Verbandsklage2021-01-21T16:56:30+01:00

VERBANDSKLAGE

Das zunächst im Naturschutzrecht erprobte Instrument der Verbandsklage ist zwischenzeitlich von zahlreichen Bundesländern auch für den Tierschutzbereich etabliert worden. Die Tierschutzverbandsklage ist nötig, um das bestehende Vollzugsdefizit im Tierschutz zu begrenzen. Anerkannte Tierschutzorganisationen haben je nach landesrechtlicher Regelung Mitwirkungsrechte beim Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Informationsansprüche, das Recht auf Akteneinsicht und Stellungnahme in eine Vielzahl tierschutzrechtlich relevanter Vorgänge und können Rechtsbehelfe nach der VwGO einlegen, wenn gegen tierschutzrelevante Normen verstoßen wird. Bislang hat die DJGT andere Verbände bei deren Verbandsklageverfahren unterstützt. Nach Einführung der Tierschutzverbandsklage in Berlin haben wir den Antrag auf Anerkennung gestellt. Der Erfolg der Verbandsklage und deren Fortbestand im Tierschutz hängt aus Sicht der DJGT maßgeblich davon ab, dass die Anzahl der Verfahren erhöht wird und gerichtliche Entscheidungen zugunsten des Tierschutzes ergehen, an denen sich andere Gerichte wiederum orientieren werden. Gerichtliche Entscheidungen können letztlich notwendige Änderungen auf politischer Ebene bewirken.

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