Nachdem sich der frühere Gesetzentwurf (auf dieser Seite) zur Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine infolge der Auflösung des saarländischen Landtags und der erfolgten Neuwahlen erledigt hatte, wurde vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nun ein neuer Entwurf vorgelegt. Abweichend von der früheren Regelung besteht die Beschränkung auf die Feststellungsklage nur noch für Klagen gegen Tierversuchsgenehmigungen und es entfällt das vorgeschaltete Beschwerdeverfahren. Zusätzlich ist die Institution eines/einer ehrenamtlichen Landesbeauftragten für den Tierschutz vorgesehen.
Der aktuelle Gesetzentwurf ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, in einigen Punkten besteht jedoch noch Raum für Verbesserungen. Sie finden hier die Stellungnahme, die die DJGT auf Wunsch des saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hierzu abgegeben hat.