OIE, der Weltorganisation für Tiergesundheit, dar, in der auch Marokko Mitglied ist, sondern auch der Transport von 30 Tieren dieser „Sendung“ von Süd- nach Norddeutschland, der den Tieren unnötiges Leid zufügt und ausschließlich der Umgehung des bayerischen Erlasses dient.
Wir fordern von der niedersächsischen Landesregierung, diesen und weitere Transporte lebender Tiere nach Marokko – auch in Form von Umgehungstransporten beispielsweise nach Ungarn mit sodann folgendem Weitertransport nach Marokko – nunmehr endlich zu unterbinden. Rechtlich ist das möglich und geboten.
PRESSEMITTEILUNGEN
Morgige Plenumssitzung des Bundesrates – Tierqual in Tierschutz-Hochrisikostaaten
Auf Antrag des Landes Hessen wird morgen im Bundesrat darüber abgestimmt, ob es in Zukunft verboten sein soll, lebende Rinder, Schafe und Ziegen in Tierschutz-Hochrisikostaaten zu transportieren, wo ihnen mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer tierschutzwidrigen Behandlung und insbesondere eine ohne Betäubung durchgeführte und mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbundene Schlachtung/Schächtung droht.
Das Tierschutzproblem: Aus zahlreichen Berichten von Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen geht hervor, dass es insbesondere im Nahen Osten, in Nordafrika und in Teilen von Asien Staaten gibt, in denen Tiere, wenn sie aus Deutschland zehntausendfach pro Jahr dorthin transportiert und verkauft werden, unter tierquälerischen Begleitumständen gehalten und schon kurze Zeit nach ihrer Ankunft betäubungslos geschlachtet/geschächtet werden. U. a. zählen dazu die Türkei, Marokko, Usbekistan und der Libanon. Quellen hierzu haben wir und viele andere Tierschutz-Organisationen gesammelt und in unseren Stellungnahmen zu dem Thema veröffentlicht.
Die Behandlung der Tiere in den Tierschutz-Hochrisikostaaten verstößt gegen geltendes Recht und gegen gemeinsame Standards, die sich die Mitglieder der OIE gesetzt haben, in der auch viele der Tierschutz-Hochrisikostaaten Mitglied sind. Die Berichte von NGOs und Journalisten über extrem tierschutzwidrige Behandlungen ud Schlachtungen der Tiere haben das Europäische Parlament schon am 14. Februar 2019 zu der Erkenntnis gelangen lassen, dass Schlachtungen in diesen Ländern „mit extremem und langdauerndem Leiden und regelmäßigen Verstößen gegen internationale Normen für den Tierschutz bei Schlachtungen einhergehen“ und solche Transporte deswegen verboten werden sollten.
Ein nationales Verbot ist möglich. Der Bundesrat hat die Bundesregierung am 12. Februar 2021 auf ihre Möglichkeit hingewiesen, mit Hilfe einer auf § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes gestützten Rechtsverordnung solche Tiertransporte künftig zu verbieten. Mit dem Recht der Europäischen Union wäre ein solches Tiertransportverbot – wie aus Art. 13 AEUV, insbesondere aber auch aus Artikel 12 der EU-Tierschlachtverordnung hervorgeht – ohne weiteres vereinbar. Mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen diese Einschätzung. Deren Ergebnisse werden aber insbesondere vom BMEL geleugnet und ein Verbot als europarechtswidrig angesehen – eine juristische Begründung bleibt das BMEL aber schuldig.
Das BMEL sperrt sich. Das BMEL hat bis heute nicht die Absicht, den Transport lebender Rinder und Schafe in diese Länder zu unterbinden oder auch nur einzuschränken. Deshalb hat der zuständige Ausschuss des Bundesrats am 11. Juni 2021 empfohlen, einem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Rechts der Tiertransporte nur zuzustimmen, wenn darin auch der Transport lebender Tiere in die genannten Staaten verboten wird. Morgen wird der Bundesrat über ein solches Verbot abstimmen.
