2012 legten die Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entwürfe zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie zum Erlass einer Tierschutz-Versuchstierverordnung vor. Die Änderung des Tierschutzgesetzes wurde am 13.12.2012 beschlossen, indem dem Entwurf der Bundesregierung vom 29.8.2012 unter den Änderungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11.12.2012 zugestimmt wurde. Der Bundesrat hat am 1.2.2013 auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes zustande gekommen und liegt seither zur Ausfertigung dem Bundespräsident vor.
Am 7.6.2013, hat der Bundesrat der Tierschutz-Versuchstierverordnung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG zugestimmt. Sobald die zuständige Ministerin sie unterschreibt, ist auch diese beschlossen.
Endgültige Fassungen von Gesetz und Verordnung liegen noch nicht vor. Aus folgenden Dokumenten ergibt sich jedoch die Rechtslage: