Zwei Jahre, nachdem unsere Vorstandsmitglieder Christoph Maisack, Linda Gregori und Barbara Felde ein im Auftrag der Grünen-Fraktion des Bundestages erstelltes umfassendes Gutachten zu erforderlichen Änderungen im Tierschutzrecht vorgelegt haben (zusammen mit dem weiteren Gutachten über erforderliche Änderungen des Tierschutzstrafrechts von Bülte/Dihlmann, kostenlos abrufbar unter https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/reform-des-tierschutzrechts-id-101096/), ist aktuell ein Referentenentwurf des BMEL zu einer Änderung des Tierschutzgesetzes in der Erstellung.

In dem Referentenentwurf werden einige wichtige Punkte aus dem Gutachten aufgegriffen. Z. B. soll es nach dem Referentenentwurf eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen geben. Der „Pferdefuß“: Eine Ausnahme ist für solche Schlachthöfe normiert, in denen jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden. Das ist ein großer Nachteil, denn in kleinen Schlachthöfen sind die Umgangsweisen mit Tieren oft nicht besser als in Großbetrieben. In dem Referentenentwurf ist weiter ein ausdrückliches Verbot der Anbindehaltung von Rindern normiert. Einen Pferdefuß gibt es auch hier: Kleinbetriebe sind unter bestimmten Voraussetzungen von dem Verbot ausgenommen. Das Leid der angebundenen Rinder ist jedoch überall gleich groß: Ob im Großbetrieb oder in einem Stall mit nur wenig Tieren. Hier haben sich wohl einmal mehr Landwirte durchgesetzt, die immer noch auf Tierqual setzen statt auf eine tiergerechte Landwirtschaft.

Eine große Enttäuschung ist, dass der Referentenentwurf das dringend erforderliche Verbot der Lebendtierexporte in Tierschutz-Hochrisikostaaten mit keinem Wort aufgreift. Auch die immer noch nicht richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie wird nicht durch eine Änderung der Vorschriften über Tierversuche korrigiert.

Verbesserungen für die Tiere finden sich in dem Referentenentwurf aber zum Teil für Kopffüßer und Zehnfußkrebse (z. B. Hummer und Flusskrebse): Sie unterliegen nach dem Referentenentwurf nunmehr genauso wie die Wirbeltiere einer Betäubungspflicht vor der Schlachtung. Damit wäre es nicht mehr möglich, Hummer und Krebse, wie bislang praktiziert, lebend in kochendes Wasser zu werfen.

Für die Nutzung von Mähmaschinen in der Landwirtschaft, aber auch von Mährobotern im eigenen Garten, sieht der Entwurf vor, dass geeignete und für die jeweilige Mähtechnik in der Praxis verfügbare und zumutbare Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Tiere wie Rehkitze oder auch Igel vor schlimmen Verletzungen oder dem Tod zu bewahren. Das bedeutet auch, dass Mähroboter im Garten nicht mehr ohne Weiteres nachts betrieben werden dürfen, wo insbesondere die nachtaktiven Igel in den Gärten unterwegs sind und oft schwere Verletzungen von Mährobotern davontragen oder getötet werden.

Hervorzuheben sind weiterhin geplante Regulierungen des Online-Handels: Nach dem Referentenentwurf soll es nunmehr Pflicht werden, beim Einstellen lebender Tiere auf Online-Plattformen seinen Klarnamen, seine Adresse und die Identifizierung der Tiere, z. B. die Transpondernummer, dem Plattform-Betreiber mitzuteilen, der diese Daten an die zuständige Tierschutz-Behörde weiterleiten muss.

Weitere Verbesserungen sollen im Tierschutzstrafrecht erfolgen: Das obere Ende des Strafrahmens für das Delikt der Tierquälerei soll von drei auf fünf Jahre angehoben werden. Die Versuchsstrafbarkeit soll eingeführt werden und auch Fallgruppen für die Strafzumessung sollen im Gesetz platziert werden: So soll ein besonders schwerer Fall z. B. dann vorliegen, wenn der Täter im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt oder eine große Zahl von Wirbeltieren misshandelt oder tötet. Mit diesen Fällen könnte insbesondere die Kriminalität in großen, landwirtschaftlichen Tierhaltungen besser sanktioniert werden.

Letztlich soll nach dem Referentenentwurf auch noch das Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz geändert werden. Wo bislang noch die Schlachtung von trächtigen Schafen und Ziegen erlaubt war, soll das Verbot der Schlachtung von im letzten Drittel der Trächtigkeit befindlichen Säugetiere auch auf Schafe und Ziegen ausgedehnt werden.

Fazit? Im Großen und Ganzen bringt der Referentenentwurf somit einige Verbesserungen, schweigt sich jedoch gerade in kritischen Bereichen noch aus.

Die von der DJGT vorgeschlagenen Änderungen, die in den Entwurf unbedingt einzubringen sind, damit die Änderungen auch wirklich etwas bewirken, sind hier herunterladbar.