Pressemitteilungen2021-02-08T15:50:57+01:00

PRESSE­­MITTEILUNGEN

Offener Brief von acht Tierschutzorganisationen an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Entzug der Veterinärzertifikate reicht nicht, um Tiertransporte zu verhindern

In einem heute veröffentlichten offenen Brief fordern acht Tierschutzorganisationen – darunter die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht – Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, grausame Lebendtiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU durch eine nationale Rechtsverordnung zu verbieten. Zu den unterzeichnenden Tierschutzorganisationen gehören ebenfalls die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., der Bundesverband Tierschutz e.V., PROVIEH e. V., Animal Welfare Foundation, der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Die Organisationen begrüßen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht aus Deutschland in Länder außerhalb der Europäischen Union zum 1. Juli 2023 zurückziehen will. Allerdings geht der Effekt dieses Schrittes nicht über eine Signalwirkung hinaus. Minister Özdemir sagt, dass er alles rechtlich Mögliche getan habe, um Lebendtiertransporte in Drittstaaten zu begrenzen. In der TV-Sendung ,maischberger‘ hatte er sogar angegeben, dass per Anordnung keine Transporte mehr in Drittstaaten stattfinden würden. „Doch Fakt ist: Deutsche Transporte in Drittstaaten werden weitergehen. Um dies zu verhindern, muss Minister Özdemir den Export deutscher Lebendtiertransporte in Drittstaaten verbieten. Dass dies rechtlich möglich ist, stellen mehrere Gutachten, darunter eines der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages fest. Diese rechtlich fundierten Gutachten werden bislang noch ignoriert“, so die stellvertretende Vorsitzende der DJGT Dr. Barbara Felde.

Es ist ein gutes Zeichen, dass Deutschland sich auf EU-Ebene mit Belgien, den Niederlanden, Schweden und Dänemark für Verbesserungen des Tierschutzes bei Transporten im Agrarrat stark gemacht hat. Aber es reicht nicht, auf eine in weiter Ferne liegende EU-weite Lösung zu warten, die noch jahrelanges Tierleid auf den grausamen Tiertransporten bedeutet. Deutschland muss jetzt eine Vorreiterrolle einnehmen, um ein Verbot auf EU-Ebene zu forcieren. Nur wenn es Mitgliedstaaten gibt, die bereits ein nationales Verbot umgesetzt haben, wird ein EU-weites Verbot wahrscheinlich. Die Organisationen appellieren deswegen an den Minister Özdemir: Gehen Sie als grüner Bundeslandwirtschaftsminister mit einem klaren nationalen Drittlandexportverbot voran und setzen Sie ein wirkungsvolles Zeichen für die Tiere.

Es ist davon auszugehen, dass die Händler bis zum 1. Juli 2023 voraussichtlich so gut vorbereitet sein werden, dass die Transporte ungebremst weitergehen können. Denn Tiere können trotz entzogener Bescheinigung durch das Bundesministerium weiter in Länder außerhalb der EU exportiert werden: Ein Entzug der Veterinärzertifikate ist nicht mit einem Exportverbot gleichzusetzen. Darüber hinaus betrifft das Zurückziehen der bilateralen Veterinärbescheinigungen nicht alle Drittstaaten, in die Deutschland lebende Tiere transportiert: So bestehen zum Beispiel für einige Drittländer weiterhin Veterinärzertifikate, die zwischen der EU und Drittländern verhandelt wurden. Für viele Exporte in Staaten wie beispielsweise Russland, die Türkei, Kasachstan oder Usbekistan ändert sich durch die Handlungen des Ministeriums nichts.

Jedes Jahr werden Zehntausende Rinder von Deutschland aus in EU-Länder und in weit entfernte Drittstaaten wie Algerien, Marokko oder nach Ägypten transportiert. Die Tiere leiden tage- bis wochenlang unter Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Verletzungen, Stress und Angst. Vorgeschriebene Pausen werden nicht eingehalten, kaum ein Transport wird kontrolliert. Außerhalb der EU kann die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nicht mehr überprüft werden. Verstöße gegen geltendes Recht sind an der Tagesordnung.

Bei Schiffstransporten werden die Tiere gewaltsam in die Schiffe ein- und ausgeladen, immer wieder werden ihnen dabei Knochen und Gliedmaßen gebrochen. Wochenlang sind die Tiere auf dem Meer, viele von ihnen sterben unterwegs an Erschöpfung. Tierärzte sind in der Regel nicht an Bord. Verstorbene Tiere werden über Bord geworfen, was in der Vergangenheit bereits die öffentliche Gesundheit gefährdet hat. Der Transport auf Schiffen gilt als Pausenzeit und fließt nicht in die Transportzeit ein.

Am Zielort werden die Tiere meist ohne Betäubung auf grausame Art getötet. Die Missstände sind seit langem bekannt und verschiedene Rechtsgutachten bestätigen, dass ein Verbot auf nationaler Ebene möglich ist. „Ein nationales Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten ist lange überfällig und dringend erforderlich.

Zum Offenen Brief geht es hier.

Die Pressemitteilung der DJGT können Sie hier abrufen.

Die unterzeichnenden Organisationen: Die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., der Bundesverband Tierschutz e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., PROVIEH e. V., Animal Welfare Foundation, der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

2. März 2023|

DJGT wieder im Hessischen Tierschutzbeirat vertreten

Für eine neue Berufungsperiode bis zum Sommer 2025 hat sich am 30. November 2022 der Hessische Tierschutzbeirat in einer konstituierenden Sitzung neu zusammengefunden. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht entsendet bereits zum zweiten Mal Vertreterinnen und Vertreter in das bei der Landestierschutzbeauftragten am Hessischen Umweltministerium angesiedelte Gremium, dem insgesamt 15 Organisationen aus Hessen oder mit hessischem Bezug aus den Bereichen Tierschutz, Naturschutz, Kirchen und Tiernutzung angehören.

Unter anderem für die hessischen Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen will sich auch die DJGT zusammen mit den anderen im Beirat vertretenen Tierschutzorganisationen einsetzen. „Tierheime, Auffangstationen und deren Helferinnen und Helfer leisten einen extrem wichtigen Beitrag für den Tierschutz“, erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der DJGT, Dr. Barbara Felde. „Die Tierheime nehmen nicht nur die von der Gesellschaft nicht mehr gewollten Abgabetiere auf, sondern bringen auch Tiere unter, um die sich eigentlich die Behörden kümmern müsste, z. B. Fundtiere oder fortgenommene, beschlagnahmte oder eingezogene Tiere. Ohne die Tierheime würden staatliche Behörden bald in eine sehr hilflose Lage kommen, wenn sie beispielsweise einen gefährlichen Hund eingezogen haben und diesen selbst unterbringen müssen, weil die Tierheime wegen der Energiekrise und anderen schwerwiegenden Problemen in Not geraten, schließen müssen und dann schlicht nicht mehr zur Verfügung stehen“.

Einen weiteren Schwerpunkt will die DJGT auf den Bereich Wildtiere legen. Die steigende Zahl an Wölfen, die in Hessen sesshaft werden, stellt eine wichtige Herausforderung in den kommenden Jahren dar. „Um mögliche Konflikte von vornherein zu vermeiden, ist ein frühzeitiges Handeln erforderlich. Hierzu sollten umfassende Herdenschutzmaßnahmen ergriffen sowie gezielte Beratungen und Aufklärungsmaßnahmen angeboten werden“, erklärt Christina Patt, zuständiges Vorstandsmitglied der DJGT. „Darüber hinaus wollen wir uns für einen angemessenen Umgang mit den sog. invasiven Arten und für die Einführung eines modernen Jagdrechts einsetzen.“

Damit wird die DJGT auch in der kommenden Arbeitsphase des Hessischen Tierschutzbeirats intensiv daran arbeiten, im Tierschutzbeirat Forderungen an die Landesregierung zu erarbeiten, damit sich an dem immer noch nicht an seinem Verfassungsrang gemessenen Tierschutz in Hessen etwas ändert. Dazu wird die DJGT in den Fach-Arbeitsgruppen Anträge zu den Themen Wildtiere, Tiertransporte, Gesetzgebung und Tierheime einbringen und versuchen, im Tierschutzbeirat, der auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Tiernutzerseite besetzt ist, etwas für die Tiere zu erreichen.

Unsere Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier.

6. Dezember 2022|

Kaninchen in der Berliner Staatsoper – DJGT stellt Eilantrag vor Gericht mit dem Ziel eines Verbots

Nachdem wir am 14. Oktober 2022 durch einen Offenen Brief des Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – Geschäftsstelle Berlin – von der Zurschaustellung von Kaninchen im Rahmen von Aufführungen der Berliner Staatsoper erfuhren, haben wir am heutigen Montag eine gerichtliche Anordnung eines Verbots weiterer Aufführungen der Oper „Das Rheingold“ und „Die Walküre“ mit Kaninchen vor dem Berliner Verwaltungsgericht beantragt.

In den Stücken „Das Rheingold“ und „Die Walküre“ müssen ca. zwanzig Kaninchen in einer Szene in hell erleuchteten Käfigen ausharren, ohne dass sie die Möglichkeit haben, sich in eine Höhle oder in ein Häuschen zu flüchten. Menschen bewegen sich auf der Bühne und stoßen an die Käfige.

Dem „Feind“ auf dem Präsentierteller ausgeliefert zu sein, ist extrem schlimm für die scheuen Fluchttiere mit ihrem feinen Gehör. Droht ihnen Gefahr, so rennen sie in der Natur blitzschnell in ihre Bauten. Dass den Tieren von den Bühnendarstellern, der Musik und den Lichteinwirkungen tatsächlich gar keine Gefahr droht, können sie nicht wissen. Sie haben Todesangst.

(Todes)-Angst ist rechtlich als erhebliches Leid anzusehen. Tieren erhebliches Leid zuzufügen, ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Weiter muss jedem Tier – auch in einem Käfig – nach dem Tierschutzgesetz das Ausleben wesentlicher Bedürfnisse ermöglicht werden. Ein (überlebens)-wichtiges Verhaltensbedürfnis von Kaninchen und anderen Fluchttieren ist es, sich bei drohender Gefahr jederzeit an einen sicheren Ort zurückziehen zu können. Dies wird den Kaninchen im Rahmen einer Opernaufführung, in der eine Vielzahl von optischen, akustischen und anderen Reizen auf die Tiere einwirken, nicht gewährt, und das ist offenbar auch gewollt, denn natürlich sollen die Zuschauer nicht nur Käfige mit Häuschen sehen, sondern sie sollen offenkundig „freien Blick“ auf die Kaninchen haben.

Auch der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – Geschäftsstelle Berlin – setzt sich maßgeblich für die Kaninchen ein und ist wichtige Unterstützung für uns. Gemeinsam mit dem bmt und weiteren Tierschutzverbänden werden wir unser Möglichstes tun, dass Kunst, die eigentlich etwas Schönes sein soll, nicht auf dem Rücken von Tieren stattfinden wird.

Unsere Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier

24. Oktober 2022|

Gemeinsame Pressemitteilung zu Tierversuchen: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht

Gemeinsame Pressemitteilung

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

Ärzte gegen Tierversuche e.V.

27.09.2022

 

Tierversuche: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht

EU stellt trotz gravierender Tierschutzmängel Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

Deutschland hat die EU-Tierversuchsrichtlinie auch mit den letzten Gesetzänderungen nicht richtlinienkonform umgesetzt. Die EU wird dem jedoch nicht weiter nachgehen – Leidtragende sind die Tiere in den Laboren und kranke Menschen, denen mit humanbasierter Forschung mögliche Heilungschancen vorenthalten werden.

Seit 2018 führte die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren. Die Richtlinie 2010/63/EU (EU-Tierversuchsrichtlinie) war zu spät und in zahlreichen Punkten unzureichend durch die Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt worden. Es wurden mehr als 30 teilweise gravierende Fehler zu Lasten der Tiere durch juristische Gutachten festgestellt. Diese Mängel waren der EU seit 2013 wiederholt von Tierschutzorganisationen mitgeteilt worden, die daraufhin Ermittlungen einleitete.

Die schwerwiegendsten Fehler betreffen unter anderem das Genehmigungsverfahren für Tierversuchsvorhaben. Nach Vorgaben der Richtlinie müssen alle Tierversuche genehmigt werden (Genehmigungspflicht). Trotz den entgegenstehenden Vorschriften der EU-Richtlinie hatte Deutschland für einige Tierversuche eine reine Anzeigepflicht bei der Behörde vorgegeben. Blieb daraufhin eine Reaktion der Behörde aus, durfte der Versuch durchgeführt werden, obwohl auch hier eine umfassende Projektbewertung erfolgen müsste. Das im letzten Jahr eingeführte sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren, das die Anzeigepflicht ersetzen soll, gibt dieser nach Ansicht der Vereine nur einen anderen Namen und täuscht eine inhaltliche Anpassung an das EU-Recht vor. Die maßgeblichen Kriterien der Unerlässlichkeit und ethischen Vertretbarkeit sind unter den nun gegebenen Bedingungen weiter kaum durchsetzbar. Auch Bestimmungen zu schwerst belastenden Tierversuchen finden sich nicht einmal annähernd im deutschen Recht wieder.

Dass die Bundesregierung mit ihrer laschen Rechtsumsetzung durchkommt und die EU-Kommission nichts weiter unternimmt, ist schockierend und vollkommen unverständlich“, resümiert Silke Strittmatter von Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Dem deutschen Gesetzgeber verbleibt zwar weiterhin die Möglichkeit der Anpassung an das Unionsrecht. Da jedoch bereits im letzten Jahr diese Chance nicht ausreichend genutzt wurde, gehen wir nun – nach der Einstellung des Verfahrens der EU – nicht mehr davon aus, dass es absehbar zu einer weiteren Änderung deutschen Tierversuchsrechts kommen wird. Es verbleiben erhebliche Verstöße gegen die EU-Richtlinie in den deutschen Gesetzen“, stellt Dr. Christoph Maisack, erster Vorsitzender der DJGT e. V., nachdrücklich fest, der auch ein umfassendes Gutachten zu der mangelhaften Umsetzung lieferte.

 

Auf unseren Internetseiten finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Tierversuche.

Welche Verstöße im Detail in den deutschen Vorschriften verbleiben, kann gerne auf Nachfrage ausgeführt werden.

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Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69

poststelle@djgt.de, www.djgt.de

 

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

 

Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-20222-0, Fax 02203-20222-99

info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de

 

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.