Unsere Forderung: Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert die Bundesländer dringend auf, dem geplanten Transportverbot von lebenden Tieren zuzustimmen und so zu verhindern, dass weiterhin große Zahlen – zehntausende jedes Jahr – von in Deutschland geborenen und aufgezogenen Rindern und Schafen in diesen Ländern unter kaum vorstellbaren Schmerzen auf tierquälerische Weise geschlachtet werden. Die Behauptung der Transportunternehmer, mit den Transporten solle eine einheimische Milchviehpopulation aufgebaut werden, ist nicht belegbar. In den relevanten Ländern gibt es keine Populationen von Tieren, die auch nur annähernd den Zahlen der dorthin exportierten Tiere entspricht.
Die aktuelle Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier: 21_06_24_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR_2
Gemeinsame Pressemitteilung der DJGT mit Ärzte gegen Tierversuche, TASSO und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere
Bundesregierung muss handeln
Ausschuss empfiehlt deutliche Verbesserungen im Tierversuchsrecht
Seit 2013, spätestens jedoch seit Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2018, ist die Bundesregierung gefordert, im Tierversuchsrecht Übereinstimmung mit dem EU-Recht zu schaffen. Sämtliche Entwürfe sind jedoch nach wie vor ungenügend, wie die Tierschutzverbände in zahlreichen Stellungnahmen kritisieren. Nun hat der Ausschuss des Bundesrates klare Empfehlungen abgegeben, wie man das deutsche Recht verbessern muss.
Schon im Februar 2021 hatten sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Kulturpolitik mit Empfehlungen zum Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geäußert. Auch diese Empfehlungen waren sehr deutlich und dringend umzusetzen, sie sind von der Bundesregierung jedoch sämtlich abgelehnt worden.
Die Ausschüsse stellen auch in ihren jüngsten Empfehlungen fest, was Tierschützer schon lange wissen. „Es ist offenkundig, dass man vehement vermeiden möchte, insbesondere für den Prozess der Tierversuchsgenehmigung höhere Hürden aufzubauen und lieber an bestehenden, nicht rechtmäßigen Vorschriften festhält“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. Gerade die Anforderungen an die Genehmigung sind nach der EU-Richtlinie 2010/63/EU hoch. Entgegen deutschen Rechts muss die gesamte Prüfungskompetenz bei der Projektbeurteilung der Behörde obliegen, es darf nicht sein, dass die Behörde an die Aussagen der antragstellenden Wissenschaftler gebunden ist. Mit der aktuell in den Entwürfen zum Tierschutzgesetz und zur Tierschutzversuchstierverordnung gewählten Formulierung dürfte jedoch genau das beibehalten werden, was EU-Kommission, Tierschutzverbände und nun sogar ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland stark bemängeln.
Zu diesem eklatanten Fehler gesellen sich zahlreiche weitere, von denen die Bundesregierung nur wenige zu ändern gedenkt. „Die EU gibt ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, schwerst-belastende Tierversuche gänzlich zu verbieten“, so Dr. iur. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). „Anstatt davon aber Gebrauch zu machen, wird versucht, an derartige besonders schlimme Tierversuche nahezu dieselben Anforderungen zu stellen, wie an sämtliche andere.“ Diesbezüglich empfiehlt der Ausschuss Formulierungen, die zumindest die Möglichkeit, derartige Tierversuche durchzuführen, sehr viel schwieriger gestalten.
Auch wenn die Bundesregierung Tierschutzverbänden kein Gehör schenkt, so sollte es ein signifikantes Signal sein, dass zusätzlich zur EU-Kommission nun auch zwei Ausschüsse des Bundesrates die Entwürfe offen kritisieren. Es sollten endlich die Änderungen an den Gesetzen vorgenommen werden, die die EU fordert, bevor sie den nächsten, logischen Schritt geht und den Europäischen Gerichtshof anruft, der daraufhin Sanktionen gegen Deutschland verhängen könnte.
