Am 19.06.2013 verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP das Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierschutzVMG NRW). Die DJGT hatte sich am Gesetzgebungsverfahren mit einer rechtsgutachtlichen Stellungnahme beteiligt und begrüßt das Zustandekommen des Gesetzes sehr, wenn auch nicht alle unserer begründeten Vorstellungen umgesetzt wurden. Neben Mitwirkungs- und Informationsrechten sieht das nun verabschiedete Gesetz die bislang weitgehendsten Klagerechte für anerkannte Tierschutzvereine vor. Lediglich für Klagen gegen Tierversuchsgenehmigungen gem. § 8 Abs. 1 TierSchG ist allein die Feststellungsklage statthaft, deren Zulässigkeit überdies erfordert, dass das Tierversuchsvorhaben von mindestens zwei Mitgliedern der Ethikkommission nach § 15 Abs. 1 S. 2 abgelehnt wurde.