27. September 2022|

Von Schliefenanlagen, Baujagd und der Machtposition des Jägers

In den letzten Wochen ist die Diskussion um den Betrieb von tierschutzwidrigen Schliefenanlagen zur Ausbildung von Jagdhunden für die ebenfalls tierschutzwidrige Baujagd u.a. anlässlich einer Protestaktion zahlreicher Tierschützer im Saarland wieder voll entfacht. Bereits im letzten Jahr hatte die Tierschutzorganisation PETA deutschlandweit Strafanzeige gegen die Betreiber dieser Anlagen gestellt. Die Forderungen in der laufenden Diskussion reichen bis hin zu einem vollständigen Verbot der Fuchsjagd.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einer aktuellen Pressemitteilung noch einmal klar positioniert.

Die DJGT hatte sich Ende 2019 zur Tierschutzwidrigkeit von Schliefenanlagen in einer ausführlichen Stellungnahme geäußert. Danach verstößt der Betrieb von Schliefenanlagen insbesondere gegen § 1 Satz 2 TierSchG, gegen § 3 Nr. 7 und 8 TierSchG und gegen § 17 Nr. 2 b) TierSchG. Unabhängig davon fehlt es angesichts der Grausamkeit und Tierschutzwidrigkeit der Baujagd bereits an einem legitimen Zweck für die hierzu vorgesehene Ausbildung in einer Schliefenanlage.

Im Januar 2021 haben wir uns sodann in einer umfassenden Stellungnahme zur Fuchsjagd geäußert und dabei festgestellt hat, dass die Fuchsjagd in aller Regel tierschutzwidrig ist.

31. August 2022|

Hessische Verordnung zur Dokumentation von tierfreien Methoden ist ein zahnloser Tiger

In Hessen ist am 25. März 2022 die „Verordnung über den Umfang der Dokumentations- und Berichtspflichten zu alternativen Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuch-Alternativen-Dokumentationsverordnung – TierVersAltDokV)“ in Kraft getreten (GVBl. S. 150). Sie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028. Die TierVersAltDokV enthält Versäumnisse, die dazu führen, dass sie das Ziel, Tierversuche an Hochschulen zu ersetzen, nicht fördern kann, sondern lediglich ein zahnloser Papiertiger ist.

Rechtslage nach dem Hessischen Hochschulgesetz

Nach § 21 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) sind in der Forschung Tierversuche nur dann zulässig, wenn sie nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden können.

Ziel der Tierversuch-Alternativen-Dokumentationsverordnung

Nach der neuen TierVersAltDokV müssen hessische Hochschulen die von ihnen angewendeten oder entwickelten Verfahren dokumentieren, die zur Verringerung, Verfeinerung oder Ersetzung von Tierversuchen führen und dies einmal im Jahr an den Hochschul-Senat berichten. Für die Berichte sind als Anlage zur Verordnung Musterformulare angehängt. Ziel ist es ausweislich der Begründung des Verordnungsentwurfs nämlich, „… die Tierversuche an Hochschulen durch alternative Verfahren zu ersetzen“.

Kritik an der nicht zielführenden Verordnung

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) hatte bereits bei der Planung der Verordnung im Rahmen einer Verbändeanhörung im Mai 2021 Gelegenheit, zu dem Entwurf des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Stellung zu nehmen.

Bereits in dieser Stellungnahme hat die DJGT fehlende Regelungen sowie die fehlende Förderung des Ziels kritisiert:

So passiert mit den einmal jährlich zu erstattenden Berichten an den Hochschul-Senat nichts weiter. Weder müssen die Berichte hochschulintern oder öffentlich bekannt gemacht werden, noch müssen die entwickelten Alternativverfahren und deren Evaluationen für die Fachwelt publiziert werden. Mit einer Veröffentlichung hätten auch andere Hochschulen und weitere Tier-Experimentatoren die Möglichkeit, diese Verfahren anzuwenden, um so Tierversuche zu verringern oder zu ersetzen. Der Hochschul-Senat kann die Berichte schlicht in die Schublade legen.

Die Musterformulare für die Berichte sind ebenfalls unzureichend. Nach diesen ist es ausreichend, wenn lediglich zur ersten Frage „Wurde im Kalenderjahr ein alternatives Verfahren entwickelt oder erstmals angewendet?“ das Kästchen mit der Antwort „Nein“ angekreuzt wird. Diesem „Nein“ folgt keine Begründungspflicht. Folgefragen müssen, wenn die Antwort „Nein“ angekreuzt wird, gar nicht beantwortet werden. Es ist damit sehr viel weniger Arbeit für Personen, die Tierversuche durchführen, sich einfach nicht um ihre Pflicht, tierversuchsfreie Methoden zu entwickeln, zu kümmern und in den jährlichen Berichten das Kästchen „Nein“ anzukreuzen. Dies ist ausreichend, um die Berichtspflicht aus der Verordnung einzuhalten. Fehlende Bemühungen um die Ersetzung von Tierversuchen bleiben schlicht folgenlos. Und auch aus einer Nicht-Abgabe des jährlichen Berichts folgt: Nichts.

Fehlende Eignung zur Erreichung des gesteckten Ziels

Mit der Tierversuch-Alternativen-Dokumentationsverordnung kann das von der Begründung des Verordnungsentwurfs genannte Ziel „… die Tierversuche an Hochschulen durch alternative Verfahren zu ersetzen“ weder erreicht noch gefördert werden.

Mit der Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung hat die DJGT konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Verordnung und die Musterformulare formuliert werden könnten, um der Verordnung überhaupt erst dazu zu verhelfen, das Ziel der Ersetzung von Tierversuchen an hessischen Hochschulen zu fördern. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat diese Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt, sondern die Verordnung mit genau den gleichen Versäumnissen verkündet, die bereits der Entwurf enthielt.

Die Stellungnahme der DJGT zu der nun in Kraft getretenen Verordnung kann hier abgerufen werden:

https://djgt.de/wp-content/uploads/2022/04/22_04_12_DJGT_Stellungnahme_TierVersAltDokV_HE.pdf

 

12. April 2022|

Reform des Tierschutzrechts – Gutachten im NOMOS-Verlag erschienen

Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts erstellt. Das Gutachten enthält ebenfalls einen ausformulierten Vorschlag für ein Tierschutzgesetz, welches tierschutzgerechte Vorgaben enthält und wirksam und effektiv vollzogen werden kann. Neben einer umfassenden Reform des Tierversuchsrechts werden u. a. Vorschriften für Verbote von Transporten bestimmter lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, Tierschutz-Kontrollen in VTN-Betrieben und eine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen.

„Der von uns ausformulierte Gesetzentwurf enthält ehrliche und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Vorgaben für die Tierhaltung und ausdrückliche Verbote bestimmter, stark tierschädigender Praktiken. Unsere Vorschläge enthalten keine großflächigen Ausnahmen für die Tierindustrie, wie sie das aktuell geltende Tierschutzrecht vorsieht“, so die Mitautorin des Gutachtens, Barbara Felde.

Der Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes ist der zweite Teil einer durch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragten Begutachtung. Der erste Teil – ein Reformvorschlag für eine Neufassung der Strafnorm des § 17 Tierschutzgesetz – ist durch Professor Dr. Jens Bülte und Anna-Lena Dihlmann bereits als Gesetzentwurf (Drucksache 19/27752) in den Deutschen Bundestag eingebracht worden.

Renate Künast, die als zuständige Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion bei der Beauftragung der Gutachten mitwirkte und für diese Ausgabe ein Vorwort verfasste, erklärt:

„Zwanzig Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist die gesellschaftliche Betriebserlaubnis für einen Großteil der heutigen Nutztierhaltungen abgelaufen. Da wird es nicht ausreichen, wenn wir nur versuchen, den Aufwand für bessere Tierhaltung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ordentlich zu honorieren. Das Tierschutzgesetz selbst muss dem Anspruch des Grundgesetzes entsprechen und deshalb sind die Ausnahmen endlich zu streichen und für alle Tierarten Mindeststandards zu normieren. Dank an die Autor:innen für die Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs, der bei der in dieser Legislaturperiode anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes sicher eine Richtschnur sein wird. Neben dem rechtlichen Änderungsbedarf ist es aber auch nötig, dem Tierschutzrecht in der juristischen Ausbildung künftig einen höheren Stellenwert beizumessen. Es geht um die Haltung von Millionen Tieren jedes Jahr. Ich bin sicher, mit diesem neuen Band werden Expertisen vorgelegt, die wegweisende Beiträge zur Weiterentwicklung des Tierschutzrechtes sind.“

Beide Gutachten wurden nun im NOMOS-Verlag als Band der Reihe „Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft“ als Buch sowie in einer elektronischen Open Access-Version veröffentlicht.

Die Open Access-Version des Bandes „Reform des Tierschutzrechts“ kann unter dem Link

https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748928478-1/titelei-inhaltsverzeichnis

abgerufen werden.

2. Februar 2022|

Tierschutznetzwerk KRÄFTE BÜNDELN veröffentlicht Positionspapier: „Kein ‚Weiter so‘ im Tierschutz!“

Das Tierschutznetzwerk KRÄFTE BÜNDELN (https://www.tierschutznetzwerk-kraefte-buendeln.de/), in dem auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht tätig ist, ist ein Zusammenschluss von über 20 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich in gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Projekten und Aktionen für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur und für ein Ende der Tierausbeutung einsetzen.

Nach einem Appell an die Sondierungsverhandler im Oktober 2021 wurde aus dem Tierschutznetzwerk KRÄFTE BÜNDELN pünktlich zum Start der Spitzenverhandlungen im November 2021 ein ausführliches Positionspapier mit dem Titel „Kein ‚Weiter so‘ im Tierschutz!“ veröffentlicht.

Das 29-seitige Papier wurde als Offener Brief an die zuständigen Arbeitsgruppen und Entscheidungsträger in den Koalitionsverhandlungen übermittelt und enthält detaillierte Forderungen zur Verbesserung des Tierschutzes, die in die Koalitionsverträge aufgenommen und nach Regierungsbildung umgesetzt werden sollen. Das Tierschutznetzwerk bietet sich dabei als Ansprechpartner an. Es wird in dem Papier u. a. kritisiert, dass die Mensch-Tier-Beziehung in vielen Bereichen des Umgangs mit unseren Mitgeschöpfen in der Realität den theoretischen Ansprüchen weit hinterherhinkt. Neben Problembereichen wie den Tiertransporten, der Schlachtung oder dem Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht werden auch Tierversuche adressiert. Dabei fordern die unterzeichnenden Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen u. a. den Ausstieg aus Tierversuchen anhand eines verbindlichen Ausstiegsplans, die gesetzliche Umsetzung der Erkenntnisse bezüglich  Tierverhalten, die Anpassung der gesetzlichen Haltungsvorgaben an den aktuellen Stand der Ethologie, die transparente und paritätische Besetzung aller beratenden Tierversuchskommissionen zu gleichen Teilen neben Vertretern der Wissenschaft auch mit Vertretern des Tierschutzes sowie die Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung der Tierschutzbehörden.

Das Positionspapier ist auf der neuen Website des Tierschutznetzwerks KRÄFTE BÜNDELN abrufbar (https://www.tierschutznetzwerk-kraefte-buendeln.de/).

Unsere Pressemitteilung zu der Veröffentlichung des Positionspapiers ist hier abrufbar: 21_11_14_DJGT_PM_Positionspapier_Kraefte_buendeln

14. November 2021|

Nach VG-Beschluss: Rindertransport nach Marokko abgefertigt

Nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Beschluss vom 1. Oktober 2021 (Aktenzeichen: 6 B 78/21) bestätigt hat, dass ein Rindertransport nach Marokko mit nur einem Fahrer nicht genehmigungsfähig ist, ist der geplante Transport nun doch in der Sammelstelle in Messingen im Landkreis Emsland/Niedersachsen abgefertigt worden. Nach uns vorliegenden Informationen hat der Organisator des Transports einen zweiten Fahrer in die Transportplanung eingetragen, die sodann genehmigt wurde, woraufhin der Transport starten durfte.

Mit einem Schreiben an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium haben wir nun eine retrospektive Kontrolle dieses Transports durch das Ministerium angeregt. Aus den Navigationsdaten, die automatisch auf jeder Fahrt einer langen Tierbeförderung aufgezeichnet werden und die der Organisator des Transports auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen muss, geht hervor, wie lange das Transportfahrzeug fährt, wann es sich wo wie lange aufhält und in welchem Zustand es sich befindet (fahrend, pausierend); auch wird aufgezeichnet, wann und für wie lange sich die Ladebordwand öffnet, woraus abgelesen werden kann, ob und wann die Tiere möglicherweise vom Transportfahrzeug abgeladen wurden. In Zusammenschau mit den Temperaturdaten, die im Laderaum aufgezeichnet werden, kann bewertet werden, ob die Tiere wirklich abgeladen wurden oder ob nur die Ladebordwand geöffnet und wieder geschlossen wurde. Aus der Zusammenschau mit den Ortungsdaten des Navigationssystems kann geschlossen werden, an welchem Ort die Tiere abgeladen werden und dies mit existenten Ruheorten abgeglichen werden, an denen die Tiere abzuladen sind und an denen ihnen eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden zu gewähren ist.

Anhand einer Retrospektivkontrolle des Rindertransports nach Marokko könnte das Ministerium – welches in den letzten Monaten immer wieder eine strengere Überprüfung der Rindertransporte angekündigt und dazu Erlasse an die Veterinärämter gerichtet hatte – nachvollziehen, ob der Transport der 448 Rinder wirklich mit zwei Fahrern (je LKW) durchgeführt worden ist.

Unsere Pressemitteilung ist hier abrufbar: 21_10_18_DJGT_Marokkotransport_mit_zwei_Fahrern

18. Oktober 2021|

Illegaler Welpenhandel floriert

Der illegale Welpenhandel floriert: Dies bestätigen Zahlen der Organisationen VIER PFOTEN und TASSO e.V., die sich im Rahmen eines bundesweiten Expertennetzwerks für eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen einsetzen. Laut VIER PFOTEN wurden innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres 2021 bereits 1.157 Tiere aus illegalem Handel, Transporten oder Zuchten sichergestellt – damit sind bereits jetzt die Vorjahreszahlen von 771 sichergestellten Tieren im Jahr 2020 deutlich überschritten. Mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht könnten Hunde und Katzen zuverlässig dem Händler oder Züchter zugeordnet und dem illegalen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden.

Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Heimtieren, insbesondere nach Hunden, enorm gestiegen.  Noch immer suchen viele Interessierte auf Online-Plattformen nach einem Welpen, obwohl die Gefahr groß ist, hier einen nicht artgerecht aufgezogenen und oft kranken Hund aus illegalem Handel zu erwerben.

Die gestiegenen Zahlen der durch die  Halter neuregistrierten Tiere in Deutschland spiegeln die vermehrte Nachfrage nach Heimtieren. Dies hat die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, festgestellt. Wurden im Juni 2019 etwa 31.400 Hunde neu bei TASSO registriert, waren es im Juni 2020 mehr als 39.000, das ist ein Zuwachs von rund 25 Prozent. Bis zum Frühjahr dieses Jahres setzte sich der Trend weitgehend fort: Höhepunkt war der April 2021, in dem TASSO eine Steigerung von fast 39 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat bei den Neuregistrierungen von Hunden verzeichnen konnte. Ähnliches war bei den Katzen zu beobachten: Auch hier waren hohe Steigerungsraten in einzelnen Monaten im Vergleich zum Vorjahr festzustellen, so beispielsweise der März 2021 mit 23 Prozent oder der April 2021 mit rund 14 Prozent. Eine leichte Steigerung in den Registrierungszahlen ist nicht ungewöhnlich, da TASSO von Jahr zu Jahr wächst, doch diese liegt in der Regel etwa bei 4 Prozent im Jahresschnitt.

Es ist zu befürchten, dass sich viele Menschen auf der Suche nach einem tierischen Familienmitglied nicht ans Tierheim oder einen seriösen Züchter wenden. Der Onlinehandel aber ist die Plattform auch für illegale Welpenhändler, um ein schnelles Geschäft auf dem Rücken der Tiere zu machen. Die Preise der Tiere sind aufgrund der Nachfrage kein Indiz mehr für eine seriöse und tierschutzgerechte Herkunft.

Mit einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht könnte die Herkunft des Tieres vor dem Kauf nachweisbar festgestellt und potentielle Käufer vor des Folgen des illegalen Welpenhandels geschützt werden. Auch deshalb setzt sich das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“, zu dem auch die DJGT gehört, seit Jahren für eine solche Pflicht ein.

„Die Corona-Pandemie hat es einmal mehr gezeigt: Eine Rückverfolgbarkeit der Anbietenden und der Tiere in Europa ist wichtiger denn je. Nur so können Kriminelle auch strafrechtlich verfolgt werden. In Deutschland besteht die Herausforderung der regionalen Unterschiede bei der K&R. Daher schlagen wir zur Umsetzung der geforderten Registrierungspflicht eine dezentrale Lösung in Form eines sogenannten Registerverbunds mit einer eigenen zentralen Abfragestelle vor“, sagt Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Leiter des Netzwerks K&R. „Durch die Vernetzung bestehender Heimtierregister über eine digitale Schnittstelle, die sogenannte HABS-Lösung, würden die Daten in den jeweiligen Registern verbleiben, aber autorisierte Stellen wie beispielsweise Behörden könnten auf einfache und kostengünstige Weise die Transpondernummern bestimmter Tiere abfragen, ohne bei jedem einzelnen Register eine eigene Anfrage stellen zu müssen. Wir haben HABS nicht nur für Deutschland entwickelt, auch andere EU-Mitgliedstaaten könnten langfristig die Schnittstelle etablieren. Damit könnte unser Modell einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung der Kennzeichnung und Registrierung innerhalb der EU leisten.“

Deutschland Schlusslicht in der EU

In über bereits 23 EU-Ländern ist die Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und oft auch Katzen längst verpflichtend; Deutschland gehört hier neben Estland, Polen und Tschechien zu den Schlusslichtern. Auch der Bundesrat fordert die Einführung einer bundesweiten Registrierungspflicht von Hunden immer wieder – zuletzt erst Ende Juni im Rahmen der Tierschutz-Hundeverordnung. Die Bundesregierung blockiert die Einführung jedoch mit der Begründung der unverhältnismäßig hohen Kosten und des Aufwands. Diesem Argument steht das  Lösungsmodell des Netzwerk K&R entgegen, das durch die Vernetzung bestehender Heimtierregister durch eine digitale Schnittstelle (Clearingstelle Heimtier-Abfrage-Service = HABS) sowohl eine kostengünstige als auch eine aufwandsarme Möglichkeit bietet, eine flächendeckende Rückverfolgung parallel zu den meisten anderen EU-Staaten sicherzustellen.

Zum Netzwerk „K&R“

Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“ ist ein interdisziplinärer Arbeitskreis der Landestierschutzbeauftragten Deutschlands, verschiedener Tierschutzorganisationen sowie weiteren Experten unter der Leitung des Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes, Dr. Hans-Friedrich Willimzik. Ziel ist die Einführung einer flächendeckenden rechtspflichtigen Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und Katzen in Deutschland. Bislang ist Deutschland zusammen mit einigen wenigen anderen Ländern hierbei Schlusslicht in Europa. Die gravierenden Probleme, wie beispielsweise der illegale Welpenhandel, die stetige Zunahme von Straßenkatzen sowie überfüllte Tierheime, können nur mit einer stringenten europaweit und national harmonisierten vollständigen Strategie der Rückverfolgbarkeit von Tierhaltern und Heimtieren gelöst werden. Weitere Informationen zur Arbeit und den Mitgliedern des Netzwerks „K&R“ sind hier zu finden.

Laden Sie hier unsere Pressemitteilung zu diesem Thema als PDF herunter: 21_07_15_DJGT_illegaler_Welpenhandel

15. Juli 2021|

BMEL blockiert Exportverbot

Bundesrat lehnt Verbot von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten ab

Letzten Freitag lehnte der Bundesrat den Antrag des Landes Hessen und die Empfehlung des Agrarausschusses ab, zukünftig Transporte von lebenden Rindern, Schafen, Schweine und Ziegen in 17 Tierschutz-Hochrisikostaaten zu verbieten.

Beeinflussung der Bundesländer durch das BMEL

Mit einem Brief ihrer Staatssekretärin, der an alle Bundesländer ging und auch der DJGT vorliegt, hatte Ministerin Klöckner die Bundesländer kurz vor der Bundesratssitzung dazu auffordern lassen, gegen das Exportverbot zu stimmen. Begründet wurde dies mit einer angeblichen „fehlenden Rechtfertigung für ein solches (…) Verbot nach EU- und WTO-Recht (…).“ Würden die Länder für das Verbot stimmen, würden „tierschutzrechtlich sinnvolle und zielführende weitere Regelungen der Tierschutz-Transportverordnung und der Tierschutz-Hundeverordnung nicht in Kraft gesetzt werden können“.

Hierdurch hat Ministerin Klöckner klar zu verstehen gegeben, dass das BMEL bei Zustimmung zu dem Exportverbot die geplanten Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung und der Tierschutz-Hundeverordnung schlicht unterlassen und ganz untätig bleiben werde.

Das BMEL ignoriert bewusst die Rechtslage

Das BMEL verkennt, dass ein nationales Verbot des Exports lebender Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten rechtlich möglich und geboten ist.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung am 12. Februar 2021 auf ihre Möglichkeit hingewiesen, solche Tiertransporte künftig durch Rechtsverordnung zu verbieten. Darauf wird auch von einigen Gerichten hingewiesen.

„Mit dem Recht der Europäischen Union wäre ein solches Exportverbot – wie aus Art. 13 AEUV,  insbesondere aber auch aus Art. 12 der EU-Tierschlachtverordnung hervorgeht – ohne weiteres vereinbar; auch mögliche Eingriffe in die Warenverkehrsfreiheit und in Gewährleistungen des internationalen Wirtschaftsrechts lassen sich durch den Tierschutz rechtfertigen“, so der Erste Vorsitzende der DJGT, Dr. Christoph Maisack.

Mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen diese Einschätzung; u. a. ein Rechtsgutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags Nordrhein-Westfalen. Sämtliche Gutachten werden vom BMEL schlicht ignoriert.

Fazit

Das BMEL hat bis heute nicht die Absicht, den Transport lebender Rinder u. a. Tiere in Hochrisikostaaten zu unterbinden oder auch nur einzuschränken. Das BMEL hat es mit dem Brief vielmehr geschafft, die Mehrheit der Länder von einer Zustimmung zu dem Lebendtierexportverbot abzuhalten.

Nach außen hin fordert Ministerin Klöckner nun in einer Pressemitteilung vom Montag ein EU-weites Exportverbot lebender Nutztiere in Drittstaaten, obwohl offensichtlich sein dürfte, dass die EU ein solches Verbot nicht regeln wird. Ein solches Vorgehen ist unglaubwürdig.

Anstatt die Verantwortlichkeiten nun auf die europäische Ebene zu verlagern, wäre ein nationales Verbot einfach und schnell umsetzbar.

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Hintergrund

Den Tieren droht mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit eine tierquälerische Behandlung und insbesondere eine ohne Betäubung durchgeführte und mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbundene Schächtung an den Zielorten der Transporte. Gezüchtet wird dort nicht nachhaltig mit den Tieren, was aber immer wieder behauptet wird.

Für ein Exportverbot lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten hatten sich viele der Landes-Agrarministerinnen und -minister ausgesprochen, zuletzt Ministerin Otte-Kinast in Niedersachsen; aktiv beantragt hatte es zuletzt nur das Land Hessen, der Agrarausschuss des Bundesrates empfahl es ebenso. Hessen hat auch im Bundesratsplenum für das Verbot gestimmt.

 

Hier können Sie unsere aktuelle Pressemitteilung als PDF herunterladen: 21_06_30_DJGT_PM_Bundesrat_EU

30. Juni 2021|

Morgige Plenumssitzung des Bundesrates – Tierqual in Tierschutz-Hochrisikostaaten

Auf Antrag des Landes Hessen wird morgen im Bundesrat darüber abgestimmt, ob es in Zukunft verboten sein soll, lebende Rinder, Schafe und Ziegen in Tierschutz-Hochrisikostaaten zu transportieren, wo ihnen mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer tierschutzwidrigen Behandlung und insbesondere eine ohne Betäubung durchgeführte und mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbundene Schlachtung/Schächtung  droht.

Das Tierschutzproblem: Aus zahlreichen Berichten von Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen geht hervor, dass es insbesondere im Nahen Osten, in Nordafrika und in Teilen von Asien Staaten gibt, in denen Tiere, wenn sie aus Deutschland zehntausendfach pro Jahr dorthin transportiert und verkauft werden, unter tierquälerischen Begleitumständen gehalten und schon kurze Zeit nach ihrer Ankunft betäubungslos geschlachtet/geschächtet werden. U. a. zählen dazu die Türkei, Marokko, Usbekistan und der Libanon. Quellen hierzu haben wir und viele andere Tierschutz-Organisationen gesammelt und in unseren Stellungnahmen zu dem Thema veröffentlicht.

Die Behandlung der Tiere in den Tierschutz-Hochrisikostaaten verstößt gegen geltendes Recht und gegen gemeinsame Standards, die sich die Mitglieder der OIE gesetzt haben, in der auch viele der Tierschutz-Hochrisikostaaten Mitglied sind. Die Berichte von NGOs und Journalisten über extrem tierschutzwidrige Behandlungen ud Schlachtungen der Tiere haben das Europäische Parlament schon am 14. Februar 2019 zu der Erkenntnis gelangen lassen, dass Schlachtungen in diesen Ländern „mit extremem und langdauerndem Leiden und regelmäßigen Verstößen gegen internationale Normen für den Tierschutz bei Schlachtungen einhergehen“ und solche Transporte deswegen verboten werden sollten.

Ein nationales Verbot ist möglich.  Der Bundesrat hat die Bundesregierung am 12. Februar 2021 auf ihre Möglichkeit hingewiesen, mit Hilfe einer auf § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes gestützten Rechtsverordnung solche Tiertransporte künftig zu verbieten. Mit dem Recht der Europäischen Union wäre ein solches Tiertransportverbot – wie aus Art. 13 AEUV,  insbesondere aber auch aus Artikel 12 der EU-Tierschlachtverordnung hervorgeht – ohne weiteres vereinbar. Mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen diese Einschätzung. Deren Ergebnisse werden aber insbesondere vom BMEL geleugnet und ein Verbot als europarechtswidrig angesehen – eine juristische Begründung bleibt das BMEL aber schuldig.

Das BMEL sperrt sich. Das BMEL hat bis heute nicht die Absicht, den Transport lebender Rinder und Schafe in diese Länder zu unterbinden oder auch nur einzuschränken. Deshalb hat der zuständige Ausschuss des Bundesrats am 11. Juni 2021 empfohlen, einem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Rechts der Tiertransporte nur zuzustimmen, wenn darin auch der Transport lebender Tiere in die genannten Staaten verboten wird. Morgen wird der Bundesrat über ein solches Verbot abstimmen.

Unsere Forderung: Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert die Bundesländer dringend auf, dem geplanten Transportverbot von lebenden Tieren zuzustimmen und so zu verhindern, dass weiterhin große Zahlen – zehntausende jedes Jahr – von in Deutschland geborenen und aufgezogenen Rindern und Schafen in diesen Ländern unter kaum vorstellbaren Schmerzen auf tierquälerische Weise geschlachtet werden. Die Behauptung der Transportunternehmer, mit den Transporten solle eine einheimische Milchviehpopulation aufgebaut werden, ist nicht belegbar. In den relevanten Ländern gibt es keine Populationen von Tieren, die auch nur annähernd den Zahlen der dorthin exportierten Tiere entspricht.

 

Die aktuelle Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier: 21_06_24_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR_2

24. Juni 2021|

Gemeinsame Pressemitteilung der DJGT mit Ärzte gegen Tierversuche, TASSO und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere

Bundesregierung muss handeln

Ausschuss empfiehlt deutliche Verbesserungen im Tierversuchsrecht

Seit 2013, spätestens jedoch seit Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2018, ist die Bundesregierung gefordert, im Tierversuchsrecht Übereinstimmung mit dem EU-Recht zu schaffen. Sämtliche Entwürfe sind jedoch nach wie vor ungenügend, wie die Tierschutzverbände in zahlreichen Stellungnahmen kritisieren. Nun hat der Ausschuss des Bundesrates klare Empfehlungen abgegeben, wie man das deutsche Recht verbessern muss.