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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
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info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de
Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, Tel. 0221-9647696-0, mail@bmt-tierschutz.de, www.bmt-tierschutz.de
Der bmt gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Ihm gehören über 15.000 Mitglieder an. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt. Der bmt unterhält zehn Geschäftsstellen, neun Tierheime und ein Tierschutzzentrum. Neben der Tierschutzarbeit in Deutschland koordiniert der Verein mehrere Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien.
TASSO e.V., Otto-Volger-Str.15, 65843 Sulzbach, Tel. 06190 – 937300, Fax 06190 – 937400, info@tasso.net, www.tasso.net
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreibt Europas größtes kostenloses Haustierregister. Rund 7 Millionen Menschen vertrauen dem Verein. Derzeit sind etwa 10 Millionen Tiere bei TASSO registriert und somit im Vermisstenfall vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Neben der Rückvermittlung von Haustieren ist TASSO im Tierschutz aktiv und setzt einen Schwerpunkt in der Aufklärung und der politischen Arbeit innerhalb des Tierschutzes. TASSO arbeitet mit den meisten Tierschutzvereinen sowie mit nahezu allen deutschen Tierärzten zusammen und unterstützt regelmäßig Tierheime.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF-Dokument:
21_06_22_DJGT_u_a_PM_Ausschuss_empfiehlt_Verbesserungen_im_Tierversuchsrecht
Lebendtierexportverbot nun auch vom AV-Ausschuss des Bundesrates gefordert
Nachdem zuletzt mehrere Bundesländer ihre Stimme gegen Lebendtierexporte in sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten wie Marokko, Usbekistan, Syrien oder den Libanon erhoben haben, schlägt nun auch der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz im Bundesrat dem Plenum ein Exportverbot von lebenden Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in 17 Nicht-EU-Staaten zur Abstimmung vor. „Mehreren juristischen Gutachten zufolge, deren Begründung auch wir folgen, ist ein deutsches Exportverbot durch Rechtsverordnung zulässig und sogar geboten; dieses Verbot ist mit Europarecht und auch dem internationalen Wirtschaftsrecht vereinbar“, so auch Dr. Christoph Maisack, der Erste Vorsitzende der DJGT.
Im Zuge der aktuellen Überarbeitung der nationalen Tierschutz-Transportverordnung will das BMEL Kleinst-Änderungen vornehmen. Ein Exportverbot lebender Tiere in Staaten, in denen diese unter ganz besonders grausamen Bedingungen behandelt und geschächtet werden, ist nicht dabei. Und das, obwohl mehrere Länder bereits im Februar 2021 einen Bundesratsbeschluss herbeigeführt haben, nach dem das BMEL aufgefordert wird, ein solches Verbot zu prüfen. Das BMEL hat diesen Beschluss (BR-Drucksache 755/20 (Beschluss) vom 12. Februar 2021) ignoriert und hat lediglich marginale Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung vorbereitet. Diese Änderungen wurden in den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz überwiesen.
Für die kommende Plenumssitzung am 25. Juni 2021 empfiehlt der Ausschuss in seinen Empfehlungen (BR-Drucksache 394/1/21 vom 11. Juni 2021, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/394-1-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1) nun die Aufnahme eines solchen Lebendtier-Exportverbots, bzw., der Verordnung, die vom BMEL vorgelegt wurde, nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass dieses Verbot – und weitere Punkte – aufgenommen werden.
Der Druck auf das BMEL und die Bundesministerin Klöckner wird größer – Klöckner kann die seit Jahren bestehenden Forderungen nun nicht mehr ignorieren, wenn sie es mit ihren Bemühungen um mehr Tierschutz tatsächlich ernst meint.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert von der Bundesministerin ausdrücklich, ihre Verantwortung als Landwirtschaftsministerin ordnungsgemäß wahrzunehmen und das von Tierschützern, Bundesländern und eines großen Teils der deutschen Gesellschaft geforderte Verbot von Lebendtierexporten in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten endlich zu verordnen. Im Untersuchungsausschuss zur Prüfung von mutmaßlichen Verstößen bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport und damit verbundenen Vorgängen innerhalb und außerhalb der EU (ANIT-Ausschuss) hat Frau Klöckner bereits vorgetragen, dass der Export lebender Tiere durch Export von Fleisch und Sperma abgelöst werden kann. Um ihr Gesicht zu wahren, sollten diesen Worten nun auch Taten folgen.
