Mit Beschluss vom 11.6.2021 hat der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz dem Bundesrat empfohlen, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfen für eine Neufassung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und eine neue Versuchstiermeldeverordnung nur nach Maßgabe zahlreicher Änderungen, mit denen ein deutlich höheres Maß an Tierschutz erreicht werden soll, zuzustimmen. Seither wird aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) versucht, die Bundesländer mit nachweislich falschen Behauptungen zu veranlassen, im Bundesratsplenum gegen die Empfehlungen des eigenen Ausschusses zu stimmen und die von dort vorgeschlagenen Verbesserungen für die Versuchstiere möglichst komplett zu verhindern.
Die Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Dr. Kathrin Herrmann, hat hierzu eine Pressemitteilung (21_06_23_LTB Berlin_PM_Tierversuche_Bundesrat) sowie eine umfangreiche Stellungnahme (21_06_23_LTB_Berlin_Stellungnahme_Befassung_Bundesrat_am_25_6_21_Schreiben_BMEL_BMBF) veröffentlicht.
Das Plenum des Bundesrats tagt diesen Freitag u. a. zu diesem Thema.