Schon im Februar 2021 hatten sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Kulturpolitik mit Empfehlungen zum Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geäußert. Auch diese Empfehlungen waren sehr deutlich und dringend umzusetzen, sie sind von der Bundesregierung jedoch sämtlich abgelehnt worden.

Die Ausschüsse stellen auch in ihren jüngsten Empfehlungen fest, was Tierschützer schon lange wissen. „Es ist offenkundig, dass man vehement vermeiden möchte, insbesondere für den Prozess der Tierversuchsgenehmigung höhere Hürden aufzubauen und lieber an bestehenden, nicht rechtmäßigen Vorschriften festhält“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. Gerade die Anforderungen an die Genehmigung sind nach der EU-Richtlinie 2010/63/EU hoch. Entgegen deutschen Rechts muss die gesamte Prüfungskompetenz bei der Projektbeurteilung der Behörde obliegen, es darf nicht sein, dass die Behörde an die Aussagen der antragstellenden Wissenschaftler gebunden ist. Mit der aktuell in den Entwürfen zum Tierschutzgesetz und zur Tierschutzversuchstierverordnung gewählten Formulierung dürfte jedoch genau das beibehalten werden, was EU-Kommission, Tierschutzverbände und nun sogar ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland stark bemängeln.

Zu diesem eklatanten Fehler gesellen sich zahlreiche weitere, von denen die Bundesregierung nur wenige zu ändern gedenkt. „Die EU gibt ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, schwerst-belastende Tierversuche gänzlich zu verbieten“, so Dr. iur. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). „Anstatt davon aber Gebrauch zu machen, wird versucht, an derartige besonders schlimme Tierversuche nahezu dieselben Anforderungen zu stellen, wie an sämtliche andere.“ Diesbezüglich empfiehlt der Ausschuss Formulierungen, die zumindest die Möglichkeit, derartige Tierversuche durchzuführen, sehr viel schwieriger gestalten.

Auch wenn die Bundesregierung Tierschutzverbänden kein Gehör schenkt, so sollte es ein signifikantes Signal sein, dass zusätzlich zur EU-Kommission nun auch zwei Ausschüsse des Bundesrates die Entwürfe offen kritisieren. Es sollten endlich die Änderungen an den Gesetzen vorgenommen werden, die die EU fordert, bevor sie den nächsten, logischen Schritt geht und den Europäischen Gerichtshof anruft, der daraufhin Sanktionen gegen Deutschland verhängen könnte.

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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-9040990, Fax 02203-9040991,
info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Iddelsfelder Hardt, 51069 Köln, Tel. 0221-9647696-0, mail@bmt-tierschutz.de, www.bmt-tierschutz.de

Der bmt gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Ihm gehören über 15.000 Mitglieder an. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt. Der bmt unterhält zehn Geschäftsstellen, neun Tierheime und ein Tierschutzzentrum. Neben der Tierschutzarbeit in Deutschland koordiniert der Verein mehrere Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien.

TASSO e.V., Otto-Volger-Str.15, 65843 Sulzbach, Tel. 06190 – 937300, Fax 06190 – 937400, info@tasso.net, www.tasso.net

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreibt Europas größtes kostenloses Haustierregister. Rund 7 Millionen Menschen vertrauen dem Verein. Derzeit sind etwa 10 Millionen Tiere bei TASSO registriert und somit im Vermisstenfall vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Neben der Rückvermittlung von Haustieren ist TASSO im Tierschutz aktiv und setzt einen Schwerpunkt in der Aufklärung und der politischen Arbeit innerhalb des Tierschutzes. TASSO arbeitet mit den meisten Tierschutzvereinen sowie mit nahezu allen deutschen Tierärzten zusammen und unterstützt regelmäßig Tierheime.

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF-Dokument:

21_06_22_DJGT_u_a_PM_Ausschuss_empfiehlt_Verbesserungen_im_Tierversuchsrecht

24. Juni 2021|

Lebendtierexportverbot nun auch vom AV-Ausschuss des Bundesrates gefordert

Nachdem zuletzt mehrere Bundesländer ihre Stimme gegen Lebendtierexporte in sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten wie Marokko, Usbekistan, Syrien oder den Libanon erhoben haben, schlägt nun auch der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz im Bundesrat dem Plenum ein Exportverbot von lebenden Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in 17 Nicht-EU-Staaten zur Abstimmung vor. „Mehreren juristischen Gutachten zufolge, deren Begründung auch wir folgen, ist ein deutsches Exportverbot durch Rechtsverordnung zulässig und sogar geboten; dieses Verbot ist mit Europarecht und auch dem internationalen Wirtschaftsrecht vereinbar“, so auch Dr. Christoph Maisack, der Erste Vorsitzende der DJGT.

Im Zuge der aktuellen Überarbeitung der nationalen Tierschutz-Transportverordnung will das BMEL Kleinst-Änderungen vornehmen. Ein Exportverbot lebender Tiere in Staaten, in denen diese unter ganz besonders grausamen Bedingungen behandelt und geschächtet werden, ist nicht dabei. Und das, obwohl mehrere Länder bereits im Februar 2021 einen Bundesratsbeschluss herbeigeführt haben, nach dem das BMEL aufgefordert wird, ein solches Verbot zu prüfen. Das BMEL hat diesen Beschluss (BR-Drucksache 755/20 (Beschluss) vom 12. Februar 2021) ignoriert und hat lediglich marginale Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung vorbereitet. Diese Änderungen wurden in den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz überwiesen.

Für die kommende Plenumssitzung am 25. Juni 2021 empfiehlt der Ausschuss in seinen Empfehlungen (BR-Drucksache 394/1/21 vom 11. Juni 2021, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/394-1-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1) nun die Aufnahme eines solchen Lebendtier-Exportverbots, bzw., der Verordnung, die vom BMEL vorgelegt wurde, nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass dieses Verbot – und weitere Punkte – aufgenommen werden.

Der Druck auf das BMEL und die Bundesministerin Klöckner wird größer – Klöckner kann die seit Jahren bestehenden Forderungen nun nicht mehr ignorieren, wenn sie es mit ihren Bemühungen um mehr Tierschutz tatsächlich ernst meint.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert von der Bundesministerin ausdrücklich, ihre Verantwortung als Landwirtschaftsministerin ordnungsgemäß wahrzunehmen und das von Tierschützern, Bundesländern und eines großen Teils der deutschen Gesellschaft geforderte Verbot von Lebendtierexporten in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten endlich zu verordnen. Im Untersuchungsausschuss zur Prüfung von mutmaßlichen Verstößen bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport und damit verbundenen Vorgängen innerhalb und außerhalb der EU (ANIT-Ausschuss) hat Frau Klöckner bereits vorgetragen, dass der Export lebender Tiere durch Export von Fleisch und Sperma abgelöst werden kann. Um ihr Gesicht zu wahren, sollten diesen Worten nun auch Taten folgen.

Anbei finden Sie unsere Pressemitteilung zu dem Thema: 21_06_13_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR

13. Juni 2021|

Strafanzeigen wegen der Tötung von 151.632 Tieren in hessischen Versuchseinrichtungen

Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
01. Juni 2021

Über 150.000 Tiere als „Überschuss“ illegal getötet

Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierlabore

Zu alt, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene – solche Tiere werden in Tierversuchslaboren regelmäßig als „Überschuss“ getötet. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) stellten heute Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen* wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Dort sind nach ihren Informationen im Jahr 2017 insgesamt 151.632 Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen und damit gesetzeswidrig getötet worden.

Zusätzlich zu den rund 300.000 in Tierversuchen verwendeten Tieren wurden allein 2017 in den 14 hessischen Tierversuchseinrichtungen 151.632 sogenannte Überschusstiere getötet, weil es für sie keine Verwendung gab. Dies geht aus der Antwort des Hessischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der hessischen Linken hervor, die vom Ärzteverein angeregt worden war.

In einem Versuchsprojekt sollen Tiere üblicherweise das gleiche Alter und Geschlecht haben. Meist werden männliche Tiere verwendet, da sie weniger hormonellen Schwankungen unterliegen als weibliche. Zu alte und weibliche Tiere werden getötet. Es wird vermieden, Tiere aus einem Wurf zu verwenden. Überzählige Geschwistertiere werden getötet. Bei der Züchtung genmanipulierter Tiere entstehen grundsätzlich drei Arten von Nachkommen: Solche, die die genetische Veränderung zum Teil oder gar nicht tragen, sind für den Versuch uninteressant und werden getötet. Hier fällt der meiste „Überschuss“ an.

Informationen der Vereine zufolge erfolgt das Töten überzähliger Tiere nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die Labore müssten die Tiere vermitteln oder in einem „Altersheim“ bis an ihr Lebensende pflegen, was aus Kostengründen regelmäßig unterbleibt. Dass dies kein vernünftiger Grund für die Tötung von Tieren ist, hat zuletzt das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der überzähligen männlichen Eintagsküken bestätigt und das weitere Töten nur deswegen als vernünftigen Grund bezeichnet, da bald die Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sei. „Diese Option besteht im Fall der „Überschusstiere“ nicht, weshalb der vernünftige Grund fehlt und die Tiertötungen illegal sind,“ so Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der DJGT.

Der Vorwurf der gesetzeswidrigen Tiertötung in Tierversuchslaboren gilt keinesfalls nur hessischen Laboren, betonen die Vereine. Üblicherweise werden die Zahlen der in den einzelnen Laboren getöteten „Überschusstiere“ unter Verschluss gehalten. „Die Strafanzeigen gegen die Leiter und Mitarbeiter der hessischen Labore zeigen lediglich exemplarisch, welch verborgenes Tierleid nicht nur Tierversuche selbst darstellen, sondern auch die damit verbundene lebensverachtende Maschinerie“, kommentiert Dipl.- Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche.

Offiziellen Angaben zufolge wurden in Deutschland 2017, dem Jahr, ab dem aufgrund einer EU-Vorgabe erstmals „Überschusstiere“ gezählt werden mussten, rund 3,9 Millionen Tiere im Labor nicht im Versuch eingesetzt und mangels Verwendungszwecks getötet – zusätzlich zu den rund 2,9 Millionen in Tierversuchen verwendeten Tieren. In einer Rechtsstudie hatten Ärzte gegen Tierversuche und die DJGT klar belegt, dass die Tötung dieser „Überschusstiere“ rechtswidrig ist.

Neben der in allen Tierversuchslaboren gängigen Praxis der Tiertötung von „Überschusstieren“ prangern die Vereine an, dass diese enormen Tierzahlen weitgehend unbekannt bleiben. Ihrer Ansicht nach handelt es sich entweder um Tierversuche im Sinne des Gesetzes, deren Anzahl zwingend öffentlich gemacht werden muss, oder aber um eine illegale Tötung ohne vernünftigen Grund, die vorsätzlich erfolgt und einen Straftatbestand darstellt.

Weitere Information
3,9 Millionen verschwiegene Tieropfer. Pressemitteilung vom 29.04.2020 >>

Kleine Anfrage (DIE LINKE, Drs. 20/5197), 25.3.2021 >>

*Tierversuchseinrichtungen und Zahl der „Überschusstiere“:
Justus-Liebig-Universität Gießen: 12.950
Philipps-Universität Marburg: 16.850
Goethe Universität Frankfurt – verschiedene Standorte: 32.748
Technische Universität Darmstadt: 872
Max-Planck-Forschungsstelle für Neurogenetik: 13.848
Max-Planck-Institut für Herz-und Lungenforschung: 23.224
Max-Planck-Institut für Hirnforschung: 33.158
Georg-Speyer-Haus, Frankfurt Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie: 9.645
Ernst Strüngmann Institut GmbH: 116
Paul-Ehrlich Institut: 6.782
Merck Healthcare KGaA: 53
ECT Oekotoxikologie GmbH: 222
Ibacon GmbH: 889
Envigo CRS GmbH R: 275

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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-9040990, Fax 02203-9040991, info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.


Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

1. Juni 2021|

Umgehung des bayerischen Transportverbots nach Marokko durch Rinderzüchter – Forderungen an Niedersachsen

Nachdem ein von Bayern nach Aurich vorgenommener Transport von über 30 trächtigen Rindern, die mit weiteren – ca. 250 – Tieren von dort aus nach Marokko weiter transportiert werden sollen, für Aufruhr gesorgt hat, fordern auch wir von der niedersächsischen Landesregierung, nun endlich tätig zu werden und diesen und weitere Transporte wirksam zu unterbinden.

Hintergrund des Transports einiger Rinder zunächst von Bayreuth nach Aurich ist die Tatsache, dass nach der aktuellen Erlasslage in Bayern Rindertransporte nicht nach Marokko abgefertigt werden dürfen. Um die Rinder aber doch nach Marokko transportieren zu können, wurden sie vor einigen Tagen einfach nach Aurich in Niedersachsen transportiert, wo Rinder immer noch nach Marokko abgefertigt werden, obwohl seit langem klar und seit vielen Jahren ausreichend belegt ist, was mit den angeblichen Zuchttieren in Marokko geschieht: Sie werden unter grausamen Bedingungen geschächtet, und dies nicht nach einem langjährigen Einsatz als Zuchttier, sondern relativ zeitnah nach der Ankunft in Marokko oder der ersten Abkalbung.

Nicht nur die Behandlung der Tiere im Bestimmungsland stellt eine eklatante Verletzung von deutschem und europäischem Tierschutzrecht und auch der Tierschutz-Vorgaben der OIE, der Weltorganisation für Tiergesundheit, dar, in der auch Marokko Mitglied ist, sondern auch der Transport von 30 Tieren dieser „Sendung“ von Süd- nach Norddeutschland, der den Tieren unnötiges Leid zufügt und ausschließlich der Umgehung des bayerischen Erlasses dient.

Wir fordern von der niedersächsischen Landesregierung, diesen und weitere Transporte lebender Tiere nach Marokko – auch in Form von Umgehungstransporten beispielsweise nach Ungarn mit sodann folgendem Weitertransport nach Marokko – nunmehr endlich zu unterbinden. Rechtlich ist das möglich und geboten.