Anbei finden Sie unsere Pressemitteilung zu dem Thema: 21_06_13_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR
Strafanzeigen wegen der Tötung von 151.632 Tieren in hessischen Versuchseinrichtungen
Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
01. Juni 2021
Über 150.000 Tiere als „Überschuss“ illegal getötet
Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierlabore
Zu alt, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene – solche Tiere werden in Tierversuchslaboren regelmäßig als „Überschuss“ getötet. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) stellten heute Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen* wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Dort sind nach ihren Informationen im Jahr 2017 insgesamt 151.632 Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen und damit gesetzeswidrig getötet worden.
Zusätzlich zu den rund 300.000 in Tierversuchen verwendeten Tieren wurden allein 2017 in den 14 hessischen Tierversuchseinrichtungen 151.632 sogenannte Überschusstiere getötet, weil es für sie keine Verwendung gab. Dies geht aus der Antwort des Hessischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der hessischen Linken hervor, die vom Ärzteverein angeregt worden war.
In einem Versuchsprojekt sollen Tiere üblicherweise das gleiche Alter und Geschlecht haben. Meist werden männliche Tiere verwendet, da sie weniger hormonellen Schwankungen unterliegen als weibliche. Zu alte und weibliche Tiere werden getötet. Es wird vermieden, Tiere aus einem Wurf zu verwenden. Überzählige Geschwistertiere werden getötet. Bei der Züchtung genmanipulierter Tiere entstehen grundsätzlich drei Arten von Nachkommen: Solche, die die genetische Veränderung zum Teil oder gar nicht tragen, sind für den Versuch uninteressant und werden getötet. Hier fällt der meiste „Überschuss“ an.
Informationen der Vereine zufolge erfolgt das Töten überzähliger Tiere nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die Labore müssten die Tiere vermitteln oder in einem „Altersheim“ bis an ihr Lebensende pflegen, was aus Kostengründen regelmäßig unterbleibt. Dass dies kein vernünftiger Grund für die Tötung von Tieren ist, hat zuletzt das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der überzähligen männlichen Eintagsküken bestätigt und das weitere Töten nur deswegen als vernünftigen Grund bezeichnet, da bald die Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sei. „Diese Option besteht im Fall der „Überschusstiere“ nicht, weshalb der vernünftige Grund fehlt und die Tiertötungen illegal sind,“ so Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der DJGT.
Der Vorwurf der gesetzeswidrigen Tiertötung in Tierversuchslaboren gilt keinesfalls nur hessischen Laboren, betonen die Vereine. Üblicherweise werden die Zahlen der in den einzelnen Laboren getöteten „Überschusstiere“ unter Verschluss gehalten. „Die Strafanzeigen gegen die Leiter und Mitarbeiter der hessischen Labore zeigen lediglich exemplarisch, welch verborgenes Tierleid nicht nur Tierversuche selbst darstellen, sondern auch die damit verbundene lebensverachtende Maschinerie“, kommentiert Dipl.- Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche.
Offiziellen Angaben zufolge wurden in Deutschland 2017, dem Jahr, ab dem aufgrund einer EU-Vorgabe erstmals „Überschusstiere“ gezählt werden mussten, rund 3,9 Millionen Tiere im Labor nicht im Versuch eingesetzt und mangels Verwendungszwecks getötet – zusätzlich zu den rund 2,9 Millionen in Tierversuchen verwendeten Tieren. In einer Rechtsstudie hatten Ärzte gegen Tierversuche und die DJGT klar belegt, dass die Tötung dieser „Überschusstiere“ rechtswidrig ist.
Neben der in allen Tierversuchslaboren gängigen Praxis der Tiertötung von „Überschusstieren“ prangern die Vereine an, dass diese enormen Tierzahlen weitgehend unbekannt bleiben. Ihrer Ansicht nach handelt es sich entweder um Tierversuche im Sinne des Gesetzes, deren Anzahl zwingend öffentlich gemacht werden muss, oder aber um eine illegale Tötung ohne vernünftigen Grund, die vorsätzlich erfolgt und einen Straftatbestand darstellt.
Weitere Information
3,9 Millionen verschwiegene Tieropfer. Pressemitteilung vom 29.04.2020 >>
Kleine Anfrage (DIE LINKE, Drs. 20/5197), 25.3.2021 >>
*Tierversuchseinrichtungen und Zahl der „Überschusstiere“:
Justus-Liebig-Universität Gießen: 12.950
Philipps-Universität Marburg: 16.850
Goethe Universität Frankfurt – verschiedene Standorte: 32.748
Technische Universität Darmstadt: 872
Max-Planck-Forschungsstelle für Neurogenetik: 13.848
Max-Planck-Institut für Herz-und Lungenforschung: 23.224
Max-Planck-Institut für Hirnforschung: 33.158
Georg-Speyer-Haus, Frankfurt Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie: 9.645
Ernst Strüngmann Institut GmbH: 116
Paul-Ehrlich Institut: 6.782
Merck Healthcare KGaA: 53
ECT Oekotoxikologie GmbH: 222
Ibacon GmbH: 889
Envigo CRS GmbH R: 275
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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-9040990, Fax 02203-9040991, info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de
Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.
Umgehung des bayerischen Transportverbots nach Marokko durch Rinderzüchter – Forderungen an Niedersachsen
Nachdem ein von Bayern nach Aurich vorgenommener Transport von über 30 trächtigen Rindern, die mit weiteren – ca. 250 – Tieren von dort aus nach Marokko weiter transportiert werden sollen, für Aufruhr gesorgt hat, fordern auch wir von der niedersächsischen Landesregierung, nun endlich tätig zu werden und diesen und weitere Transporte wirksam zu unterbinden.
Hintergrund des Transports einiger Rinder zunächst von Bayreuth nach Aurich ist die Tatsache, dass nach der aktuellen Erlasslage in Bayern Rindertransporte nicht nach Marokko abgefertigt werden dürfen. Um die Rinder aber doch nach Marokko transportieren zu können, wurden sie vor einigen Tagen einfach nach Aurich in Niedersachsen transportiert, wo Rinder immer noch nach Marokko abgefertigt werden, obwohl seit langem klar und seit vielen Jahren ausreichend belegt ist, was mit den angeblichen Zuchttieren in Marokko geschieht: Sie werden unter grausamen Bedingungen geschächtet, und dies nicht nach einem langjährigen Einsatz als Zuchttier, sondern relativ zeitnah nach der Ankunft in Marokko oder der ersten Abkalbung.
Nicht nur die Behandlung der Tiere im Bestimmungsland stellt eine eklatante Verletzung von deutschem und europäischem Tierschutzrecht und auch der Tierschutz-Vorgaben der OIE, der Weltorganisation für Tiergesundheit, dar, in der auch Marokko Mitglied ist, sondern auch der Transport von 30 Tieren dieser „Sendung“ von Süd- nach Norddeutschland, der den Tieren unnötiges Leid zufügt und ausschließlich der Umgehung des bayerischen Erlasses dient.
Wir fordern von der niedersächsischen Landesregierung, diesen und weitere Transporte lebender Tiere nach Marokko – auch in Form von Umgehungstransporten beispielsweise nach Ungarn mit sodann folgendem Weitertransport nach Marokko – nunmehr endlich zu unterbinden. Rechtlich ist das möglich und geboten.














