Am 20.1.2014 hat das BVerwG durch Beschluss die Beschwerde der beklagten Behörde zurückgewiesen, die keine Genehmigung für die Fortführung der umstrittenen Versuche an Makaken an der Universität Bremen erteilen wollte.
Mit dem Beschluss hat sich die Stabsstelle für Tierschutz des Landes Baden-Württemberg ausführlich beschäftigt. Das Ergebnis ist unter http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/slt/2014-02-24_Stellungnahme.pdf abrufbar.
Darüber hinaus finden Sie eine Anmerkung unseres Vorstandsmitgliedes Lena Hildermann in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2014, S. 450.