5. Mai 2021|

Pressemitteilung von PETA Deutschland und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. zur unzureichenden Berücksichtigung von Tierschutzvertretern bei der Besetzung der Tierversuchskommission beim Regierungspräsidium Tübingen

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

27. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zur 992. Plenarsitzung des Bundesrates zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO)

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

3. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum weiteren Plenarantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) vom 01.07.2020 (BR-Drs. 302/2/20)

Zum Herunterladen der Pressemitteilung (PDF) klicken Sie hier

2. Juli 2020|

PRESSE­­MITTEILUNGEN

Offener Brief von acht Tierschutzorganisationen an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Entzug der Veterinärzertifikate reicht nicht, um Tiertransporte zu verhindern

In einem heute veröffentlichten offenen Brief fordern acht Tierschutzorganisationen – darunter die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht – Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, grausame Lebendtiertransporte aus Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU durch eine nationale Rechtsverordnung zu verbieten. Zu den unterzeichnenden Tierschutzorganisationen gehören ebenfalls die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., der Bundesverband Tierschutz e.V., PROVIEH e. V., Animal Welfare Foundation, der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

Die Organisationen begrüßen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht aus Deutschland in Länder außerhalb der Europäischen Union zum 1. Juli 2023 zurückziehen will. Allerdings geht der Effekt dieses Schrittes nicht über eine Signalwirkung hinaus. Minister Özdemir sagt, dass er alles rechtlich Mögliche getan habe, um Lebendtiertransporte in Drittstaaten zu begrenzen. In der TV-Sendung ,maischberger‘ hatte er sogar angegeben, dass per Anordnung keine Transporte mehr in Drittstaaten stattfinden würden. „Doch Fakt ist: Deutsche Transporte in Drittstaaten werden weitergehen. Um dies zu verhindern, muss Minister Özdemir den Export deutscher Lebendtiertransporte in Drittstaaten verbieten. Dass dies rechtlich möglich ist, stellen mehrere Gutachten, darunter eines der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages fest. Diese rechtlich fundierten Gutachten werden bislang noch ignoriert“, so die stellvertretende Vorsitzende der DJGT Dr. Barbara Felde.

Es ist ein gutes Zeichen, dass Deutschland sich auf EU-Ebene mit Belgien, den Niederlanden, Schweden und Dänemark für Verbesserungen des Tierschutzes bei Transporten im Agrarrat stark gemacht hat. Aber es reicht nicht, auf eine in weiter Ferne liegende EU-weite Lösung zu warten, die noch jahrelanges Tierleid auf den grausamen Tiertransporten bedeutet. Deutschland muss jetzt eine Vorreiterrolle einnehmen, um ein Verbot auf EU-Ebene zu forcieren. Nur wenn es Mitgliedstaaten gibt, die bereits ein nationales Verbot umgesetzt haben, wird ein EU-weites Verbot wahrscheinlich. Die Organisationen appellieren deswegen an den Minister Özdemir: Gehen Sie als grüner Bundeslandwirtschaftsminister mit einem klaren nationalen Drittlandexportverbot voran und setzen Sie ein wirkungsvolles Zeichen für die Tiere.

Es ist davon auszugehen, dass die Händler bis zum 1. Juli 2023 voraussichtlich so gut vorbereitet sein werden, dass die Transporte ungebremst weitergehen können. Denn Tiere können trotz entzogener Bescheinigung durch das Bundesministerium weiter in Länder außerhalb der EU exportiert werden: Ein Entzug der Veterinärzertifikate ist nicht mit einem Exportverbot gleichzusetzen. Darüber hinaus betrifft das Zurückziehen der bilateralen Veterinärbescheinigungen nicht alle Drittstaaten, in die Deutschland lebende Tiere transportiert: So bestehen zum Beispiel für einige Drittländer weiterhin Veterinärzertifikate, die zwischen der EU und Drittländern verhandelt wurden. Für viele Exporte in Staaten wie beispielsweise Russland, die Türkei, Kasachstan oder Usbekistan ändert sich durch die Handlungen des Ministeriums nichts.

Jedes Jahr werden Zehntausende Rinder von Deutschland aus in EU-Länder und in weit entfernte Drittstaaten wie Algerien, Marokko oder nach Ägypten transportiert. Die Tiere leiden tage- bis wochenlang unter Hitze oder Kälte, Durst, Hunger, Verletzungen, Stress und Angst. Vorgeschriebene Pausen werden nicht eingehalten, kaum ein Transport wird kontrolliert. Außerhalb der EU kann die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nicht mehr überprüft werden. Verstöße gegen geltendes Recht sind an der Tagesordnung.

Bei Schiffstransporten werden die Tiere gewaltsam in die Schiffe ein- und ausgeladen, immer wieder werden ihnen dabei Knochen und Gliedmaßen gebrochen. Wochenlang sind die Tiere auf dem Meer, viele von ihnen sterben unterwegs an Erschöpfung. Tierärzte sind in der Regel nicht an Bord. Verstorbene Tiere werden über Bord geworfen, was in der Vergangenheit bereits die öffentliche Gesundheit gefährdet hat. Der Transport auf Schiffen gilt als Pausenzeit und fließt nicht in die Transportzeit ein.

Am Zielort werden die Tiere meist ohne Betäubung auf grausame Art getötet. Die Missstände sind seit langem bekannt und verschiedene Rechtsgutachten bestätigen, dass ein Verbot auf nationaler Ebene möglich ist. „Ein nationales Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten ist lange überfällig und dringend erforderlich.

Zum Offenen Brief geht es hier.

Die Pressemitteilung der DJGT können Sie hier abrufen.

Die unterzeichnenden Organisationen: Die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., der Bundesverband Tierschutz e.V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., PROVIEH e. V., Animal Welfare Foundation, der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. und die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

2. März 2023|

DJGT wieder im Hessischen Tierschutzbeirat vertreten

Für eine neue Berufungsperiode bis zum Sommer 2025 hat sich am 30. November 2022 der Hessische Tierschutzbeirat in einer konstituierenden Sitzung neu zusammengefunden. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht entsendet bereits zum zweiten Mal Vertreterinnen und Vertreter in das bei der Landestierschutzbeauftragten am Hessischen Umweltministerium angesiedelte Gremium, dem insgesamt 15 Organisationen aus Hessen oder mit hessischem Bezug aus den Bereichen Tierschutz, Naturschutz, Kirchen und Tiernutzung angehören.

Unter anderem für die hessischen Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen will sich auch die DJGT zusammen mit den anderen im Beirat vertretenen Tierschutzorganisationen einsetzen. „Tierheime, Auffangstationen und deren Helferinnen und Helfer leisten einen extrem wichtigen Beitrag für den Tierschutz“, erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der DJGT, Dr. Barbara Felde. „Die Tierheime nehmen nicht nur die von der Gesellschaft nicht mehr gewollten Abgabetiere auf, sondern bringen auch Tiere unter, um die sich eigentlich die Behörden kümmern müsste, z. B. Fundtiere oder fortgenommene, beschlagnahmte oder eingezogene Tiere. Ohne die Tierheime würden staatliche Behörden bald in eine sehr hilflose Lage kommen, wenn sie beispielsweise einen gefährlichen Hund eingezogen haben und diesen selbst unterbringen müssen, weil die Tierheime wegen der Energiekrise und anderen schwerwiegenden Problemen in Not geraten, schließen müssen und dann schlicht nicht mehr zur Verfügung stehen“.

Einen weiteren Schwerpunkt will die DJGT auf den Bereich Wildtiere legen. Die steigende Zahl an Wölfen, die in Hessen sesshaft werden, stellt eine wichtige Herausforderung in den kommenden Jahren dar. „Um mögliche Konflikte von vornherein zu vermeiden, ist ein frühzeitiges Handeln erforderlich. Hierzu sollten umfassende Herdenschutzmaßnahmen ergriffen sowie gezielte Beratungen und Aufklärungsmaßnahmen angeboten werden“, erklärt Christina Patt, zuständiges Vorstandsmitglied der DJGT. „Darüber hinaus wollen wir uns für einen angemessenen Umgang mit den sog. invasiven Arten und für die Einführung eines modernen Jagdrechts einsetzen.“

Damit wird die DJGT auch in der kommenden Arbeitsphase des Hessischen Tierschutzbeirats intensiv daran arbeiten, im Tierschutzbeirat Forderungen an die Landesregierung zu erarbeiten, damit sich an dem immer noch nicht an seinem Verfassungsrang gemessenen Tierschutz in Hessen etwas ändert. Dazu wird die DJGT in den Fach-Arbeitsgruppen Anträge zu den Themen Wildtiere, Tiertransporte, Gesetzgebung und Tierheime einbringen und versuchen, im Tierschutzbeirat, der auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Tiernutzerseite besetzt ist, etwas für die Tiere zu erreichen.

Unsere Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier.

6. Dezember 2022|

Kaninchen in der Berliner Staatsoper – DJGT stellt Eilantrag vor Gericht mit dem Ziel eines Verbots

Nachdem wir am 14. Oktober 2022 durch einen Offenen Brief des Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – Geschäftsstelle Berlin – von der Zurschaustellung von Kaninchen im Rahmen von Aufführungen der Berliner Staatsoper erfuhren, haben wir am heutigen Montag eine gerichtliche Anordnung eines Verbots weiterer Aufführungen der Oper „Das Rheingold“ und „Die Walküre“ mit Kaninchen vor dem Berliner Verwaltungsgericht beantragt.

In den Stücken „Das Rheingold“ und „Die Walküre“ müssen ca. zwanzig Kaninchen in einer Szene in hell erleuchteten Käfigen ausharren, ohne dass sie die Möglichkeit haben, sich in eine Höhle oder in ein Häuschen zu flüchten. Menschen bewegen sich auf der Bühne und stoßen an die Käfige.

Dem „Feind“ auf dem Präsentierteller ausgeliefert zu sein, ist extrem schlimm für die scheuen Fluchttiere mit ihrem feinen Gehör. Droht ihnen Gefahr, so rennen sie in der Natur blitzschnell in ihre Bauten. Dass den Tieren von den Bühnendarstellern, der Musik und den Lichteinwirkungen tatsächlich gar keine Gefahr droht, können sie nicht wissen. Sie haben Todesangst.

(Todes)-Angst ist rechtlich als erhebliches Leid anzusehen. Tieren erhebliches Leid zuzufügen, ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Weiter muss jedem Tier – auch in einem Käfig – nach dem Tierschutzgesetz das Ausleben wesentlicher Bedürfnisse ermöglicht werden. Ein (überlebens)-wichtiges Verhaltensbedürfnis von Kaninchen und anderen Fluchttieren ist es, sich bei drohender Gefahr jederzeit an einen sicheren Ort zurückziehen zu können. Dies wird den Kaninchen im Rahmen einer Opernaufführung, in der eine Vielzahl von optischen, akustischen und anderen Reizen auf die Tiere einwirken, nicht gewährt, und das ist offenbar auch gewollt, denn natürlich sollen die Zuschauer nicht nur Käfige mit Häuschen sehen, sondern sie sollen offenkundig „freien Blick“ auf die Kaninchen haben.

Auch der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. – Geschäftsstelle Berlin – setzt sich maßgeblich für die Kaninchen ein und ist wichtige Unterstützung für uns. Gemeinsam mit dem bmt und weiteren Tierschutzverbänden werden wir unser Möglichstes tun, dass Kunst, die eigentlich etwas Schönes sein soll, nicht auf dem Rücken von Tieren stattfinden wird.

Unsere Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier

24. Oktober 2022|

Gemeinsame Pressemitteilung zu Tierversuchen: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht

Gemeinsame Pressemitteilung

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

Ärzte gegen Tierversuche e.V.

27.09.2022

 

Tierversuche: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht

EU stellt trotz gravierender Tierschutzmängel Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

Deutschland hat die EU-Tierversuchsrichtlinie auch mit den letzten Gesetzänderungen nicht richtlinienkonform umgesetzt. Die EU wird dem jedoch nicht weiter nachgehen – Leidtragende sind die Tiere in den Laboren und kranke Menschen, denen mit humanbasierter Forschung mögliche Heilungschancen vorenthalten werden.

Seit 2018 führte die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren. Die Richtlinie 2010/63/EU (EU-Tierversuchsrichtlinie) war zu spät und in zahlreichen Punkten unzureichend durch die Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt worden. Es wurden mehr als 30 teilweise gravierende Fehler zu Lasten der Tiere durch juristische Gutachten festgestellt. Diese Mängel waren der EU seit 2013 wiederholt von Tierschutzorganisationen mitgeteilt worden, die daraufhin Ermittlungen einleitete.

Die schwerwiegendsten Fehler betreffen unter anderem das Genehmigungsverfahren für Tierversuchsvorhaben. Nach Vorgaben der Richtlinie müssen alle Tierversuche genehmigt werden (Genehmigungspflicht). Trotz den entgegenstehenden Vorschriften der EU-Richtlinie hatte Deutschland für einige Tierversuche eine reine Anzeigepflicht bei der Behörde vorgegeben. Blieb daraufhin eine Reaktion der Behörde aus, durfte der Versuch durchgeführt werden, obwohl auch hier eine umfassende Projektbewertung erfolgen müsste. Das im letzten Jahr eingeführte sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren, das die Anzeigepflicht ersetzen soll, gibt dieser nach Ansicht der Vereine nur einen anderen Namen und täuscht eine inhaltliche Anpassung an das EU-Recht vor. Die maßgeblichen Kriterien der Unerlässlichkeit und ethischen Vertretbarkeit sind unter den nun gegebenen Bedingungen weiter kaum durchsetzbar. Auch Bestimmungen zu schwerst belastenden Tierversuchen finden sich nicht einmal annähernd im deutschen Recht wieder.

Dass die Bundesregierung mit ihrer laschen Rechtsumsetzung durchkommt und die EU-Kommission nichts weiter unternimmt, ist schockierend und vollkommen unverständlich“, resümiert Silke Strittmatter von Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Dem deutschen Gesetzgeber verbleibt zwar weiterhin die Möglichkeit der Anpassung an das Unionsrecht. Da jedoch bereits im letzten Jahr diese Chance nicht ausreichend genutzt wurde, gehen wir nun – nach der Einstellung des Verfahrens der EU – nicht mehr davon aus, dass es absehbar zu einer weiteren Änderung deutschen Tierversuchsrechts kommen wird. Es verbleiben erhebliche Verstöße gegen die EU-Richtlinie in den deutschen Gesetzen“, stellt Dr. Christoph Maisack, erster Vorsitzender der DJGT e. V., nachdrücklich fest, der auch ein umfassendes Gutachten zu der mangelhaften Umsetzung lieferte.

 

Auf unseren Internetseiten finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Tierversuche.

Welche Verstöße im Detail in den deutschen Vorschriften verbleiben, kann gerne auf Nachfrage ausgeführt werden.

