Strafrecht2021-01-21T16:56:02+01:00

STRAFRECHT

In Deutschland besteht ein Vollzugsdefizit bei der Strafverfolgung von Tierschutzdelikten, insbesondere im Bereich der sogenannten „Nutztiere“. Da die Haltung und Tötung von Tieren hinter verschlossenen Türen stattfindet, können Tierschutzstraftaten häufig nur durch heimliche Aufnahmen von Tierschützern aufgedeckt werden. Wir prüfen bekannt gewordene Tierschutzverstöße auf ihre strafrechtliche Relevanz und erstatten Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Zudem nehmen wir Stellung zu strafrechtlichen Gerichtsurteilen und unterziehen sie einer kritischen juristischen Würdigung.

UNSERE BEITRÄGE ZU DIESEM THEMA

DJGT erstattet Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen die Betreiber des Lübecker Tierparks und die Verantwortlichen in den städtischen und staatlichen Aufsichtsbehörden

Carlo von Tiedemann unterstützt Forderung der DJGT: „Sofortige [...]

29. Juni 2010|
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