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Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69

poststelle@djgt.de, www.djgt.de

 

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

 

Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-20222-0, Fax 02203-20222-99

info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de

 

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.

27. September 2022|

Von Schliefenanlagen, Baujagd und der Machtposition des Jägers

In den letzten Wochen ist die Diskussion um den Betrieb von tierschutzwidrigen Schliefenanlagen zur Ausbildung von Jagdhunden für die ebenfalls tierschutzwidrige Baujagd u.a. anlässlich einer Protestaktion zahlreicher Tierschützer im Saarland wieder voll entfacht. Bereits im letzten Jahr hatte die Tierschutzorganisation PETA deutschlandweit Strafanzeige gegen die Betreiber dieser Anlagen gestellt. Die Forderungen in der laufenden Diskussion reichen bis hin zu einem vollständigen Verbot der Fuchsjagd.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einer aktuellen Pressemitteilung noch einmal klar positioniert.

Die DJGT hatte sich Ende 2019 zur Tierschutzwidrigkeit von Schliefenanlagen in einer ausführlichen Stellungnahme geäußert. Danach verstößt der Betrieb von Schliefenanlagen insbesondere gegen § 1 Satz 2 TierSchG, gegen § 3 Nr. 7 und 8 TierSchG und gegen § 17 Nr. 2 b) TierSchG. Unabhängig davon fehlt es angesichts der Grausamkeit und Tierschutzwidrigkeit der Baujagd bereits an einem legitimen Zweck für die hierzu vorgesehene Ausbildung in einer Schliefenanlage.

Im Januar 2021 haben wir uns sodann in einer umfassenden Stellungnahme zur Fuchsjagd geäußert und dabei festgestellt hat, dass die Fuchsjagd in aller Regel tierschutzwidrig ist.

31. August 2022|

Hessische Verordnung zur Dokumentation von tierfreien Methoden ist ein zahnloser Tiger

In Hessen ist am 25. März 2022 die „Verordnung über den Umfang der Dokumentations- und Berichtspflichten zu alternativen Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuch-Alternativen-Dokumentationsverordnung – TierVersAltDokV)“ in Kraft getreten (GVBl. S. 150). Sie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2028. Die TierVersAltDokV enthält Versäumnisse, die dazu führen, dass sie das Ziel, Tierversuche an Hochschulen zu ersetzen, nicht fördern kann, sondern lediglich ein zahnloser Papiertiger ist.

Rechtslage nach dem Hessischen Hochschulgesetz

Nach § 21 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) sind in der Forschung Tierversuche nur dann zulässig, wenn sie nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden können.

Ziel der Tierversuch-Alternativen-Dokumentationsverordnung

Nach der neuen TierVersAltDokV müssen hessische Hochschulen die von ihnen angewendeten oder entwickelten Verfahren dokumentieren, die zur Verringerung, Verfeinerung oder Ersetzung von Tierversuchen führen und dies einmal im Jahr an den Hochschul-Senat berichten. Für die Berichte sind als Anlage zur Verordnung Musterformulare angehängt. Ziel ist es ausweislich der Begründung des Verordnungsentwurfs nämlich, „… die Tierversuche an Hochschulen durch alternative Verfahren zu ersetzen“.

Kritik an der nicht zielführenden Verordnung

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) hatte bereits bei der Planung der Verordnung im Rahmen einer Verbändeanhörung im Mai 2021 Gelegenheit, zu dem Entwurf des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Stellung zu nehmen.

Bereits in dieser Stellungnahme hat die DJGT fehlende Regelungen sowie die fehlende Förderung des Ziels kritisiert:

So passiert mit den einmal jährlich zu erstattenden Berichten an den Hochschul-Senat nichts weiter. Weder müssen die Berichte hochschulintern oder öffentlich bekannt gemacht werden, noch müssen die entwickelten Alternativverfahren und deren Evaluationen für die Fachwelt publiziert werden. Mit einer Veröffentlichung hätten auch andere Hochschulen und weitere Tier-Experimentatoren die Möglichkeit, diese Verfahren anzuwenden, um so Tierversuche zu verringern oder zu ersetzen. Der Hochschul-Senat kann die Berichte schlicht in die Schublade legen.

Die Musterformulare für die Berichte sind ebenfalls unzureichend. Nach diesen ist es ausreichend, wenn lediglich zur ersten Frage „Wurde im Kalenderjahr ein alternatives Verfahren entwickelt oder erstmals angewendet?“ das Kästchen mit der Antwort „Nein“ angekreuzt wird. Diesem „Nein“ folgt keine Begründungspflicht. Folgefragen müssen, wenn die Antwort „Nein“ angekreuzt wird, gar nicht beantwortet werden. Es ist damit sehr viel weniger Arbeit für Personen, die Tierversuche durchführen, sich einfach nicht um ihre Pflicht, tierversuchsfreie Methoden zu entwickeln, zu kümmern und in den jährlichen Berichten das Kästchen „Nein“ anzukreuzen. Dies ist ausreichend, um die Berichtspflicht aus der Verordnung einzuhalten. Fehlende Bemühungen um die Ersetzung von Tierversuchen bleiben schlicht folgenlos. Und auch aus einer Nicht-Abgabe des jährlichen Berichts folgt: Nichts.

Fehlende Eignung zur Erreichung des gesteckten Ziels

Mit der Tierversuch-Alternativen-Dokumentationsverordnung kann das von der Begründung des Verordnungsentwurfs genannte Ziel „… die Tierversuche an Hochschulen durch alternative Verfahren zu ersetzen“ weder erreicht noch gefördert werden.

Mit der Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung hat die DJGT konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Verordnung und die Musterformulare formuliert werden könnten, um der Verordnung überhaupt erst dazu zu verhelfen, das Ziel der Ersetzung von Tierversuchen an hessischen Hochschulen zu fördern. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat diese Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt, sondern die Verordnung mit genau den gleichen Versäumnissen verkündet, die bereits der Entwurf enthielt.

Die Stellungnahme der DJGT zu der nun in Kraft getretenen Verordnung kann hier abgerufen werden:

https://djgt.de/wp-content/uploads/2022/04/22_04_12_DJGT_Stellungnahme_TierVersAltDokV_HE.pdf

 

12. April 2022|

Reform des Tierschutzrechts – Gutachten im NOMOS-Verlag erschienen

Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts erstellt. Das Gutachten enthält ebenfalls einen ausformulierten Vorschlag für ein Tierschutzgesetz, welches tierschutzgerechte Vorgaben enthält und wirksam und effektiv vollzogen werden kann. Neben einer umfassenden Reform des Tierversuchsrechts werden u. a. Vorschriften für Verbote von Transporten bestimmter lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, Tierschutz-Kontrollen in VTN-Betrieben und eine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen.

„Der von uns ausformulierte Gesetzentwurf enthält ehrliche und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Vorgaben für die Tierhaltung und ausdrückliche Verbote bestimmter, stark tierschädigender Praktiken. Unsere Vorschläge enthalten keine großflächigen Ausnahmen für die Tierindustrie, wie sie das aktuell geltende Tierschutzrecht vorsieht“, so die Mitautorin des Gutachtens, Barbara Felde.

Der Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes ist der zweite Teil einer durch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragten Begutachtung. Der erste Teil – ein Reformvorschlag für eine Neufassung der Strafnorm des § 17 Tierschutzgesetz – ist durch Professor Dr. Jens Bülte und Anna-Lena Dihlmann bereits als Gesetzentwurf (Drucksache 19/27752) in den Deutschen Bundestag eingebracht worden.

Renate Künast, die als zuständige Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion bei der Beauftragung der Gutachten mitwirkte und für diese Ausgabe ein Vorwort verfasste, erklärt:

„Zwanzig Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist die gesellschaftliche Betriebserlaubnis für einen Großteil der heutigen Nutztierhaltungen abgelaufen. Da wird es nicht ausreichen, wenn wir nur versuchen, den Aufwand für bessere Tierhaltung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ordentlich zu honorieren. Das Tierschutzgesetz selbst muss dem Anspruch des Grundgesetzes entsprechen und deshalb sind die Ausnahmen endlich zu streichen und für alle Tierarten Mindeststandards zu normieren. Dank an die Autor:innen für die Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs, der bei der in dieser Legislaturperiode anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes sicher eine Richtschnur sein wird. Neben dem rechtlichen Änderungsbedarf ist es aber auch nötig, dem Tierschutzrecht in der juristischen Ausbildung künftig einen höheren Stellenwert beizumessen. Es geht um die Haltung von Millionen Tieren jedes Jahr. Ich bin sicher, mit diesem neuen Band werden Expertisen vorgelegt, die wegweisende Beiträge zur Weiterentwicklung des Tierschutzrechtes sind.“

Beide Gutachten wurden nun im NOMOS-Verlag als Band der Reihe „Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft“ als Buch sowie in einer elektronischen Open Access-Version veröffentlicht.

Die Open Access-Version des Bandes „Reform des Tierschutzrechts“ kann unter dem Link

https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748928478-1/titelei-inhaltsverzeichnis

abgerufen werden.

2. Februar 2022|

Tierschutznetzwerk KRÄFTE BÜNDELN veröffentlicht Positionspapier: „Kein ‚Weiter so‘ im Tierschutz!“

Das Tierschutznetzwerk KRÄFTE BÜNDELN (https://www.tierschutznetzwerk-kraefte-buendeln.de/), in dem auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht tätig ist, ist ein Zusammenschluss von über 20 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich in gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Projekten und Aktionen für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur und für ein Ende der Tierausbeutung einsetzen.

Nach einem Appell an die Sondierungsverhandler im Oktober 2021 wurde aus dem Tierschutznetzwerk KRÄFTE BÜNDELN pünktlich zum Start der Spitzenverhandlungen im November 2021 ein ausführliches Positionspapier mit dem Titel „Kein ‚Weiter so‘ im Tierschutz!“ veröffentlicht.

Das 29-seitige Papier wurde als Offener Brief an die zuständigen Arbeitsgruppen und Entscheidungsträger in den Koalitionsverhandlungen übermittelt und enthält detaillierte Forderungen zur Verbesserung des Tierschutzes, die in die Koalitionsverträge aufgenommen und nach Regierungsbildung umgesetzt werden sollen. Das Tierschutznetzwerk bietet sich dabei als Ansprechpartner an. Es wird in dem Papier u. a. kritisiert, dass die Mensch-Tier-Beziehung in vielen Bereichen des Umgangs mit unseren Mitgeschöpfen in der Realität den theoretischen Ansprüchen weit hinterherhinkt. Neben Problembereichen wie den Tiertransporten, der Schlachtung oder dem Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht werden auch Tierversuche adressiert. Dabei fordern die unterzeichnenden Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen u. a. den Ausstieg aus Tierversuchen anhand eines verbindlichen Ausstiegsplans, die gesetzliche Umsetzung der Erkenntnisse bezüglich  Tierverhalten, die Anpassung der gesetzlichen Haltungsvorgaben an den aktuellen Stand der Ethologie, die transparente und paritätische Besetzung aller beratenden Tierversuchskommissionen zu gleichen Teilen neben Vertretern der Wissenschaft auch mit Vertretern des Tierschutzes sowie die Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung der Tierschutzbehörden.

Das Positionspapier ist auf der neuen Website des Tierschutznetzwerks KRÄFTE BÜNDELN abrufbar (https://www.tierschutznetzwerk-kraefte-buendeln.de/).

Unsere Pressemitteilung zu der Veröffentlichung des Positionspapiers ist hier abrufbar: 21_11_14_DJGT_PM_Positionspapier_Kraefte_buendeln

14. November 2021|

Nach VG-Beschluss: Rindertransport nach Marokko abgefertigt

Nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Beschluss vom 1. Oktober 2021 (Aktenzeichen: 6 B 78/21) bestätigt hat, dass ein Rindertransport nach Marokko mit nur einem Fahrer nicht genehmigungsfähig ist, ist der geplante Transport nun doch in der Sammelstelle in Messingen im Landkreis Emsland/Niedersachsen abgefertigt worden. Nach uns vorliegenden Informationen hat der Organisator des Transports einen zweiten Fahrer in die Transportplanung eingetragen, die sodann genehmigt wurde, woraufhin der Transport starten durfte.

Mit einem Schreiben an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium haben wir nun eine retrospektive Kontrolle dieses Transports durch das Ministerium angeregt. Aus den Navigationsdaten, die automatisch auf jeder Fahrt einer langen Tierbeförderung aufgezeichnet werden und die der Organisator des Transports auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen muss, geht hervor, wie lange das Transportfahrzeug fährt, wann es sich wo wie lange aufhält und in welchem Zustand es sich befindet (fahrend, pausierend); auch wird aufgezeichnet, wann und für wie lange sich die Ladebordwand öffnet, woraus abgelesen werden kann, ob und wann die Tiere möglicherweise vom Transportfahrzeug abgeladen wurden. In Zusammenschau mit den Temperaturdaten, die im Laderaum aufgezeichnet werden, kann bewertet werden, ob die Tiere wirklich abgeladen wurden oder ob nur die Ladebordwand geöffnet und wieder geschlossen wurde. Aus der Zusammenschau mit den Ortungsdaten des Navigationssystems kann geschlossen werden, an welchem Ort die Tiere abgeladen werden und dies mit existenten Ruheorten abgeglichen werden, an denen die Tiere abzuladen sind und an denen ihnen eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden zu gewähren ist.

Anhand einer Retrospektivkontrolle des Rindertransports nach Marokko könnte das Ministerium – welches in den letzten Monaten immer wieder eine strengere Überprüfung der Rindertransporte angekündigt und dazu Erlasse an die Veterinärämter gerichtet hatte – nachvollziehen, ob der Transport der 448 Rinder wirklich mit zwei Fahrern (je LKW) durchgeführt worden ist.

Unsere Pressemitteilung ist hier abrufbar: 21_10_18_DJGT_Marokkotransport_mit_zwei_Fahrern

18. Oktober 2021|

Illegaler Welpenhandel floriert

Der illegale Welpenhandel floriert: Dies bestätigen Zahlen der Organisationen VIER PFOTEN und TASSO e.V., die sich im Rahmen eines bundesweiten Expertennetzwerks für eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen einsetzen. Laut VIER PFOTEN wurden innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres 2021 bereits 1.157 Tiere aus illegalem Handel, Transporten oder Zuchten sichergestellt – damit sind bereits jetzt die Vorjahreszahlen von 771 sichergestellten Tieren im Jahr 2020 deutlich überschritten. Mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht könnten Hunde und Katzen zuverlässig dem Händler oder Züchter zugeordnet und dem illegalen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden.

Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Heimtieren, insbesondere nach Hunden, enorm gestiegen.  Noch immer suchen viele Interessierte auf Online-Plattformen nach einem Welpen, obwohl die Gefahr groß ist, hier einen nicht artgerecht aufgezogenen und oft kranken Hund aus illegalem Handel zu erwerben.

Die gestiegenen Zahlen der durch die  Halter neuregistrierten Tiere in Deutschland spiegeln die vermehrte Nachfrage nach Heimtieren. Dies hat die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, festgestellt. Wurden im Juni 2019 etwa 31.400 Hunde neu bei TASSO registriert, waren es im Juni 2020 mehr als 39.000, das ist ein Zuwachs von rund 25 Prozent. Bis zum Frühjahr dieses Jahres setzte sich der Trend weitgehend fort: Höhepunkt war der April 2021, in dem TASSO eine Steigerung von fast 39 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat bei den Neuregistrierungen von Hunden verzeichnen konnte. Ähnliches war bei den Katzen zu beobachten: Auch hier waren hohe Steigerungsraten in einzelnen Monaten im Vergleich zum Vorjahr festzustellen, so beispielsweise der März 2021 mit 23 Prozent oder der April 2021 mit rund 14 Prozent. Eine leichte Steigerung in den Registrierungszahlen ist nicht ungewöhnlich, da TASSO von Jahr zu Jahr wächst, doch diese liegt in der Regel etwa bei 4 Prozent im Jahresschnitt.

Es ist zu befürchten, dass sich viele Menschen auf der Suche nach einem tierischen Familienmitglied nicht ans Tierheim oder einen seriösen Züchter wenden. Der Onlinehandel aber ist die Plattform auch für illegale Welpenhändler, um ein schnelles Geschäft auf dem Rücken der Tiere zu machen. Die Preise der Tiere sind aufgrund der Nachfrage kein Indiz mehr für eine seriöse und tierschutzgerechte Herkunft.

Mit einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht könnte die Herkunft des Tieres vor dem Kauf nachweisbar festgestellt und potentielle Käufer vor des Folgen des illegalen Welpenhandels geschützt werden. Auch deshalb setzt sich das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“, zu dem auch die DJGT gehört, seit Jahren für eine solche Pflicht ein.

„Die Corona-Pandemie hat es einmal mehr gezeigt: Eine Rückverfolgbarkeit der Anbietenden und der Tiere in Europa ist wichtiger denn je. Nur so können Kriminelle auch strafrechtlich verfolgt werden. In Deutschland besteht die Herausforderung der regionalen Unterschiede bei der K&R. Daher schlagen wir zur Umsetzung der geforderten Registrierungspflicht eine dezentrale Lösung in Form eines sogenannten Registerverbunds mit einer eigenen zentralen Abfragestelle vor“, sagt Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Leiter des Netzwerks K&R. „Durch die Vernetzung bestehender Heimtierregister über eine digitale Schnittstelle, die sogenannte HABS-Lösung, würden die Daten in den jeweiligen Registern verbleiben, aber autorisierte Stellen wie beispielsweise Behörden könnten auf einfache und kostengünstige Weise die Transpondernummern bestimmter Tiere abfragen, ohne bei jedem einzelnen Register eine eigene Anfrage stellen zu müssen. Wir haben HABS nicht nur für Deutschland entwickelt, auch andere EU-Mitgliedstaaten könnten langfristig die Schnittstelle etablieren. Damit könnte unser Modell einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung der Kennzeichnung und Registrierung innerhalb der EU leisten.“

Deutschland Schlusslicht in der EU

In über bereits 23 EU-Ländern ist die Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und oft auch Katzen längst verpflichtend; Deutschland gehört hier neben Estland, Polen und Tschechien zu den Schlusslichtern. Auch der Bundesrat fordert die Einführung einer bundesweiten Registrierungspflicht von Hunden immer wieder – zuletzt erst Ende Juni im Rahmen der Tierschutz-Hundeverordnung. Die Bundesregierung blockiert die Einführung jedoch mit der Begründung der unverhältnismäßig hohen Kosten und des Aufwands. Diesem Argument steht das  Lösungsmodell des Netzwerk K&R entgegen, das durch die Vernetzung bestehender Heimtierregister durch eine digitale Schnittstelle (Clearingstelle Heimtier-Abfrage-Service = HABS) sowohl eine kostengünstige als auch eine aufwandsarme Möglichkeit bietet, eine flächendeckende Rückverfolgung parallel zu den meisten anderen EU-Staaten sicherzustellen.

Zum Netzwerk „K&R“

Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“ ist ein interdisziplinärer Arbeitskreis der Landestierschutzbeauftragten Deutschlands, verschiedener Tierschutzorganisationen sowie weiteren Experten unter der Leitung des Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes, Dr. Hans-Friedrich Willimzik. Ziel ist die Einführung einer flächendeckenden rechtspflichtigen Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und Katzen in Deutschland. Bislang ist Deutschland zusammen mit einigen wenigen anderen Ländern hierbei Schlusslicht in Europa. Die gravierenden Probleme, wie beispielsweise der illegale Welpenhandel, die stetige Zunahme von Straßenkatzen sowie überfüllte Tierheime, können nur mit einer stringenten europaweit und national harmonisierten vollständigen Strategie der Rückverfolgbarkeit von Tierhaltern und Heimtieren gelöst werden. Weitere Informationen zur Arbeit und den Mitgliedern des Netzwerks „K&R“ sind hier zu finden.

Laden Sie hier unsere Pressemitteilung zu diesem Thema als PDF herunter: 21_07_15_DJGT_illegaler_Welpenhandel

15. Juli 2021|

BMEL blockiert Exportverbot

Bundesrat lehnt Verbot von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten ab

Letzten Freitag lehnte der Bundesrat den Antrag des Landes Hessen und die Empfehlung des Agrarausschusses ab, zukünftig Transporte von lebenden Rindern, Schafen, Schweine und Ziegen in 17 Tierschutz-Hochrisikostaaten zu verbieten.

Beeinflussung der Bundesländer durch das BMEL

Mit einem Brief ihrer Staatssekretärin, der an alle Bundesländer ging und auch der DJGT vorliegt, hatte Ministerin Klöckner die Bundesländer kurz vor der Bundesratssitzung dazu auffordern lassen, gegen das Exportverbot zu stimmen. Begründet wurde dies mit einer angeblichen „fehlenden Rechtfertigung für ein solches (…) Verbot nach EU- und WTO-Recht (…).“ Würden die Länder für das Verbot stimmen, würden „tierschutzrechtlich sinnvolle und zielführende weitere Regelungen der Tierschutz-Transportverordnung und der Tierschutz-Hundeverordnung nicht in Kraft gesetzt werden können“.

Hierdurch hat Ministerin Klöckner klar zu verstehen gegeben, dass das BMEL bei Zustimmung zu dem Exportverbot die geplanten Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung und der Tierschutz-Hundeverordnung schlicht unterlassen und ganz untätig bleiben werde.

Das BMEL ignoriert bewusst die Rechtslage

Das BMEL verkennt, dass ein nationales Verbot des Exports lebender Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten rechtlich möglich und geboten ist.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung am 12. Februar 2021 auf ihre Möglichkeit hingewiesen, solche Tiertransporte künftig durch Rechtsverordnung zu verbieten. Darauf wird auch von einigen Gerichten hingewiesen.

„Mit dem Recht der Europäischen Union wäre ein solches Exportverbot – wie aus Art. 13 AEUV,  insbesondere aber auch aus Art. 12 der EU-Tierschlachtverordnung hervorgeht – ohne weiteres vereinbar; auch mögliche Eingriffe in die Warenverkehrsfreiheit und in Gewährleistungen des internationalen Wirtschaftsrechts lassen sich durch den Tierschutz rechtfertigen“, so der Erste Vorsitzende der DJGT, Dr. Christoph Maisack.

Mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen diese Einschätzung; u. a. ein Rechtsgutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags Nordrhein-Westfalen. Sämtliche Gutachten werden vom BMEL schlicht ignoriert.

Fazit

Das BMEL hat bis heute nicht die Absicht, den Transport lebender Rinder u. a. Tiere in Hochrisikostaaten zu unterbinden oder auch nur einzuschränken. Das BMEL hat es mit dem Brief vielmehr geschafft, die Mehrheit der Länder von einer Zustimmung zu dem Lebendtierexportverbot abzuhalten.

Nach außen hin fordert Ministerin Klöckner nun in einer Pressemitteilung vom Montag ein EU-weites Exportverbot lebender Nutztiere in Drittstaaten, obwohl offensichtlich sein dürfte, dass die EU ein solches Verbot nicht regeln wird. Ein solches Vorgehen ist unglaubwürdig.

Anstatt die Verantwortlichkeiten nun auf die europäische Ebene zu verlagern, wäre ein nationales Verbot einfach und schnell umsetzbar.

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Hintergrund

Den Tieren droht mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit eine tierquälerische Behandlung und insbesondere eine ohne Betäubung durchgeführte und mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbundene Schächtung an den Zielorten der Transporte. Gezüchtet wird dort nicht nachhaltig mit den Tieren, was aber immer wieder behauptet wird.

Für ein Exportverbot lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten hatten sich viele der Landes-Agrarministerinnen und -minister ausgesprochen, zuletzt Ministerin Otte-Kinast in Niedersachsen; aktiv beantragt hatte es zuletzt nur das Land Hessen, der Agrarausschuss des Bundesrates empfahl es ebenso. Hessen hat auch im Bundesratsplenum für das Verbot gestimmt.

 

Hier können Sie unsere aktuelle Pressemitteilung als PDF herunterladen: 21_06_30_DJGT_PM_Bundesrat_EU

30. Juni 2021|

Morgige Plenumssitzung des Bundesrates – Tierqual in Tierschutz-Hochrisikostaaten

Auf Antrag des Landes Hessen wird morgen im Bundesrat darüber abgestimmt, ob es in Zukunft verboten sein soll, lebende Rinder, Schafe und Ziegen in Tierschutz-Hochrisikostaaten zu transportieren, wo ihnen mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer tierschutzwidrigen Behandlung und insbesondere eine ohne Betäubung durchgeführte und mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbundene Schlachtung/Schächtung  droht.

Das Tierschutzproblem: Aus zahlreichen Berichten von Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen geht hervor, dass es insbesondere im Nahen Osten, in Nordafrika und in Teilen von Asien Staaten gibt, in denen Tiere, wenn sie aus Deutschland zehntausendfach pro Jahr dorthin transportiert und verkauft werden, unter tierquälerischen Begleitumständen gehalten und schon kurze Zeit nach ihrer Ankunft betäubungslos geschlachtet/geschächtet werden. U. a. zählen dazu die Türkei, Marokko, Usbekistan und der Libanon. Quellen hierzu haben wir und viele andere Tierschutz-Organisationen gesammelt und in unseren Stellungnahmen zu dem Thema veröffentlicht.

Die Behandlung der Tiere in den Tierschutz-Hochrisikostaaten verstößt gegen geltendes Recht und gegen gemeinsame Standards, die sich die Mitglieder der OIE gesetzt haben, in der auch viele der Tierschutz-Hochrisikostaaten Mitglied sind. Die Berichte von NGOs und Journalisten über extrem tierschutzwidrige Behandlungen ud Schlachtungen der Tiere haben das Europäische Parlament schon am 14. Februar 2019 zu der Erkenntnis gelangen lassen, dass Schlachtungen in diesen Ländern „mit extremem und langdauerndem Leiden und regelmäßigen Verstößen gegen internationale Normen für den Tierschutz bei Schlachtungen einhergehen“ und solche Transporte deswegen verboten werden sollten.

Ein nationales Verbot ist möglich.  Der Bundesrat hat die Bundesregierung am 12. Februar 2021 auf ihre Möglichkeit hingewiesen, mit Hilfe einer auf § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes gestützten Rechtsverordnung solche Tiertransporte künftig zu verbieten. Mit dem Recht der Europäischen Union wäre ein solches Tiertransportverbot – wie aus Art. 13 AEUV,  insbesondere aber auch aus Artikel 12 der EU-Tierschlachtverordnung hervorgeht – ohne weiteres vereinbar. Mehrere unabhängige Rechtsgutachten belegen diese Einschätzung. Deren Ergebnisse werden aber insbesondere vom BMEL geleugnet und ein Verbot als europarechtswidrig angesehen – eine juristische Begründung bleibt das BMEL aber schuldig.

Das BMEL sperrt sich. Das BMEL hat bis heute nicht die Absicht, den Transport lebender Rinder und Schafe in diese Länder zu unterbinden oder auch nur einzuschränken. Deshalb hat der zuständige Ausschuss des Bundesrats am 11. Juni 2021 empfohlen, einem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Rechts der Tiertransporte nur zuzustimmen, wenn darin auch der Transport lebender Tiere in die genannten Staaten verboten wird. Morgen wird der Bundesrat über ein solches Verbot abstimmen.

Unsere Forderung: Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert die Bundesländer dringend auf, dem geplanten Transportverbot von lebenden Tieren zuzustimmen und so zu verhindern, dass weiterhin große Zahlen – zehntausende jedes Jahr – von in Deutschland geborenen und aufgezogenen Rindern und Schafen in diesen Ländern unter kaum vorstellbaren Schmerzen auf tierquälerische Weise geschlachtet werden. Die Behauptung der Transportunternehmer, mit den Transporten solle eine einheimische Milchviehpopulation aufgebaut werden, ist nicht belegbar. In den relevanten Ländern gibt es keine Populationen von Tieren, die auch nur annähernd den Zahlen der dorthin exportierten Tiere entspricht.

 

Die aktuelle Pressemitteilung zu diesem Thema finden Sie hier: 21_06_24_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR_2

24. Juni 2021|

Gemeinsame Pressemitteilung der DJGT mit Ärzte gegen Tierversuche, TASSO und dem Bund gegen Missbrauch der Tiere

Bundesregierung muss handeln

Ausschuss empfiehlt deutliche Verbesserungen im Tierversuchsrecht

Seit 2013, spätestens jedoch seit Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2018, ist die Bundesregierung gefordert, im Tierversuchsrecht Übereinstimmung mit dem EU-Recht zu schaffen. Sämtliche Entwürfe sind jedoch nach wie vor ungenügend, wie die Tierschutzverbände in zahlreichen Stellungnahmen kritisieren. Nun hat der Ausschuss des Bundesrates klare Empfehlungen abgegeben, wie man das deutsche Recht verbessern muss.

Schon im Februar 2021 hatten sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Kulturpolitik mit Empfehlungen zum Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geäußert. Auch diese Empfehlungen waren sehr deutlich und dringend umzusetzen, sie sind von der Bundesregierung jedoch sämtlich abgelehnt worden.

Die Ausschüsse stellen auch in ihren jüngsten Empfehlungen fest, was Tierschützer schon lange wissen. „Es ist offenkundig, dass man vehement vermeiden möchte, insbesondere für den Prozess der Tierversuchsgenehmigung höhere Hürden aufzubauen und lieber an bestehenden, nicht rechtmäßigen Vorschriften festhält“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. Gerade die Anforderungen an die Genehmigung sind nach der EU-Richtlinie 2010/63/EU hoch. Entgegen deutschen Rechts muss die gesamte Prüfungskompetenz bei der Projektbeurteilung der Behörde obliegen, es darf nicht sein, dass die Behörde an die Aussagen der antragstellenden Wissenschaftler gebunden ist. Mit der aktuell in den Entwürfen zum Tierschutzgesetz und zur Tierschutzversuchstierverordnung gewählten Formulierung dürfte jedoch genau das beibehalten werden, was EU-Kommission, Tierschutzverbände und nun sogar ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland stark bemängeln.

Zu diesem eklatanten Fehler gesellen sich zahlreiche weitere, von denen die Bundesregierung nur wenige zu ändern gedenkt. „Die EU gibt ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, schwerst-belastende Tierversuche gänzlich zu verbieten“, so Dr. iur. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). „Anstatt davon aber Gebrauch zu machen, wird versucht, an derartige besonders schlimme Tierversuche nahezu dieselben Anforderungen zu stellen, wie an sämtliche andere.“ Diesbezüglich empfiehlt der Ausschuss Formulierungen, die zumindest die Möglichkeit, derartige Tierversuche durchzuführen, sehr viel schwieriger gestalten.

Auch wenn die Bundesregierung Tierschutzverbänden kein Gehör schenkt, so sollte es ein signifikantes Signal sein, dass zusätzlich zur EU-Kommission nun auch zwei Ausschüsse des Bundesrates die Entwürfe offen kritisieren. Es sollten endlich die Änderungen an den Gesetzen vorgenommen werden, die die EU fordert, bevor sie den nächsten, logischen Schritt geht und den Europäischen Gerichtshof anruft, der daraufhin Sanktionen gegen Deutschland verhängen könnte.

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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
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Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
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Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

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Der bmt gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Ihm gehören über 15.000 Mitglieder an. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt. Der bmt unterhält zehn Geschäftsstellen, neun Tierheime und ein Tierschutzzentrum. Neben der Tierschutzarbeit in Deutschland koordiniert der Verein mehrere Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien.

TASSO e.V., Otto-Volger-Str.15, 65843 Sulzbach, Tel. 06190 – 937300, Fax 06190 – 937400, info@tasso.net, www.tasso.net

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreibt Europas größtes kostenloses Haustierregister. Rund 7 Millionen Menschen vertrauen dem Verein. Derzeit sind etwa 10 Millionen Tiere bei TASSO registriert und somit im Vermisstenfall vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Neben der Rückvermittlung von Haustieren ist TASSO im Tierschutz aktiv und setzt einen Schwerpunkt in der Aufklärung und der politischen Arbeit innerhalb des Tierschutzes. TASSO arbeitet mit den meisten Tierschutzvereinen sowie mit nahezu allen deutschen Tierärzten zusammen und unterstützt regelmäßig Tierheime.

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF-Dokument:

21_06_22_DJGT_u_a_PM_Ausschuss_empfiehlt_Verbesserungen_im_Tierversuchsrecht

24. Juni 2021|

Lebendtierexportverbot nun auch vom AV-Ausschuss des Bundesrates gefordert

Nachdem zuletzt mehrere Bundesländer ihre Stimme gegen Lebendtierexporte in sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten wie Marokko, Usbekistan, Syrien oder den Libanon erhoben haben, schlägt nun auch der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz im Bundesrat dem Plenum ein Exportverbot von lebenden Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in 17 Nicht-EU-Staaten zur Abstimmung vor. „Mehreren juristischen Gutachten zufolge, deren Begründung auch wir folgen, ist ein deutsches Exportverbot durch Rechtsverordnung zulässig und sogar geboten; dieses Verbot ist mit Europarecht und auch dem internationalen Wirtschaftsrecht vereinbar“, so auch Dr. Christoph Maisack, der Erste Vorsitzende der DJGT.

Im Zuge der aktuellen Überarbeitung der nationalen Tierschutz-Transportverordnung will das BMEL Kleinst-Änderungen vornehmen. Ein Exportverbot lebender Tiere in Staaten, in denen diese unter ganz besonders grausamen Bedingungen behandelt und geschächtet werden, ist nicht dabei. Und das, obwohl mehrere Länder bereits im Februar 2021 einen Bundesratsbeschluss herbeigeführt haben, nach dem das BMEL aufgefordert wird, ein solches Verbot zu prüfen. Das BMEL hat diesen Beschluss (BR-Drucksache 755/20 (Beschluss) vom 12. Februar 2021) ignoriert und hat lediglich marginale Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung vorbereitet. Diese Änderungen wurden in den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz überwiesen.

Für die kommende Plenumssitzung am 25. Juni 2021 empfiehlt der Ausschuss in seinen Empfehlungen (BR-Drucksache 394/1/21 vom 11. Juni 2021, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/394-1-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1) nun die Aufnahme eines solchen Lebendtier-Exportverbots, bzw., der Verordnung, die vom BMEL vorgelegt wurde, nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass dieses Verbot – und weitere Punkte – aufgenommen werden.

Der Druck auf das BMEL und die Bundesministerin Klöckner wird größer – Klöckner kann die seit Jahren bestehenden Forderungen nun nicht mehr ignorieren, wenn sie es mit ihren Bemühungen um mehr Tierschutz tatsächlich ernst meint.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht fordert von der Bundesministerin ausdrücklich, ihre Verantwortung als Landwirtschaftsministerin ordnungsgemäß wahrzunehmen und das von Tierschützern, Bundesländern und eines großen Teils der deutschen Gesellschaft geforderte Verbot von Lebendtierexporten in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten endlich zu verordnen. Im Untersuchungsausschuss zur Prüfung von mutmaßlichen Verstößen bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport und damit verbundenen Vorgängen innerhalb und außerhalb der EU (ANIT-Ausschuss) hat Frau Klöckner bereits vorgetragen, dass der Export lebender Tiere durch Export von Fleisch und Sperma abgelöst werden kann. Um ihr Gesicht zu wahren, sollten diesen Worten nun auch Taten folgen.

Anbei finden Sie unsere Pressemitteilung zu dem Thema: 21_06_13_DJGT_PM_Exportverbot_Ausschussempf_BR

13. Juni 2021|

Strafanzeigen wegen der Tötung von 151.632 Tieren in hessischen Versuchseinrichtungen

Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
01. Juni 2021

Über 150.000 Tiere als „Überschuss“ illegal getötet

Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierlabore

Zu alt, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene – solche Tiere werden in Tierversuchslaboren regelmäßig als „Überschuss“ getötet. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) stellten heute Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen* wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Dort sind nach ihren Informationen im Jahr 2017 insgesamt 151.632 Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen und damit gesetzeswidrig getötet worden.

Zusätzlich zu den rund 300.000 in Tierversuchen verwendeten Tieren wurden allein 2017 in den 14 hessischen Tierversuchseinrichtungen 151.632 sogenannte Überschusstiere getötet, weil es für sie keine Verwendung gab. Dies geht aus der Antwort des Hessischen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der hessischen Linken hervor, die vom Ärzteverein angeregt worden war.

In einem Versuchsprojekt sollen Tiere üblicherweise das gleiche Alter und Geschlecht haben. Meist werden männliche Tiere verwendet, da sie weniger hormonellen Schwankungen unterliegen als weibliche. Zu alte und weibliche Tiere werden getötet. Es wird vermieden, Tiere aus einem Wurf zu verwenden. Überzählige Geschwistertiere werden getötet. Bei der Züchtung genmanipulierter Tiere entstehen grundsätzlich drei Arten von Nachkommen: Solche, die die genetische Veränderung zum Teil oder gar nicht tragen, sind für den Versuch uninteressant und werden getötet. Hier fällt der meiste „Überschuss“ an.

Informationen der Vereine zufolge erfolgt das Töten überzähliger Tiere nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen. Die Labore müssten die Tiere vermitteln oder in einem „Altersheim“ bis an ihr Lebensende pflegen, was aus Kostengründen regelmäßig unterbleibt. Dass dies kein vernünftiger Grund für die Tötung von Tieren ist, hat zuletzt das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der überzähligen männlichen Eintagsküken bestätigt und das weitere Töten nur deswegen als vernünftigen Grund bezeichnet, da bald die Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sei. „Diese Option besteht im Fall der „Überschusstiere“ nicht, weshalb der vernünftige Grund fehlt und die Tiertötungen illegal sind,“ so Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der DJGT.

Der Vorwurf der gesetzeswidrigen Tiertötung in Tierversuchslaboren gilt keinesfalls nur hessischen Laboren, betonen die Vereine. Üblicherweise werden die Zahlen der in den einzelnen Laboren getöteten „Überschusstiere“ unter Verschluss gehalten. „Die Strafanzeigen gegen die Leiter und Mitarbeiter der hessischen Labore zeigen lediglich exemplarisch, welch verborgenes Tierleid nicht nur Tierversuche selbst darstellen, sondern auch die damit verbundene lebensverachtende Maschinerie“, kommentiert Dipl.- Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche.

Offiziellen Angaben zufolge wurden in Deutschland 2017, dem Jahr, ab dem aufgrund einer EU-Vorgabe erstmals „Überschusstiere“ gezählt werden mussten, rund 3,9 Millionen Tiere im Labor nicht im Versuch eingesetzt und mangels Verwendungszwecks getötet – zusätzlich zu den rund 2,9 Millionen in Tierversuchen verwendeten Tieren. In einer Rechtsstudie hatten Ärzte gegen Tierversuche und die DJGT klar belegt, dass die Tötung dieser „Überschusstiere“ rechtswidrig ist.

Neben der in allen Tierversuchslaboren gängigen Praxis der Tiertötung von „Überschusstieren“ prangern die Vereine an, dass diese enormen Tierzahlen weitgehend unbekannt bleiben. Ihrer Ansicht nach handelt es sich entweder um Tierversuche im Sinne des Gesetzes, deren Anzahl zwingend öffentlich gemacht werden muss, oder aber um eine illegale Tötung ohne vernünftigen Grund, die vorsätzlich erfolgt und einen Straftatbestand darstellt.

Weitere Information
3,9 Millionen verschwiegene Tieropfer. Pressemitteilung vom 29.04.2020 >>

Kleine Anfrage (DIE LINKE, Drs. 20/5197), 25.3.2021 >>

*Tierversuchseinrichtungen und Zahl der „Überschusstiere“:
Justus-Liebig-Universität Gießen: 12.950
Philipps-Universität Marburg: 16.850
Goethe Universität Frankfurt – verschiedene Standorte: 32.748
Technische Universität Darmstadt: 872
Max-Planck-Forschungsstelle für Neurogenetik: 13.848
Max-Planck-Institut für Herz-und Lungenforschung: 23.224
Max-Planck-Institut für Hirnforschung: 33.158
Georg-Speyer-Haus, Frankfurt Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie: 9.645
Ernst Strüngmann Institut GmbH: 116
Paul-Ehrlich Institut: 6.782
Merck Healthcare KGaA: 53
ECT Oekotoxikologie GmbH: 222
Ibacon GmbH: 889
Envigo CRS GmbH R: 275

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Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.


Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

1. Juni 2021|

Umgehung des bayerischen Transportverbots nach Marokko durch Rinderzüchter – Forderungen an Niedersachsen

Nachdem ein von Bayern nach Aurich vorgenommener Transport von über 30 trächtigen Rindern, die mit weiteren – ca. 250 – Tieren von dort aus nach Marokko weiter transportiert werden sollen, für Aufruhr gesorgt hat, fordern auch wir von der niedersächsischen Landesregierung, nun endlich tätig zu werden und diesen und weitere Transporte wirksam zu unterbinden.

Hintergrund des Transports einiger Rinder zunächst von Bayreuth nach Aurich ist die Tatsache, dass nach der aktuellen Erlasslage in Bayern Rindertransporte nicht nach Marokko abgefertigt werden dürfen. Um die Rinder aber doch nach Marokko transportieren zu können, wurden sie vor einigen Tagen einfach nach Aurich in Niedersachsen transportiert, wo Rinder immer noch nach Marokko abgefertigt werden, obwohl seit langem klar und seit vielen Jahren ausreichend belegt ist, was mit den angeblichen Zuchttieren in Marokko geschieht: Sie werden unter grausamen Bedingungen geschächtet, und dies nicht nach einem langjährigen Einsatz als Zuchttier, sondern relativ zeitnah nach der Ankunft in Marokko oder der ersten Abkalbung.

Nicht nur die Behandlung der Tiere im Bestimmungsland stellt eine eklatante Verletzung von deutschem und europäischem Tierschutzrecht und auch der Tierschutz-Vorgaben der OIE, der Weltorganisation für Tiergesundheit, dar, in der auch Marokko Mitglied ist, sondern auch der Transport von 30 Tieren dieser „Sendung“ von Süd- nach Norddeutschland, der den Tieren unnötiges Leid zufügt und ausschließlich der Umgehung des bayerischen Erlasses dient.

Wir fordern von der niedersächsischen Landesregierung, diesen und weitere Transporte lebender Tiere nach Marokko – auch in Form von Umgehungstransporten beispielsweise nach Ungarn mit sodann folgendem Weitertransport nach Marokko – nunmehr endlich zu unterbinden. Rechtlich ist das möglich und geboten.

5. Mai 2021|

Pressemitteilung von PETA Deutschland und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. zur unzureichenden Berücksichtigung von Tierschutzvertretern bei der Besetzung der Tierversuchskommission beim Regierungspräsidium Tübingen

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27. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zur 992. Plenarsitzung des Bundesrates zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO)

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3. Juli 2020|

Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zum weiteren Plenarantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) vom 01.07.2020 (BR-Drs. 302/2/20)

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2. Juli 2020|
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